Hallo zusammen!
Ich bin sehr beeindruckt von der Qualität des Forums und hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Ich hab mich etwas durch die alten Threads gewühlt um meine Fragen zu finden....aber wie das so ist passt es doch nicht immer ganz so auf die eigene Situation (bzw kennt sich nicht genug aus um zu wissen ob es passt).
Ausgangssituation:
Ich bin, ursprünglich zusammen mit meiner Schwester, seit 2016 für meinen Vater unterhaltspflichtig. Die letzte Berechnung Betrug 870 Euro pro Monat. Durch meine private Situation bei der ersten Auskunft hab ich einfach alles ausgefüllt und meinem Anwalt zur Prüfung gegeben (nur als Erklärung warum ich vieles evtl. selbst nicht weiß).
Durch die Gesetzesänderung und der 100.000 Grenze ist meine Schwester aus den Verpflichtungen raus, ich hab einen freundlichen Brief bekommen das „ aus den hier vorliegenden Unterlagen jedoch ersichtlich ist, das sie 2019 evtl über der gesetzlichen Einkommensgrenze liegen.“ - ich darf den ganzen Kram also mal wieder ausfüllen.
Meine Fragen (bis jetzt )
100.000 Grenze:
Wie ist das nun generell mit der Grenze - wenn ich 2019 drunter bin und 2020 drüber bin (was sein kann): Muss ich schon am Jan 2020 zahlen wenn es so aussieht (zb höheres Monatsgehalt), das ich 2020 drüber bin, gilt es erst ab dem Jahr in dem ich drüber bin (also dann unterhaltspflichtig ab Jan 2021), oder sogar rückwirkend ab dem Jahr wo ich drüber bin (unterhaltspflichtig ab Jan 2020 wenn 2020 drüber war)?
Umzug ins Ausland:
Ich bin Dez 2018 nach England gezogen, arbeite hier und zahle Steuern:
Das £ ist im Laufe des letzten Jahres ordentlich hoch und runter gegangen (Brexit sei dank) - ich plane bei der monatlichen Auflistung meines Gehalts den am Zahltag geltenden EUR Kurs zur Umrechnung zu nehmen. Da sollte doch nichts gegen sprechen?
Gibt es jemanden hier der evtl noch nen Tipp für Auskünfte für im Ausland leben und arbeitende hat?
Mieteinnahmen:
Mein Exfreund und ich vermieten unsere Gemeinsame Eigentumswohnung in Deutschland. Da ich die Angaben damals nachgereicht hab und diese nicht im ursprünglichen Erklärungsbogen standen und überleg ich gerade wie ich den neuen ausfüllen muss. Hier steht „monatliche Bruttoeinkünfte aus Vermietung und Verpachtung.“ Hier ist dann also als Bruttoeinkunft = monatliche Miete (geteilt durch 2 weil sie mir nicht alleine gehört) auszufüllen, richtig? Die ganzen Werbungkosten, Tilgung etc führe ich dann erst im anderen Erklärungenbogen aus.
Sorry falls die Frage besonders trivial ist... aber gerade die Mieteinnahmen bzw. die Berechnung dieser fällt wahrscheinlich das Urteil ob ich weiter bezahlen muss. Ich will nicht durch ne falsche Zahl in nem Formular mein Schicksal herausfordern
Schonmal vielen lieben Dank fürs durchlesen und evtl Tipps von eurer Seite. Gebt Bescheid wenn ich noch mehr Infos braucht.