Unterhalt nachzahlen - Aber wie?

  • Hi Ihr lieben,


    ich Vater von 2 Kindern muss Unterhalt an meine Kinde zahlen - Keine Frage gehört dazu.

    Allerdings konnte ich nie Unterhalt zahlen da ich eine Zeit lang Arbeitslos war und der Staat die Kosten der Zahlungen geleistet hat und an meine Ex-Frau geschickt hat.

    Seit dem ich ein Job habe wohnt auch meine Tochter nun bei mir (Teilzeit - Während Sie in der Kita ist gehe ich arbeiten).


    Jetzt aber soll ich für paar Monate für mein anderes Kind was bei der Mama lebt Unterhalt nachzahlen, etwas über 1000€ - Aber wie?
    Für den Zeitrum wo ich nachzahlen soll hatte ich schon bereits angefangen zu arbeiten.

    ich arbeite immer noch Teilzeit und das Geld was man verdient ist jetzt nicht wirklich schön & davon noch in Ratenzahlung die offenen 1000€ bezahlen?
    Ich würde das irgendwann bezahlen aber momentan ist es in dieser Lage sehr schwer - Auch in Zukunft wird das schwer da meine Tochter weiterhin bei mir leben wird, hier in der Nähe zur Schule gehen wird - Ich kann nur Teilzeit arbeiten und viel wird sich daran nicht ändern.


    Das Amt bzw die vom Unterhalt machen ordentlich druck und wollen irgendwie nicht helfen.

    Wir sind gerade so mit den ganzen Papierkram fertig.. meine Frage wäre auch noch, wie viel darf ich den zum Leben haben? Welche Hilfe steht mir als Vater ebenso der Mama noch zu die man beantragen könnte?
    Sind im guten geschieden, den Kindern geht es seit der Trennung besser - Wir verbringen mehr Zeit mit den Kindern als in der Ehe - Die machen das Super mit.


    Mit freundlichen Grüßen

  • Hallo,


    Du sollst den geleisteten Untehaltsvorschuss zurückzahlen?


    Bekommst du für dass Kind das bei dir wohnt Unterhalt von der Kindesmutter?


    Kannst du für dieses Kind Unterhatsvorschuss beantragen?


    Wie alt sind die Kinder?


    edy

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  • Hallo,


    genau, meine beiden Kinder haben Unterhaltsvorschuss bekommen, dies wurde vom Amt bezahlt da ich nicht in der Lage war / bin zuzahlen.

    Kind was nun bei mir lebt bekommt Unterhalt ebenso das Kind was bei der Mama lebt bekommt Unterhalt + Kindergeld.

    Knapp 2 Jahre + Knapp 6 Jahre die Kinder.


    Für 7 Monate soll ich Unterhalt zurück zahlen, 4 Monate je 160€, 3 Monate je 150€= 1090€

    Momentan aber mit dem Geld was ich zum Leben habe ist das schwierig - Das müssten die eigentlich auch wissen.

    Wie viel darf ich denn zum Leben haben und muss ich davon egal wie zurück zahlen?

  • Hallo,


    Wie viel darf ich denn zum Leben haben und muss ich davon egal wie zurück zahlen?


    Hier ist das nun wie bei einer normalen Rechnung (z.B. Telefongebühren). Da gibt es keinen Selbstbehalt.


    Kommt es zu einer Vollstreckung/Pfändung des Betrages liegt die Pfändungsfreigrenze bei ca. 1200€ ?


    Versuche ein Gespräch mit dem Vorgesetzten von der Vorschusskasse zu vereinbaren..


    edy

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  • Hi,


    wieso ist nur eine Teilzeittätigkeit möglich? Verstehe ich nicht. Für das Kind, welches bei dir lebt, hast du einen Unterhaltsanspruch. Im übrigen wird sich die Behörde wohl kaum mit einem "irgendwann will ich mal zurückzahlen" zufrieden geben. BIete konkret unter Nachweis auf deine finanziellen Möglichkeiten eine monatliche Ratenzahlung von 50 € an.


