Berücksichtigung Ersparnisse

  • Beim Bafög werden ja Ersparnisse des Kindes berücksichtigt, wenn diese über 7500 € liegen.

    Wie wirkt sich das auf den Unterhalt aus?


    Beispiel:

    Kind 1 (keine Ersparnisse)

    Bafög 390 €

    Kigeld 204 €

    => Unterhalt durch Eltern = 860 € - (390+204) €


    Kind 2 (Ersparnisse > 7500 €)

    Bafög 300 €

    Eigenanteil aus Ersparnissen 90 € (vom Bafög Amt errechnet).

    Kigeld 204 €

    => Unterhalt durch Eltern = 860 € - ???

    Wie werden die Ersparnisse hier berücksichtigt?

  • Hi,

    was das Bafög-Amt errechnet, interessiert familienrechtlich nur insoweit, wie der von dort ausgekehrte Betrag den Zahlungsanspruch gegen die Eltern verringert. Es ist also ein Rechenfaktor, mehr nicht. Der Anspruch des Kindes muss also letztlich immer neu berechnet werden. Zu berücksichtigen ist immer die Nachrangigkeit der Kindesansprüche und eben auch, dass ab Volljährigkeit beide Elternteile in der Zahlungspflicht sind.


    Nun zum Vermögen des Kindes. Bei minderjährigen Kindern ist deren Vermögen in der Regel außen vor. Bei volljährigen Kindern ist es grundsätzlich zumutbar, dass die primär ihr Vermögen für ihren Unterhalt einsetzen. Der berühmte "Notgroschen" liegt im Augenblick nach meiner Kenntnis bei 5000,- €, allerdings kann der Notgroschen auch höher ausfallen, wenn die Verwertung unzumutbar oder extrem unwirtschaftlich ist. Das muss dann dargelegt werden, Einzelfallentscheidung.


    Ob da monatliche Raten zu berechnen sind oder aber bis zum Verbrauch des überschießenden Betrages zunächst einmal alles, auch das müsste im Einzelfall überprüft werden.


    Herzlichst


    TK

  • Das Problem, dass ich habe ist, dass das Jugendamt, welches für Kind 2 (19 Jahre alt) den Unterhalt berechnet hat, die Ersparnisse gar nicht berücksichtigt hat.


    Die 5000 € habe ich auch recherchiert.

    Wie sollte ich am besten vorgehen?

    Ich müsste a) das Jugendamt und b) mein Kind überzeugen. :)

  • Hallo,


    Eigenanteil aus Ersparnissen 90 € (vom Bafög Amt errechnet).

    Warum wird der Freibetrag nicht eingehalten? (bzw. abgebaut).


    Wird der Freibetrag nicht mehr überschritten, steigt das BAFöG wieder.


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hallo,


    also:

    Der Freibetrag von 7500 € wird von Kind 2 soweit überschritten, dass ein Betrag von 90 € vom Bafög-Bedarf abgezogen wird.

    Dadurch bekommt es weniger Bafög als Kind 1.

    Ja, ich bin der Meinung, dass diese Ersparnisse abgebaut werden müssten.

    Da aber Bafög und Unterhalt 2 verschiedene Dinge sind, weiß ich nicht, wie das nun beim Unterhalt berücksichtigt wird.


    Kind 2 hat keine Ahnung und lässt sich vom Jugendamt beraten. Dieses hat aber die Ersparnisse gar nicht berücksichtigt.

    Ich bin der Meinung, dass diese 90 € beim Unterhalt als "Einkommen" berücksichtigt werden sollten.

    Wie mache ich das dem Jugendamt klar?

  • Hi,


    das Kind ist volljährig. Das Jugendamt darf zwar noch beraten, mehr aber nicht. Insbesondere darf es das volljährige Kind nicht vertreten. Du musst dem Jugendamt gar nichts beweisen oder klar machen. Würde ich schon aus Prinzip nicht tun.


    da Kind Nr. 2 Vermögen hat, bekommt es natürlich weniger Bafög als Kind 1. Es muss sein Vermögen einsetzen. Wenn es meint, das Bafög-Amt hat falsch gerechnet, dann muss es dasselbe verklagen, wenn es meint, die Eltern müssten den Rest bezahlen, dann muss es die Eltern verklagen.


    Die einzige Frage, die sich mir stellt, ist, ob erst die gesamten 2500 € verbraucht werden müssen und dann Bafög greift oder aber, ob die Splittung auf monatliche Beträge zutreffend ist. Wahrscheinlich geht beides. Wäre im Augenblick einfacher, sich der Bafög-Splittung anzuschließen. So würde ich vorgehen.


    Herzlichst


    TK

  • Danke! Ja, so werde ich es machen.

    Ich frage mich nur, warum das Jugendamt das nicht auch berücksichtigt.

    Der Bafög Bescheid liegt ihnen ja vor.

  • Hi,


    na ja, warum das Jugendamt das nicht berücksichtigt, das müsste man den Mitarbeiter des Jugendamtes fragen, kann ich in Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten (leider hab ich die nicht) nicht wissen. Vielleicht sollte das Kind eines mal bedenken: Studis, die zum Jugendamt gehen, die sind eher selten. Da stehen dann ja spezialisiertere Beratungsstellen zur Verfügung. Und - es kann ja auch ganz banal sein: BErater glaubte, das Kind sei noch minderjährig oder priviligiert, und Fehler machen wir doch alle, oder?


    Herzlichst


    TK

  • "Fehler machen wir doch alle, oder?"


