Gibt es Listen was zum UH zusätzlich dazu gehört? UH = Unterhalt

  • Immer wieder ist Geld das leidliche Thema ... Daher meine Frage was im UH alles drin ist und was nicht.

    Also jetzt nicht falsch verstehen das ich den UH kürzen möchte! Daher wären Listen hilfreich was dazu gehört und was nicht dazu gehört!


    Im UH ist drin
    Taschengeld, Bekleidung, Lebensmittel, Schulbücher etc


    Im UH ist nicht drin
    Zahnspangen, Klassenfahrten... also teure Dinge die unerwartet auftreten sind Sonderkosten.

    aber wie sieht es mit Medikamenten aus wenn die Kinder bei mir sind?

    Kinder ab 12 Jahren müssen selbst zahlen! Das Medikament kostet 8,35€. Natürlich habe ich es vorgestreckt aber von wem bekomm ich es wieder? Sind Medikamenten auch im UH drin.


    Es geht nicht darum um irgendwelche Zahlungen nicht zu zahlen. Sondern um die Beträge wieder zubekommen die ich im "UH" schon geleistet habe. Das geht ja um das Wohl des Kindes!


    Beispiel

    Im UH ist Bekleidung enthalten. Wenn ich aber jetzt mit den Kindern, sagen wir Bekleidung (Schuhe ) kaufe ist das mein Vergnügen und zählt als Schenkung und ich kann das Geld nicht zurück fordern! Fordern schon, bekomm ich aber nicht zurück! Anders wäre es wenn meine Ex Frau mich drum bittet weil sie keine Zeit hat. Dann bekäme ich es wieder.


    Kultur ist auch im Unterhalt mit drin. Kinder sind am WE bei mir und wollen ins Kino. Wer muss den Kinobesuch bezahlen?

    Unterhalt wird immer mehr mein Gehalt nicht.


  • Hallo,


    Kleidung soll die Mutter mitgeben. Medikamente auch. Notfälle sind ja nicht so oft.


    edy

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  • Hi,


    Klassenfahrten sind im Unterhalt enthalten. Auch Feiern zur Kommunion und Konfirmation.


    Es kann keine Listen geben, da jeder Fall letztlich anders ist. Faustregel ist, dass mit dem Unterhalt alles bezahlt ist. Also das ganz normale Leben, was ein Kind führt, einschließlich Verinsbeiträge, Taschengeld, eben alles, was bei einem "normalen" Kind so anfällt, was kalkulierbar ist. Erst wenn erhebliche Zusatzkosten anfallen, die entweder regelmäßig sind oder nicht planbar, erst dann kann man überprüfen, ob das Kosten sind, an welchen sich der Unterhaltszahler zu beteiligen hat. Oder wenn er die Verpflichtung mit eingegangen ist. Etwa Privatschule, Förderung eines sehr teuren Hobbies, Nachilfestunden. Aber auch da muss man schauen, ob diese Beträge nicht durch den regulären Unterhalt mit abgedeckt sind. Also haben wir wieder eine ganz individuelle Situation, die man sich anschauen muss.


    Das mit den Medis ist mir schleierhaft. Die sind doch eigentlich durch die Krankenkasse abgedeckt.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo

    Und danke für die Antworten.

    Eigentlich hatte ich keine Probleme mit der Ex. Sie hat alles bekommen Haus, Auto, drum und dran ach ja und die Kinder.

    Ich habe das Bett, ein Schrank, meine Anziehsachen, Sofa mit Tisch bekommen. Den Rest mußte ich zusehen.

    Anwalt und Scheidungskosten wurden halbe halbe gezahlt. Da hatten wir so vereinbart! Das Trennungsjahr verlief ganz gut. Habe mein Unterhalt bezahlt und meine Kinder bespaßt. Bin mit ihnen schwimmen gewesen, in Kino gegangen. Hier und da mal was gekauft... locker weg. Es gab auch Vereinbarungen ihr bei Reparaturen am Haus zu helfen. Trennungsjahr war rum und ich habe die Scheidung eingereicht mit dem ganzen Klimbim drumherum. Auf die Kosten bin ich dann sitzen geblieben! Und jetzt zick ich rum und weigere mich noch irgendwas außerhalb der Reihe zu bezahlen was ich ja schon gezahlt habe. Glaubt mir, hätte sie ihr Wort gehalten mit den Kosten teilen wäre sie besser dran gewesen! Klar die Kinder sind die Leidtragenden.

