Angehörigen-Entlastungs-Gesetz Berücksichtigung von zurück liegender Schenkung

  • Guten Morgen,


    Folgender Sachverhalt:


    Meine Mutter hat mir und meiner Frau nach dem Tod meines Vaters und dem anschließenden Verkauf des elterlichen Hauses

    Einen höheren 5-stelligen Geldbetrag geschenkt. Mit diesem Geld wurden Sanierungsmassnahmen an unserem Haus finanziert.

    Meine Mutter befindet sich in einem Pflegeheim und muss auf Grund nicht mehr vorhandenem Vermögen Anfang 2020 Sozialhilfe beantragen, um die monatlichen Kosten für die Bezahlung des Pflegeheims aufbrIngen zu können.

    Wird das Sozialamt die Schenkung im Hinblick auf die neue gesetzliche Regelung von mir zurück fordern oder gilt hier die Regelung zum sogenannten Schonvermögen?


    Vielen Dank im Voraus für die Rückmeldungen und ein schönes Weihnachtsfest.

  • Meine Mutter befindet sich in einem Pflegeheim und muss auf Grund nicht mehr vorhandenem Vermögen Anfang 2020 Sozialhilfe beantragen, um die monatlichen Kosten für die Bezahlung des Pflegeheims aufbrIngen zu können.

    Wird das Sozialamt die Schenkung im Hinblick auf die neue gesetzliche Regelung von mir zurück fordern oder gilt hier die Regelung zum sogenannten Schonvermögen?

    wenn ein Antrag auf Sozialhilfe gestellt wird, ist auch ein Fragebogen auszufüllen, dieser Fragebogen enthält auch Fragen zu zurückliegenden Schenkungen

    wenn dort eine entsprechende Position auftaucht, so wird das Sozialamt voraussichtlich entsprechende Nachforschungen anstellen, sofern die Schenkung nicht länger als 10 Jahre zurückliegt


    ob die Rückforderung rechtens ist, wird sich dann herausstellen

  • Wird das Sozialamt die Schenkung im Hinblick auf die neue gesetzliche Regelung von mir zurück fordern oder gilt hier die Regelung zum sogenannten Schonvermögen?

    Die Rückforderung einer Schenkung hat nichts mit dem sog. Schonvermögen eines UHP zu tun. Sie wird auch nicht mit dem sog. Schonvermögen verrechnet. Es kommt einzig und allein auf den Zeitpunkt der Schenkung an. Wenn diese mehr als 10 Jahre zurück liegt, kann eine Schenkung nicht zurück gefordert werden, wenn die 10 Jahre noch nicht verstrichen sind, kann jede Schenkung zurück gefordert werden, sofern es sich nicht um eine sog. Anstandsschenkung handelt. Von einer Anstandsschenkung ist jedoch bei einem fünfstelligen Betrag nicht auszugehen.

  • ...Einen höheren 5-stelligen Geldbetrag geschenkt. Mit diesem Geld wurden Sanierungsmassnahmen an unserem Haus finanziert.




    ihr werdet euch evtl. auf

    Zitat

    Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 529 Ausschluss des Rückforderungsanspruchs

    (1) Der Anspruch auf Herausgabe des Geschenkes ist ausgeschlossen, wenn der Schenker seine Bedürftigkeit vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt hat oder wenn zur Zeit des Eintritts seiner Bedürftigkeit seit der Leistung des geschenkten Gegenstandes zehn Jahre verstrichen sind.

    (2) Das Gleiche gilt, soweit der Beschenkte bei Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen außerstande ist, das Geschenk herauszugeben, ohne dass sein standesmäßiger Unterhalt oder die Erfüllung der ihm kraft Gesetzes obliegenden Unterhaltspflichten gefährdet wird.

    beziehen können


    grüße,

    m