Guten Morgen,
Folgender Sachverhalt:
Meine Mutter hat mir und meiner Frau nach dem Tod meines Vaters und dem anschließenden Verkauf des elterlichen Hauses
Einen höheren 5-stelligen Geldbetrag geschenkt. Mit diesem Geld wurden Sanierungsmassnahmen an unserem Haus finanziert.
Meine Mutter befindet sich in einem Pflegeheim und muss auf Grund nicht mehr vorhandenem Vermögen Anfang 2020 Sozialhilfe beantragen, um die monatlichen Kosten für die Bezahlung des Pflegeheims aufbrIngen zu können.
Wird das Sozialamt die Schenkung im Hinblick auf die neue gesetzliche Regelung von mir zurück fordern oder gilt hier die Regelung zum sogenannten Schonvermögen?
Vielen Dank im Voraus für die Rückmeldungen und ein schönes Weihnachtsfest.