    Daher kam ich auf die Idee mit der Liste.


    Viele Grüße

    Kapu


    Ist doch mal schön zu lesen warum einen solche Gedanken in den Kopf kommen....

  • Hallo,


    Warum hat sie alles bekommen? Haus usw ?


    Wäre doch nicht nötig gewesen?


    edy

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  • Kapu,


    ich wundere mich immer wieder, wie naiv Menschen an eine Scheidung/Trennung ran gehen. Denn die Einigkeit hört fast immer dann auf, wenn die Trennung länger her ist. Man kann jetzt das, was vollzogen ist, nicht mehr ändern. Aber man kann die Großzügigkeit bei den Kids herunterfahren. Ich habe oben geschrieben, wie das geht. Der Rest ist wahrscheinlich gelaufen, dein Anwalt wird dich beraten.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo Kapu,


    wenn es um zusätzlichen Unterhaltsbedarf geht, ist allgemein in Mehr- und Sonderbedarf zu unterscheiden.

    Beide Posten sind nicht im Grundbedarf durch die DT erfasst.

    Wie TK es schon schreibt, sind vorhersehbare Zusatzkosten eigentlich aus dem laufenden Unterhalt anzusparen.

    Was du an den Betreueungstagen zahlst ist immer dir überlassen.

    Es gilt auch der Grundsatz, je höher der Unterhaltssatz, je weniger werden zusätzliche Zahlungen gerechtfertigt sein.

    Ich hatte für meine Kinder eine Vermögesnvorsorge angemahnt, der andere Elternteil wollte sich nicht darum kümmern.

    Das habe ich dann selber zusätzlich, neben der Unterhaltszahlung eingerichtet und dem jeweiligen Kind am Ende meiner Unterhaltspflicht übergeben.

    Klar die Kinder sind die Leidtragenden.

    Daher würde ich die Möglichkeiten wahren, um diesen Umstand für die Kinder abzuschwächen.

    Die können doch nichts dafür, das Zusagen, die mir eurer Trennung erfolgten, nicht gehalten wurden.


    VG frase

  • Hallo

    Es tut einen gut sich mal die Seele vom Leib zu schreiben...


    Sie hätten umziehen müssen, denn sie hätte keine vergleichbare Mietwohnung gefunden als das was noch abzubezahlen ist. Ich bin dafür schuldenfrei aus der Sache raus. Kinder hätten Freunde verloren und ein Schulwechsel wäre sicher auch dran gewesen. Na ja ganz doof bin ich ja nicht. Sie kann zumindestens den Beist nicht verkaufen ohne daß ich leer ausgehen. Verschenken geht auch nicht!

    Aber nun steht ich da ohne Liste:


    Was brauche ich nicht zu bezahlen da es im Unterhalt abgedeckt ist


    Also bleibt mir der Weg zum Anwalt nicht erspart

    Ich mache mir Gedanken was auf die Liste gehört und der Anwalt macht nen Haken dran...


    Es steht so wenig über Rechte Unterhalt zahlender Väter!

    Es sagt keiner das nur die erste Reihe der Düsseldorfer Tabelle verbindlich ist. Mehr kann immer gezahlt werden, weniger nicht

    Es sagt keiner wie viele Zimmer die Wohnung haben muss. Tochter 14 / Sohn 12 müssen sich ein Zimmer teilen. Am WE geht das, in den Ferien gibt's oft unter den Kindern Streit

  • Hallo Kapu,


    es ist doch alles nicht so schwer.


    Was brauche ich nicht zu bezahlen da es im Unterhalt abgedeckt ist


    zunächst alles was kein Mehr-oder Sonderbedarf ist.


    danach kannst du googlen.


    edy

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  • Hallo edy


    Danach hab ich schon gegoogelt! Auf jeder Seite steht das gleiche aber nicht wonach ich suche...

    deshalb bin ich hier gelandet.


