Brauche Tipps zur Scheidung

  • Hallo zusammen,

    ich werde mich von meiner Frau scheiden lassen und wollte mal fragen ob mir jemand sagen kann was da so grob auf mich zukommt.


    Wir sind 65(ich) und 54 Jahre alt und seit 9 Jahren verheiratet – kinderlos.


    Vor der Heirat habe ich ein Haus geerbt in dem wir auch wohnen.


    Meine Frau arbeitet zu 75% und verdient ca. 1000€ weniger als ich.


    Das Haus will ich verkaufen und vom erlös eine Eigentumswohnung kaufen.


    Nun meine Frage, wie Verhalt es sich mit dem Unterhalt ?


    Wenn ich jetzt eine Eigentumswohnung kaufe gehört ihr dann was davon bzw, ist es sinnvoller bis nach der Scheidung mit dem Verkauf/Kauf zu warten ?


    Ich habe auch die Möglichkeit in Rente zu gehen, womit sich mein Einkommen deutlich verringert.


    Ferner hat Sie ein Sparbuch mit ca. 40000€, im Buch stehen wir beide aber eigentlich gehört es ihr und normalerweise will ich nichts davon.


    Vielen Dank für die Infos

  • Hallo Holger,


    die Frage ist ob ihr euch überhaupt scheiden lasst ?


    Du bist im Rentenalter, beim Versorgungsausgleich verlierst du 50% der in der Ehe erworbenen Rentenpunkte.


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hallo,


    man muss doch nicht zusammen wohnen?


    willst du nochmals heiraten?


    Wenn ich jetzt eine Eigentumswohnung kaufe gehört ihr dannwas davon bzw, ist es sinnvoller bis nach der Scheidung mit dem Verkauf/Kauf zuwarten ?


    Dürfte egal sein, nur alles richtig dokumentieren.


    Kann aber sein das du einen evtl. Zugewinn ausgleichen musst.


    edy

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  • nein ich will nicht mehr heiraten..ich will nur weg aus der Hölle.

    was ich noch vergessen habe...ich habe während der Ehe einKredit aufgenommen, der läuft nur auf meinen Namen (Rest 30.000)


    und eines ist sicher, eine gütliche Einigung mit Ihr ist nicht möglicht... sie würde auf keinen Cent verzichten selbst wenn sie ihn nicht brauchen würde.

    Streit ist ihr Hobby

  • Hi,


    normalerweise lohnt sich die Scheidung wirtschaftlich gesehen ab einem bestimmten Alter nicht mehr, wird einfach zu teuer. Da ihr aber erst relativ kurz verheiratet seid, dürfte die Scheidung nicht zur wirtschaftlichen Katastrophe führen. Man müsste mal spitz rechnen. Ich gehe davon aus, dass deine Frau vor der Eheschließung auch gearbeitet hat, also im Prinzip für sich selbst sorgen kann.


    Voraussetzung für eine einvernehmliche Scheidung ist ein Jahr der Trennung. Die kann auch innerhalb einer Wohnung/eines Hauses geschehen. In Wohnung in der Regel schwer durchführbar, im Haus schon. Wichtig ist die totale wirtschaftliche Trennung, jeder muss für sich selbst sorgen, kochen, einkaufen u.s.w. Das ist ganz wichtig. Der Scheidungsantrag kann etwa nach 9 Monaten eingereicht werden, so dass (wenn alles geregelt ist) nach etwa einem Jahr auch zügig geschieden werden kann.


    Jeder behält das, was er vor der Ehe hatte, also du das Haus, sie evtl. ihr Sparbuch u.s.w. Aufgeteilt im Rahmen des Zugewinns wird auf Antrag nur das, was in der Ehe dazugekommen ist. In eurem Fall ist das die Wertsteigerung des Hauses, Zinsen auf das Ersparte. Was während der Ehe angeschafft worden ist, ist unabhängig davon, wer es bezahlt hat, aufzuteilen. In Naturalien,k kein Geldersatz. Wenn allerdings nur Sachen ersetzt werden, die einer der Partner schon vor der Ehe angeschafft hatte (z.B. Waschmaschine), so geht dieser Gegenstand in das Alleineigentum desjenigen über, der den "Vorgänger" angeschafft hatte.


    Für ein Jahr (unabhängig davon, wann geschieden wird) wirst du Trennungsunterhalt leisten müssen. Über die Höhe kann ich jetzt nichts genaues sagen, beide Netto-Einkommen sind zu bereinigen, von der dann ermittelten Differenz geht die Häfte an die Frau. Über ein Jahr hinaus ist eine Zahlung nur dann zu erwarten, wenn die Frau sich aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, letztlich nicht für sich selbst sorgen kann. Da müsste man sich den Einzelfall genau angucken.


