Berechnung Kindesunterhalt bei Arbeitslosigkeit und anrechenbare Aufwendungen

  • Hallo zusammen,


    ich habe mit der Kindesmutter seit zwei Jahren immer wieder mal den Zwist, wenn es um den Unterhalt eines 14 Jährigen geht. Mittlerweile wurde ich auch zur Unterzeichnung einer Titulierung genötigt, aber das ist gerade nicht mein Thema.


    Ich beschäftige mich seit einigen Tagen mit der Thematik Kindesunterhaltsberechnung, da ich im Dezember betriebsbedingt während der Probezeit meinen Job verloren habe. Nach ein paar online Recherchen wurde ich darauf aufmerksam gemacht, dass es ja Aufwendungen gibt, die ich anrechnen kann. Leider finde ich die Kriterien dazu nirgends und der Anwalt für die Beratung kostet eine SB von 150,-, die ich derzeit nicht aufbringen kann. Und laut Aussage des Jugendamtes bekomme ich derenseits keine Auskunft, nur die Mutter, wenn es um die Richtigkeit der Unterhaltshöhe geht.


    Vielleicht kennt jemand die Thematik und wäre bereit, mich durch Erfahrung hierbei zu unterstützen?


    Zu den Eckdaten:

    1. Privatkredit, aufgenommen nach der Geburt

    2. PKW Kredit, aufgenommen nach der Geburt, aber zwingend notwendig, um den Unterhalt zu bestreiten, bzw. in Lohn & Brot zu stehen

    3. Altersvorsorge, abgeschlossen nach der Geburt

    4. Haftpflichtversicherung für PKW


    Eine Bereinigung des Nettogehaltes um 5% habe ich nie vorgenommen, da ich immer in der Mitte der jeweiligen Einkommensstufe war.


    Ich bedanke mich für eure Unterstützung!!


    LG

    Nomari

  • Hallo,


    wenn ein Titel besteht musst du den angegebenen Betrag zahlen.


    Falls du in ALGII fällst, kannst du als Aufstocker evtl. den betitelten Betrag vom Job-Center bekommen.


    hier ein Link zu den Leitlinien der OLG.


    https://hilferundumsfamilienre…tlinien-der-olg-2019-f73/


    edy

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  • Danke für deine Antwort. Auch ist kein Betrag tituliert. Es ist lediglich erwähnt, dass sich der Betrag aus dem Gehalt errechnet. Und das sich das Gehalt ändern kann, ist ja verständlich, sonst würde ich jetzt den Titel anpassen lassen ;)

  • Hallo,


    Auch ist kein Betrag tituliert. Es ist lediglich erwähnt, dass sich der Betrag aus dem Gehalt errechnet.

    dann steht ein Prozentsatz im Titel/Jugendamtsurkunde.


    edy

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  • Es ist vermerkt, dass sich der Unterhalt am Einkommen misst; also, wenn sich das Einkommen ändert, dann ändert sich der Unterhalt. Das ist ja soweit in Ordnung, bin ich ganz bei. Nur in meiner aktuellen Situation muss ich eben auf Heller & Pfennig achten, daher die Frage, wie und wann die Aufwendungen, die ich habe, anrechenbar sind.


    Den PKW, zum Beispiel, den benötige ich, um den Unterhalt bestreiten zu können. Nur, wird mir der Ratenkredit angerechnet, wenn ich nach der Geburt erst das Fahrzeug finanziert habe, weil das Fahrzeug, welches ich vor der Geburt besaß nicht mehr fahrtüchtig war, ich die finanziellen Mittel für den Barkauf nicht hatte, aber zum bestreiten des Unterhaltes auf den PKW angewiesen bin? Solche Fragen stelle ich mir gerade.

  • Hallo,


    Du musst also zahlen bis der Titel seine Gültigkeit verliert.


    Zunächst müsstest du eine "Neuberechnung" anstreben.


    So lange du den Mindestunterhalt nicht zahlen kannst, wirst du kaum Kredite usw. geltend machen können.


    Fahrtkosten zur Arbeit und zurück können z.B. geltend gemacht werden.


    Falls deine EX nicht wieder verheiratet ist und ein Einkommen hat, kann sie Unterhaltvorschuss beantragen.


    edy

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  • Sie hat geheiratet, ob sie arbeitet, wage ich zu bezweifeln, sonst wäre ihr ja nicht so sehr dran gelegen, dass regelmäßig die kOhle reinkommt.

    Ich fasse kurz zusammen:


    € 1900,- an ALG1

    Kredite € 650,- (PKW und Privatkredit aus der Selbständigkeit, als die Mandanten nicht gezahlt haben, ich aber weiterhin fleissig Unterhalt)

    bAV € 100,-

    derzeit, aufgrund Arbeitslosigkeit, keine Fahrtkosten

    PKW Haftpficht € 30,-/Monat


    Ich sollte erwähnen, dass ich noch ein weiteres Kind habe, für das ich Unterhalt zahle.

  • Auf jeden Fall schon einmal vielen lieben Dank für die Zeit, die du opferst. Ich muss gerade feststellen, dass du als zahlender Vater mit 50% Sorgerecht eigentlich kaum Rechte hast. Selbst dem Schulzeugnis renn ich hinterher, da nicht ich den Aufnahmeantrag für die Schule, sondern ihr Mann unterschrieben hat (in der Eigenschaft als Vater, wohlgemerkt)

  • Hallo,


    bei 1900€ ALGI hast du m.E. keine Chancen.


    Denn der Selbstbehalt für nicht erwerbstätige liegt z.Zt. bei 960€


    edy

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  • Nochmal ich, nach einigen Telefonaten und Recherchen. Danke auch für den Link zu den Unterhaltsgrundsätzen, zu den ich noch die ein oder andere Frage habe.


    1. Kann ich die 5%ige Bereinigung auch bei Arbeitslosigkeit (ALG1) vornehmen?

    2. Kann ich Fahrtkosten zu Vorstellungsgespräche als "Arbeitsweg" anrechnen?

    3. Kann ich denn die Kilometer anrechnen, die ich fahren muss, wenn ich mein zweites Kind hole/bringe? (500km/Monat (x0,30,-?)

    4. Kann ich meine private Altersvorsorge (100,-/mtl.) vom Netto ALG abziehen, bzw. dies dadurch bereinigen?


    Das sind die Fragen, die mir aus dem Grundsatz nicht beantwortet wurden. Vielleicht kennt sich damit jemand aus, bzw. hat oder macht das Gleiche durch?

  • Hallo,


    das Problem dürfte doch hier der Selbstbehalt von 960€ für nicht arbeitende sein.


    Kosten KM-für Umgang 2. Kind =Verhandlungssache ( eher nein).


    Priv. (sekundäre Altersvers. ) müsste anerkannt werden.


    Den Mindestunterhalt wirst du zahlen müssen.


    edy

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