    Hallo timekeeper

    menschliche Unfähigkeit, sein Leben zu organisieren, das kann nicht durch Gesetze geregelt werden.

    Das kannn ich so nicht stehen lassen! Ich versuche nur die Brocken aus den Weg zu räumen die Sie mir in den Weg schmeißt.

  • Guten Abend Kapu,


    man merkt an deinen Worten, das du eigentlich keinen Konflikt willst.

    Du suchst aber nach Eckdaten (eine Liste), die es eben so nicht geben wird.

    Jede Trennungsfolge hat seine speziellen Eigenheiten.

    Das Geld für den Anwalt würde ich mir erstmal sparen.

    In der Sache ist es so, das ein Mehr- oder Sonderbedarf auch nachgewiesen werden muss, bevor überhaupt darüber zu entscheiden wäre.

    Danach kann man schauen, ob der UHP überhaupt in der Lage ist, diese Zusatzkosten zu tragen.

    Beispiel Klassenfahrt. Hier kannst du der Mutter mitteilen, das es ja keine unvorhersehbare Ausgabe ist und in Zukunft auch nicht sein wird.

    Sie müsste also vom monatlichen Unterhalt Rücklagen für die Klassenfahrt bilden. Daher beteiligst du dich nicht mehr zusätzlich an den Kosten.

    Versuche mit der Mutter im Gespräch zu bleiben.


    VG frase

  • Das wichtigste wieder vergessen

    Guten Abend

    :/ vielleicht sollte sie mir mal offen legen wo das Geld bleibt :) Natürlich bleibt nix über.

    Aber alleine der Spass wäre es wert Sie rotieren zusehen:D^^ ...ich weiß ich bin gemein...


    Danke ich halte euch auf dem laufenden


    VG

    Kapu

  • Na ja frase ; ich sehe nicht, dass er keinen Konflikt will. Er sucht doch nach Gründen, Zoff zu bereiten. Der Scheidungsantrag ist gestellt, mitt offensichtlich einer Reihe von Anträgen, d.h., man hat es nicht geschafft, sich außergerichtlich zu einigen. Sonst wäre da nämlich nur der "nackte" Scheidungsantrag gestellt worden. Und wenn erst einmal was bei Gericht anhängig ist, dann ist es brandgefährlich, an den Anwälten vorbei irgendwas zu reglen. Das sollte vorher geschehen, hat ja hier nicht geklappt. Dass sich Kapu für die teuerste Version entschieden hat, das ist sein Problem. Wer viel will, der muss halt auch viel zahlen.


    Nochmals zum eigentlichen Thema: Kapu, du hast das System nicht verstanden oder willst es nicht verstehen. Man kann nicht jeden induviduellen Einzelfall im Gesetz regeln. Deshalb gibt es "unbestimmte Rechtsbegriffe." Einige Beispiele: Kindeswohl, angemessen, Störung, Sicherheit und Ordnung, Mehrbedarf, Sonderbedarf. Diese Begriffe sind durch Einzelfälle auszufüllen, nicht durch Listen. Weil eben jeder Fall anders ist. Abgesehen davon gibt es für Standartfälle ja so Listen. Kapu kann sie nur nicht lesen, und das ist sein Problem. Sie sind nur umgekehrt niedergelegt. Z.B. durch Gerichtsentscheidungen, aus denen hervorgeht, was nicht zu bezahlen ist, im Einzelfall.


    Das Rumquerulieren um des Querulierens willen, daruch schießt man sich in der Regel von Hinten selbst ins Knie. So ein Blödsinn wie Nachfrage, wofür man Kindesunterhalt ausgibt (Kids essen und trinken nicht, benutzen nicht die Toilette, u.s.w.), das stimmt Gerichte in der Regel sehr nachdenklich. Denn wenn so etwas systematisch gemacht wird, die Ex dadurch letztlich gestalkt wird, dann kann es dem Kindeswohl schaden, Umgang könnte in Frage gestellt werden, über andere Folgen möchte ich hier noch nicht schreiben.


    Herzlichst


    TK

  • Was wollte ich hier? Wo zu sollte die Liste sein?

