Anfangsvermögen bestimmen

  • Hallo,


    Automatisch "Null" könnte schaden. Das Anfangsvermögen könnte auch negativ sein.


    Dies müsste dann m.E. die Gegenseite aber nachweisen?


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • edy, das kommt drauf an, wie das Verfahren aufgebaut wird, also auf die genaue Antragstellung. Wenn die Fragestellerin einen substantiierten Antrag stellt, dessen Grundlage Null Anfangsvermögen ist, dann haben wir quasi eine Umkehr der Beweislast, der Mann muss einen finanziell negativen Start in die Ehe oder eben auch ein Guthaben behaupten und je nach Antragstellung auch nachweisen.


    Wenn die Situation wie wir sie hier wohl haben so ist, dass nichts bekannt ist, Unterlagen nicht vorliegen, dann wird es zu keiner Umkehr der Beweislast führen. Deshalb hab ich ja noch so eigen nachgefragt und einen Weg aufgezeigt. So Fälle schreien doch nach einem Vergleich. Den wird das Gericht auch vorschlagen, wenn die Anträge prozessual richtig und sauber gestellt sind. Es ist sogar unter ganz bestimmten Voraussetzungen denkbar, dass die Fragestellerin einen Auskunftsanspruch hat. Ist zwar ganz dünnes Eis, auf welches ich mich da begebe, dieses Paket hier gehört in Anwaltshand.


    Herzlichst


    TK