    Im Rahmen des Versorgungsausgleichs werden die in der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften miteinander verrechnet, du wirst also einige Punkte oder Teilpunkte an sie übertragen müssen. Die Stichtage sind Eheschließung und REchtshängigkeit der Scheidung. Deshalb ist es für dich günstig, die Scheidung so zeitig wie möglich einzureichen, für sie, genau das zu verhindern.


    Nun zum Hausverkauf: auch wenn dir das Haus alleine gehört, so kannst du es ohne Genehmigung der Ehefrau jetzt nur dann verkaufen, wenn es nicht das einzige nennenswerte Vermögen darstellt. So Schnellschüsse sind meist sehr problematisch und bringen wegen des hohen Gegenstandswertes erhebliche Folgekosten (etwa hohe Anwaltskosten) mit sich, was zu vermeiden ist. Man kann den Zugewinnausgleich natürlich auch vor dem Einreichen der Scheidung durchziehen, dann macht das kein Problem.


    So, das wäre mal ein ganz grober Überblick, jetzt musst du auf den Punkt genau fragen, was noch offen ist bzw. was du noch genauer wissen willst.


    Herzlichst


    TK

  • Holger, wir haben gleichzeitig geschrieben.


    Ich stimme in einem Punkt meinem Freund edy nicht zu. Es ist eben nicht einerlei, wann du die Eigentumswohnung kaufst, bzw. dein Haus verkaufst. Ein paar Monate warten machen jetzt aber den Brei auch nicht fett.


    Es wäre zunächst einmal die Trennung durchzuziehen, dann wäre der Mehrwert des Hauses zu ermitteln. Das kann natürlich durch einen Gutachter geschehen (teuer) oder auch durch einen Makler. Letztere wissen normalerweise, was der Markt finanziell hergibt. Das wäre dann konkret zu ermitteln.


    Herzlichst


    TK

  • Das mit dem Haus verhalt sich so, das mir nur 1/3 gehört - 2/3 meinen Geschwistern -und die wollen unbedingt verkaufen.

    meine noch Frau hat vor der Ehe gearbeitet .....sobald wir verheiratet waren hat sie den job gekündigt und erst nach 5 Jahren auf meinen Druck wieder gearbeitet...

    fazit: dumm gelaufen...darum prüfe wer sich ewig bindet

  • Hi,


    wenn du jetzt mit Augenmaß vorgehst, wird das Ganze relativ problemlos über die Bühne gehen. Ich würde mich mit den Geschwistern so einigen, dass das Haus sofort nach der Klärung der Ehesache verkauft wird. Dass es dann auch geräumt ist, dann ist es ja auch viel leichter veräußerbar. Und der Preis steigt. Das ist doch ein gutes Argument, oder?


    Dann dafür sorgen, dass die Trennung nicht nur im Haus stattfindet, sondern dass du das Haus zur alleinigen Nutzung zugewiesen bekommst. Das mit dem geplanten Verkauf musst du ja nicht unbedingt rüber bringen, dazu bist du nicht verpflichtet. Würde die Frau denn ausziehen?


    Herzlichst


    TK

  • meine geschwister haben jetzt gerade ein wahnsinns angebot bekommen, ich denke das müsste schnell über die bühne gehen.

    sie würde nur mit druck ausziehen....ich bleibt bis zu letzen stunde ohne rücksicht

  • Okay,


    was meinst du mit Rücksicht? Ich verstehe den letzten Satz nicht so ganz. Dann musst du jetzt zügig den Druck setzen. Auffordern, unter Fristsetzung, auszuziehen. Das sollte ein Anwalt machen, den brauchst du ohnehin. Ich hatte gehofft, dass wir hier die preisgünstigere Lösung erarbeiten können.


    Alternative: ihr Geschwister verkauft, wenn es dein einziges Vermögen ist, kann es Schwierigkeiten geben. Hatte ich ja schon drauf hingewiesen. Aber, diese Bestimmung wird nicht so furchtbar oft angewendet. Denn ein Gegenwert (Geld) ist ja da. Du ziehst aus, und die Käufer können sich mit deiner Frau rumärgern. Wenn du ausziehst, musst du sie nicht mitnehmen. Wenn die Käufer das machen, auch in Ordnung. Nur, gerade bei Wahnsinnsangeboten wird in der Regel erwartet, dass die Hütte leer ist. Das wäre erst einmal zu klären. Und, der Frau muss eine angemessene Frist zur Räumung gesetzt werden.


    Und, wenn du vor der Frau ausziehst, dann hat sie natürlich Nutzungsentschädigung an die Erbengemeinschaft zu zahlen.


    Du merkst, hier muss sehr bedacht gehandelt werden. Wollen die Käufer denn ein leeres Haus?