    Hier bin ich wahrscheinlich an der falschen Adresse. Oder ich werde falsch verstanden.


    Kultur ist auch im Unterhalt mit drin. Kinder sind am WE bei mir und wollen ins Kino. Wer muss den Kinobesuch bezahlen?

    Unterhalt wird immer mehr mein Gehalt nicht.

    Bin mit 672€ (Jan 19) angefangen und zahle z.Z 790€ (Jan 20) pro Monat

    Ferien werden ja aufgeteilt ist ja auch gut so. Dann sind die Kinder auch Mal ne längere Zeit bei mir, was mich sehr freut. In den Sommer Ferien sind meine Kinder einen halben Monat bei mir. Auch diesen Monat zahle ich vollen Unterhalt. Ist so!

    Wie groß dürfte meine Wohnung sein? Jetzt seid ihr dran mit Raten wieviel m3 und wie teuer?

    Bin gespannt...

  • Hallo Kapu,


    Die Themen im Forum gehen vom z.Zt. geltenden Recht aus. ( Ausnahme die Rubrk "nichts zum Thema" ).


    Da kann man sich auch mal austauschen mit "gerecht,ungerecht, meine Sichtweise, meine Meinung usw.,

    mach doch dort ein neues Thema auf.



    Fr. Dr. Giffey will ja vieles "reformieren", warten wirs ab.`



    edy

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  • Hi,


    wieviel Quadtastmeter deine Wohnung haben muss, das musst du wissen. Woher sollen wir das wissen? Eine Wohnung muss man sich halt leisten können. Und, Kinder müssen kein eigenes Zimmer haben. Ich war alleinerziehend und alleinfinanzierend. Mein Jüngster hat mit mir bis er 12 war, in einem Zimmer geschlafen. Es ging halt finanziell nicht anders. Hat keinen Schaden genommen, glaub es mir mal. Ich kenne einen Vater, der an den Umgangswochenenden auf einem aufblasbaren Gästebett im Wohnzimmer schläft, sein Bett den Kindern überlässt. Geht alles und hat nichts mit Kindeswohl zu tun. Man kann sich eben nur leisten, was man sich auch finanziell leisten kann.


    Umgang im üblichen Umfang einschließlich hälftiger Ferien sind in die Düsseldorfer Tabelle eingearbeitet. Und - die Verköstigung ist doch das wenigste. Ich kann ja schlecht meinem Vermieter sagen, ich zahle jetzt für das Kinderzimmer nichts, weil das Kind es derzeit nicht nutzt. Auch der Sportverein wird wegen der Abwesenheit des Kindes kaum die Mitgliedsbeiträge kürzen.


    Wir haben hier doch wieder das, was wir in so vielen vergleichbaren Fällen haben. Die Eltern kapieren nicht, dass man eine funktionierende wirtschaftliche Einheit nicht einfach in zwei aufteilen kann und trotzdem alles beim alten bleibt. Das Leben wird teurer (2 Mieten, 2x GEZ, Strom u.s.w.). Und die neue Steuerklasse fällt ja auch noch an.


    Vielleicht sind meine Kenntnisse in Erdkunde nicht so toll. Aber nach meinem Empfinden müssten unzählige zum Unterhalt Verpflichtete auf einem einsamen Berg ganz oben wohnen, und von diesem Berg kommen sie nur mit eigenem Auto runter. Wusste gar nicht, dass Deutschland so zerklüftet ist.


    Wenn man sich mit Statistik beschäftigt, wird man feststellen, dass die größte Gruppe der Armen Alleinerziehende mit ihren Kindern sind. Das sollte nachdenklich stimmen.


    Herzlichst


    TK


  • Wie groß dürfte meine Wohnung sein? Jetzt seid ihr dran mit Raten wieviel m3 und wie teuer?

    Im Selbstbehalt gegenüber minderjährigen Kindern sind Wohnkosten in Höhe von 430 Euro enthalten. Die darf dann auch beliebig groß sein.


