div. Trennungsunterhalt

  • Hallo!
    Ich versuche gerade herauszufinden, was mein "Mann" zu zahlen hat. Wir befinden uns im Trennungsjahr. Wichtig dabei ist, er ist selbständig.
    Deshalb einige relevanten Fragen - wieweit beeinträchtigt das den Unterhalt?


    1: Mein Mann ist im eigenen Haus geblieben und bezahlt die Kosten (Nebenkosten, Darlehen...). Desweiteren ist auf dem Grundstück sein Büro. Ich wohne mit 2 Kindern zur Miete.


    2: Rentenversicherung - stimmt es, das es 20% sind, wenn er sonst nichts einzahlt? Kann das Eigentum (Haus) dazu verwandt werden?


    3: Lebensversicherung mit Berufsunfähigkeit - komplett anrechenbar? Ohne Berufsunfähigkeit nicht?


    4: Kindergartenkosten - bis zum Auszug sind sie vom gemeinsamen Konto ab gegangen, dann habe ich gezahlt, sprich er nicht mehr.


    5: Krankheitskosten (Zahnarzt, Stoffwechselerkrankung)


    6: Bausparvertrag? VL ja, aber wenn er selber was einzahlt, ist das nicht freiwillig?


    Das sind alles Dinge die mir sein Anwalt abziehen will. Meiner hat einige Dinge nicht angerechnet und nun will ich mich selber kundig machen.
    Danke schon mal
    LANELKA

  • Hallo,


    Vorsorgeaufwendungen können vom Bruttoeinkommen abgesetzt werden. Bei der Rentenversicherung sind das die Beiträge, die der ges. Rentenversicherung entsprechen würden und die Beiträge, die einer Riester Rente entsprechen würden.
    Auch die Kosten für die Krankenversicherung, Pflegeversicherung sind absetzbar.
    Lebensversicherung zählt zur Altersvorsorge, wenn sie dafür eingesetzt werden soll.
    Freiwillige Zahlungen in den Bausparvertrag sind Privatsache, wenn es sich nicht um Rückzahlungen handelt.
    Besondere Krankheitskosten können u.U. auch abgesetzt werden.
    Die Kosten für den Kindergarten muss zusätzlich zum Tabellenunterhalt gezahlt werden.


    Viele Grüße