    Ja, sicher, aber was ich jetzt schon an Problemen beim Bafög und Unterhalt erlebt habe, hätte ich so vorher nicht für möglich gehalten.

    Ich dachte, das sind Staatsangestellte, die sind gewissenhaft und neutral.

    Man muss jede Zahl, alles, immer kontrollieren. Und dazu muss man erst mal die Kenntnisse haben!

    Ebenso dachte ich, die nutzen standardisierte Computerprogramme, so dass Abweichungen selten sind. Leider nicht.

    Der eine Sachbearbeiter rechnet so, der andere so. Jedesmal Diskussionen. Was richtig ist, weiß keiner so genau.

    Da bin ich echt desillusioniert worden.

    Aber ich habe mir vorgenommen, mich nicht zu ärgern, sondern das stoisch hinzunehmen und jeweils abzuarbeiten.


    Zum Glück gibt es dieses Forum, aus dem ich sehr viel gelernt habe. Danke!

  • Hallo Gauss,


    ich kann dich gut verstehen.

    Aber ich habe mir vorgenommen, mich nicht zu ärgern, sondern das stoisch hinzunehmen und jeweils abzuarbeiten.

    Das ist wohl auch der einzige Weg , die eigenen Interessen zu wahren.

    Natürlich sollten die Mitarbeiter gut geschult und auf dem neuesten Stand der Gesetzeslage sein. Durch ständige Änderungen ist das aber in der Praxis kaum umzusetzen. Es geht immer ein Aufschrei durch die Büros, wenn eine neue Software aufgelegt werden soll oder neue Bearbeitungsmasken aufploppen.

    Hat man sich dann endlich eingearbeite, erfolgt schon die nächste Umstellung.

    Auch haben neue Programme kleinere Programmierfehler, die erst in der Praxis auffallen und wenn es Leistungsempfänger gibt, die mit den errechneten Zahlen nicht klar kommen.

    Bleib also am Ball und nimm nicht alles als hin, nur weil es von einem Amt kommt.


    VG frase

  • Hallo,


    Vieles können Programme gar nicht leisten.


    Man kann z.B. nicht sagen: "gleiches Vergehen=gleiche Strafe". Man wird sich immer die Hintergründe die zu der Straftat führten, ansehen müssen.


    edy

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  • es gibt nun mal, wenn es um Menschen geht und um individuelle Sachverhalte kein allumfassendes Programm, welches für jeden Fall eine allumfassende Lösung bietet. Deshalb haben wir von der juristischen Methodenlehre her zwei "Abteilungen." Die Tatbestandsseite und die Rechtsfolgenseite. Da nicht jeder individuelle Fall auf der Tatbestandsseite erfaßt werden kann, wird da mit unbestimmten Rechtsbegriffen gearbeitet, die dann im Einzelfall auszufüllen sind. Beispiele für so Begriffe: Störung, Kindeswohl, freie Meinungsäußerung, Bildung,Behinderung, angemessene Kleidung u.s.w. Und erst, wenn wir dahin kommen, dass die Tatbestandsseite in einem Fall erfüllt ist, kommen wir zu der Rechtsfolgenseite. Da sprechen wir dann von Ermessen. Dies bedeutet, so wenig eingreifen, wie möglich, um den ungesetzlichen Tatbestand aus der Welt zu räumen.


    Und diese Angemessenheit, die kann kein PC-Programm liefern. Es gibt gerade bei Unterhaltsfragen viele Einzelaspekte, die da in die Abwägung mit einfließen müssen. Auch dafür gibt es für den STandartfall natürlich feste Regeln (Düsseldorfer Tabelle), aber die Entscheidung im Einzelfall bleibt.


    Abgesehen davon werden Sachverhalte auch von denselben Personen doch völlig unterschiedlich geschildert, je nachdem, wann wer fragt. Es wird anders gewichtet, anders aufgenommen, so dass durchaus unterschiedliche Bewertungen rauskommen können. Und, das BAfög-Amt hat nichts mit Familienrecht oder den Eltern des Antragstellers direkt zu tun. Es unterstützt gegebenenfalls die Kids, wenn die Eltern keine Auskünfte geben wollen, und das wars. Das Kind (nicht die Eltern) wird einen Bescheid erhalten, aus welchem sich ergibt, wie gerechnet wurde, kann dieses dann überprüfen, und sich gegebenenfalls wehren.


    Dieses System sollte man verstehen, dann werden Entscheidungen auch für Laien nachvollziehbar und überprüfbar.


    Herzlichst


    TK

  • Das stimmt natürlich!


    Die Dinge, die bei mir problematisch waren, sind aber alles "harte Fakten" gewesen.

    Allerdings gibt es natürlich auch hier Ermessensspielraum.

    So hatte ich einen Sachbearbeiter, der versucht hat, möglichst viel Bafög herauszuholen. Dazu hat er z.B. Beträge geschickt auf beide Elternteile verteilt. Der andere Sachbearbeiter hat das nicht gemacht.


    Wehren tun sich die Kinder da nicht. Die interessiert das doch gar nicht. Sie bekommen die Differenz zum Bedarf ja von ihren Eltern.

    Als ich den anderen Sachbearbeiter auf die Tricks hingewiesen habe, meinte der, ja, dass müsse ich aber auch extra schriftlich beantragen! Ok, ja, jetzt weiß ichs ...

  • Hallo,


    Sie bekommen die Differenz zum Bedarf ja von ihren Eltern.


    das kommt darauf an. der Bedarf kann auch durch BAFöG und KG gedeckt sein.


    edy

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    z.B. "Hallo"
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