Zugewinnausgleich bei gemeinsamer Immobilie

  • Hallo,


    ich befinde mich gerade am Anfang einer Scheidung und nun geht es darum wie sich die Wohnsituation gestallten soll. Insbesondere, wieviel mir von der gemeinsamen Immobilie, im Falle des Verkaufs, zustehen würde.


    Hier ein paar Zahlen dazu:


    Vermögen bei Heirat:

    ER ca. 200.000€ (Immobilie in UK)

    SIE 0€


    2016 Hausverkauf in UK Gewinn ca 280.000 €

    2017 Hausbau in D, EK 280.000€

    Da ist jetzt die große frage, zählt das als Kapital von IHM oder als gemeinsames?

    2017 zum Hausbau 280.000€ Kredit aufgenommen


    Beide stehen im Grundbuch als Eigentümer und auch beide stehen als Schuldner bei der Bank im Kreditvertrag.

    Er ist der Alleinverdiener.

    Ich habe in den Ehejahren als Hausfrau und Mutter meinen Teil geleistet, aber kein Geld erwirtschaftet.


    Was steht der Frau/mir zu?


    Danke schonmal für Hilfe:)

    Nic

  • Hallo,


    Was ist den nun noch an Werten vorhanden?


    bei ihm?


    bei ihr?


    Beide im Grundbuch = jedem gehört die Hälfte des Hause.


    Wie hoch ist der Wert des Hauses?




    edy

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  • Hallo Nic,


    ohne die angefragten Informationen ist es nur sehr allgemein möglich den Fall zu beurteilen.


    Das unterschiedliche Anfansvermögen hast du ja schon selber benannt.

    Nun wäre es wichtig am Tag der Zustellung ger Scheidungspapiere das gemeinsame Endvermögen zu kennen.

    Von diesem Wert müssten noch die gemeinsamen Schulden abgezogen werden.

    Wie Gauss es schon schreibt, müsste durch den Verkauf des Hauses ein höherer Betrag als die 200.000€ Anfangsvermögen verbleiben, damit du auch einen Anteil am Zugewinn bekommst.

    Das könnte aber schon der Fall sein, denn du schreibst ja, das 280.000€ Eigenkapital zum Hausbau verwendet wurden.

    wie sich die Wohnsituation gestallten soll

    Hier gibt es auch noch eine Hürde, wer bleibt im Haus und wer zieht aus?

    Für die Zeit der Trennung bis zur rechtskräftigen Scheidung kann möglicherweise eine Nutzungsausfallentschädigung verlangt werden.


    VG frase