    Primär sind nun einmal für die Kinder, die sie in die Welt gesetzt haben, verantwortlich. Dann gibt es die Unterhaltsvorschußkasse, wenn die nicht zahlt, bei Vorliegen der Voraussetzungen gibt es ALG II oder Wohngeld. Aber eine Institution, die dir deine Schulden beim Staat bezahlt, die ist mir nicht bekannt, dann würde der Staat ja sich selbst bezahlen. WIe soll das funktionieren?


    Herzlichst


    TK

  • edy, wir haben wohl gleichzeitig geschrieben. EIn Hinweis: die Pfändungsfreibeträge aus der ZPO gelten hier nicht. Wir bewegen uns hier im öffentlichen Recht. Mal ein Beispiel aus einem anderen Gebiet: auch ein ALG II Empfänger kann zu einer Geldstrafe verurteilt werden, die muss er dann in Raten abzahlen, obwohl er mit seinem "Einkommen" weit unter dem Pfändungsfreibetrag liegt.


    Herzlichst


    TK

  • Auch das ist Zivilrecht. Der Fragesteller muss dringend mit der Vollstreckungsbehörde reden, und dort bitte nicht mit einem "irgendwann will ich dort ja gerne irgendwie . ...." Aber eigentlich sind die doch durchaus bereit, zu verhandeln. Nur, man muss was Konkretes anbieten. Sonst fängt das ja schon bei der Aktenführung an. Wie will man "irgendwann" niederlegen?


    Konkret einen Zahlungsplan mitnehmen, im Strafrecht werden so Ratenzahlungen ab 50 € monatlich akzepiert. Alle Kontounterlagen, Belege über Ausgaben u.s.w. Das sollte doch machbar sein.


    Herzlichst


    TK

  • Meine Tochter geht bis 13 Uhr zur Kita und bis dahin arbeite ich - Einen anderen Platz mit längerer Öffnungszeiten haben wir verzweifelt lange gesucht.

    Dieses Jahr fängt Sie mit der Schule an wo Sie ebenso ich denke mal gegen 13 Uhr Schulschluss hat?
    Die Mama wohnt zu weit weg um meine Tochter täglich zur Schule zu fahren - Deswegen lebt Tochter bei mir und der Sohn bei der Mama.


    Ich muss das irgendwann bezahlen das ist mir bewusst - Nur verstehe ich nicht wieso ich so sehr unter Druck von denen gesetzt werde da ich nicht wirklich viel selber zum Leben habe.

    Mit allen Abzügen Miete Strom Telefon-Vertrag etc bleiben ca 450€ zum Leben für mich - Das wissen die vom Amt auch - Klar könnte man 50€ an Raten zahlen und man muss zusehen mit 400€ klar zu kommen - Das wären 20 Monate "extremer Sparsamkeit" - Deswegen meine Frage ob das egal ist und man muss das auch in der Lage zahlen oder kann man das noch irgendwie hinauszögern?

  • Hallo unknow133,


    sicher eine sehr schwere Lage. Du solltest aber dem Rat von TK folgen und mit der zusändigen Kasse über eine Ratenzahlung verhandeln.

    Die 50€ werden oft anerkannt, wenn du auch regelmäßig zahlst.

    Möglicherweise über Wohngeldantrag nachgedacht?

    Hast du keine Verwandten (Eltern oder Geschwister) die dir helfen könnten?

    In welcher Stadt lebst du?


    VG frase

  • Hi,


    nochmals ganz klar, "irgendwann" ist kein ANgebot von DIr, über das sich irgendjemand Gedanken machen muss.


    Und mit der Kinderbetreuung gibt es auch noch andere Möglichkeiten, z.B. dass die Mutter/der Vater der besten Freundin/des besten Freundes das Kind noch für ein paar Stunden mit zu sich nimmt. Etwas Flexibilität ist da schon gefragt. Oder auch mal eine Beratung beim Jugendamt in Anspruch nehmen. Oder mit der Mutter was Flexibles ausmachen. Das geht schon, glaub es mir mal.


    Herzlichst


    TK