Guten Abend zusammen!
Ich möchte Euch gerne fragen, wie Ihr den folgenden Sachverhalt beurteilt.
Der hiesige SHT hat meine Schwägerin aufgefordert, Unterhalt bis Jahresende zu bezahlen, obwohl mein Schwiegervater vor 2 Monaten verstorben ist. Zu viel geleistete Unterhaltszahlungen würden zurückerstattet werden... Zum Schluss des Schreibens wird dann noch auf das "sogenannte" Angehörigen-Entlastungsgesetz verwiesen und dass man ab 1.1.2020 die Akte schließen würde.
Das kann doch nicht korrekt sein, über den Tod des Angehörigen hinaus Unterhaltsforderungenzu stellen...
Ich freue mich auf Eure Antworten! Was meint Ihr dazu???,
VG Geronimo