    Ich kenne einen Vater, der an den Umgangswochenenden auf einem aufblasbaren Gästebett im Wohnzimmer schläft, sein Bett den Kindern überlässt. Geht alles und hat nichts mit Kindeswohl zu tun. Man kann sich eben nur leisten, was man sich auch finanziell leisten kann.

    Kein Vater muß, bzw. sollte sich so aus Kostengründen den Rücken für die Kids kaputt machen. Besser Prävention als später die Krankenkasse bezahlen zu lassen. Staatlicher Support für Wohnraum zwecks Umgangswahrnehmung ist von §22 Abs. 3, Satz 2 SGB II gedeckt. Sozialrechtlich haben Kinder einen Wohn(mehr)bedarf über 7,5 Quadratmeter (pro Kind). Meine Grosseltern hatten 1947 für 4 Erwachsene und 4 Kinder 2 Scheiben Brot pro Tag. Mit den Stories vor 30 Jahren und "glaub mir das mal" kann ich ja wohl kaum irgendwelche gegenwärtigen Verhältnisse relativieren. Wer den Sozialstaat nicht will, muß sich halt ein Plätzchen ausserhalb des Grundgesetzes suchen. Wer sich keine ausreichend große Wohnung leisten kann, soll einen Antrag auf Wohngeld oder Arbeitslosengeld II stellen. Die Zeiten, wo 6 Personen auf 14 Quadratmetern schlafen mussten, sind endgültig vorbei.


    Zitat

    Wir haben hier doch wieder das, was wir in so vielen vergleichbaren Fällen haben. Die Eltern kapieren nicht, dass man eine funktionierende wirtschaftliche Einheit nicht einfach in zwei aufteilen kann und trotzdem alles beim alten bleibt.


    Bloß, das von dem bisherigen Alleinverdiener erwartet wird, daß er jetzt für 2 Haushalte Geld erwirtschaftet. Er soll Geld verdienen, für Ausgaben, die es so vorher nicht gab. Da muß man als Leistungsträger aber ganz schön gut- und langmütig sein, um das klaglos mitzumachen.

    Zitat

    Wenn man sich mit Statistik beschäftigt, wird man feststellen, dass die größte Gruppe der Armen Alleinerziehende mit ihren Kindern sind. Das sollte nachdenklich stimmen


    Und die größte Gruppe gleich dahinter sind unterhaltspflichtige Väter.


    Zitat

    Besonders betroffen sind auch allein lebende Männer. Ihr Anteil bei den Überschuldeten liegt inzwischen bei 37 Prozent. Sie haben die mit dem Zweieinhalbfachen eines Jahresnettoeinkommens relativ die höchsten Schulden zu bewältigen. Ursache dürften vor allem Unterhaltsleistungen sein.


    Quelle: https://www.iff-hamburg.de/wp-…schuldungsreport_2011.pdf


    Und das dürfte sich in den letzten 9 Jahren wohl auch kaum geändert haben. Das sollte auch nachdenklich stimmen.


    Man könnte dann als Pflichter schon darüber nachdenken, ob man noch einen Mehrwehrt für andere schafft, oder einfach da aufhört, wenn man

    das Einkommen für sich selber erwirtschaftet hat. Jahrelanges Schuften mit Überstunden, aufgezwungene Gerichtsprozesse, Gutachten, Ärger mit Rechtsanwälten, Gerichten, Behörden, Jugendämtern. Dann mit zig Wehwechen und Psychoknacks in Frührente in Altersarmut. Es dankt einem niemand.

    Dann kommt noch der Staat, gibt dir nach der Scheidung die Steuerklasse mit dem höchsten Steuersatz. Reißt ein Riesenloch in deinen Geldbeutel, um dich danach zu maßregeln. Was dir einfällt, so wenig netto zu haben. Daß du dich deinen Kindern gegenüber so verweigerst. Das ist so ähnlich wie der Spruch "Haltet den Dieb, er hat mein Messer im Rücken!".


    Ansonsten halt mal in die Leitlinien des jeweiligen OLG Bezirks schauen. Da hat man ungefähre Anhaltspunkte, was unterhaltsrechtlich so relevant ist.

    Da sind dann die Ergebnisse der bisherigen Rechtsprechung (Urteile) eingeflossen.