Hallo, meine Frau hat sich von mir getrennt, da sie einen anderen hat.
Ich bin zum 1.10. ausgezogen, und seit dem wohnt der neue Partner dort mit meiner Noch-Frau und unserem Kind.
Er hat zwar eine eigene Wohnung, ist aber dort quasi jeden Tag.
zum1.1. hat sie nun die Wohnung allein übernommen. Den Mietvertrag hat sie aber nur bekommen, da der neue Partner für die Miete schriftlich gebürgt hat.
Sie wollten nicht beide auf dem Mietvertrag unterschreiben, da sie dies dem Jobcenter melden muss und sie nicht wollten, das er mit belangt werden kann.
Die Wohnung ist für einen Hartz4 Empfänger weit zu groß., sie ist also gezwungen einen großen Teil von dem Unterhalt für die Miete mitzunehmen. Dadurch wird sie nicht mehr genug zum leben haben, und der neue Partner muss finanziell mit beisteuern. dies ist meiner Meinung nach eine Art einkommen.
Mir geht es darum, das ich zur Zeit 750 Euro Zahle und mir gerade der Selbstbehalt bleibt. Ich verdiene nicht schlecht, aber die Frau die einen betrogen hat, und mit dem neuen Partner lebt, in der schönen großen Wohnung lebt damit als Hartz4 Empfänger besser.
Da der Partner dort quasi lebt, (Nachbarn können das alle bezeugen) und er ja die Bürgschaft übernommen hat, zählt sowas innerhalb des Trennungsjahres nicht irgendwie schon so, das ich raus bin aus der Nummer? kann er doch zahlen für sie!!!
Für meinen Sohn werde ich zahlen, das steht außer Frage!
Danke für einen Tip.
VG