Es wird eine Vermögensübersicht zum Tag des Scheidungsantrages erstellt.
Beispiel: Haus, hat einen Marktwert von 200 tsd. €, es gehört beiden zu gleichen Teilen und wurde in der Ehezeit angeschafft.
Hier würde vom Marktwert die Restschuld abgezogen und der Rest ist Zugewinn.
Ist der Kredit aber z.B. durch eine Schenkung Dritter getilgt worden, dann hat der Beschenkte das Recht, diese Summe in sein Anfangsvermögen zu rechnen.
Würde also ein Betrag von ca. 50 tsd. € dazu verwendet, sieht die Rechnung so aus.
200 - 50 = 150 Zugewinn, es müssten also 75 für jeden sein.
Ohne die Schenkung wären es 100 für jeden.
Damit hat die Partei, die nicht beschenkt wurde, einen geringeren Zugewinn.
ja, aber deshalb muss sie doch nicht gewährte Schenkungen an wen auch immer zurückzahlen.
Was ich nicht geschenkt bekommen habe, kann auch nicht zurück gefordert werden.
Im "Extremfall" bekommt man eben keinen Zugewinn, weil alles an meinen Expartner geschenkt wurde und es sonst keine weiteren Vermögenswerte gibt.
Es kommt immer auf den Einzelfall an. Wird z.B. Geld für eine Reise geschenkt, dann ist das keine Vermögensbildung, Geld für eine Renovierung sehe ich eher als verlebt an, auch bei einem Auto oder Wohnmobil würde ich nicht davon ausgehen, das ein Gericht dies ohne weiteres als Vermögensbildung ansieht.
Auch Hochzeitsgeschenke können nicht einfach einer Seite zugeordnet werden, es sei denn, es gibt einen Notarvertrag.
Wir haben es schon mehrfach betont, Beate sollte sich einen fachkundigen Rechtsbeistand suchen.
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