    Herzlichst


    TK

  • sorry schreibfehler...sie bleibt bis zur letzten stunde - ohne rücksicht

    sonstiges vermögen habe ich nicht..wie gesagt nur sie mit ihrem sparbuch.



    ja das haus soll abgerissen werden und neu gebaut werden.


    ich denke auch ich werde mich mit einem anwalt in verbindung stetzen .....


    sinnvoll ist es wohl auch das ich sofort in rente gehe, dann verringert sich ja mein einkommen erheblich....

    und wenn ich für den Zugewinn was abgeben muss dann ist es halt so.

  • Hi,


    nu ja, Rücksicht muss sie auch nicht nehmen, wozu und auf wen? Keine gemeinsamen Kinder, sonst nichts, was bindet. Da muss man die richtigen Fakten zum richtigen Zeitpunkt schaffen. Das ist ganz wichtig.


    Also, Trennung wie auch immer. Sie muss wissen, dass sie ausziehen muss, sie muss Zeit haben, sich eine Wohnung zu suchen. Die Fristen im individuellen Fall, die erklärt dir dein Anwalt. Also, keine Überraschungen, so unter dem Motto "rate mal, wer hier morgen ausziehen muss," das geht gar nicht.


    Ich würde das mit der Verrentung überlegen. Es geht doch letztlich um einen sehr überschaubaren Betrag, den du zahlen musst. Da wäre mir das Ansammeln weiterer Rentenpunkte wichtiger. Zumal ich im Augenblick nicht weiss, ob die Rückzahlung des Darlehens mit in die Berechnung einfließt. Kann sein, muss aber nicht. Und dann wäre der Betrag, den du leisten müsstest, ja nun wirklich nicht weltbewegend. Auch da soll der Anwalt mal spitz rechnen.


    Noch ein Tipp eines alten Anwalts, der wohl fast nur Familienrecht macht. Der ging in kritische Gerichtsverhandlungen gerne mit einem kleinen Aktenkoffer voller Geld, öffnete ihn im Gerichtssaal, ließ die Gegenseite reinschauen und erklärte, das alles könne man mitnehmen, wenn man sich heute einige. Hat angeblich fast immer geklappt, die Geldgier scheint doch recht groß zu sein, und gebündeltes Bares wohl ein schlagendes Argument.


    Ich würde totz allem mit dem Kauf der Eigentumswohnung warten, bis alles geklärt ist. Man kann Möbel auch einlagern und ein paar Monate Überbrückung sind dann preiswerter als der Neidfaktor, der häufig jahrelange Kämpfe zur Folge hat.


    Du bist ja nicht ganz jung. Wie ist es denn bei dir gesundheitlich? Ich denke so an eine Überbrückung bis zur Altersrente, dann gibt es keine Abzüge, oder aber das Feststellen eines GDB, dann könntest du vielleicht ohne Abzüge in Rente gehen.


    Fange an, zu agieren. Dann ist in deinem Fall deine Position wesentlich stärker, als wenn du nur reagierst.


    Herzlichst


    TK

  • erstmal herzlichen Dank für die Zeit was Ihr für mich genommen hab.


    wegen der Rente - ich habe meine 45 Jahre voll und könnte ohne Abschlag in Rente gehen.

    Mir macht halt mein Job immer noch grossen Spaß, das ist der Grund.

    Gesundheitlich geht mir nicht so gut, viele Bausstellen und dann doch die seelische Belastung aber vielleicht kommen die vielen Baustellen auch davon.

    Ich bin ein gutmütiger Trottel der sich viel zu viel und viel zu lange alles Gefallen lassen hat aber endlich bin ich aufgewacht.

    Der Tipp mit dem Bargeld hört sich gut an.....das werde ich meinem Anwalt dann vorschlagen.

    Ich melde mich wieder wenn ich bei der Beratung war.

    Vielen, vielen Dank

  • Gern geschehen. Bitte halte uns informiert, so was ist ja auch für andere Leser/Betroffene doch interessant. Meine Überlegung mit der Rente war nachfolgende: du hast gesundheitlich ein paar Baustellen. Die kann man ohne weiteres in Ruhe während des bestehenden Arbeitsverhältnisses auskurieren. Dann erhältst du irgendwann Krankengeld, auch diese Zeit wird ja bei der Rente berücksichtigt. Und vielleicht kommt man auch irgendwann in eine Beratungssituation mit dem Arbeitgeber. Möglicherweise ist eine kleine Abfindung drinne, z.B., wenn sich die Firma in einer Phase des Personalabbaus befindet. Da mal mit dem Betriebsrat sprechen, die wissen in der Regel, was längerfristig geplant ist, und was möglich ist.


    Du merkst, auf was ich hinaus will? Man muss vieles beachten, um aus allen Einzelteilen ein funktionierendes Etwas zu basteln, was beiden Seiten gerecht wird. Natürlich soll die Frau bekommen, was ihr zusteht, aber eben auch nur das, bei eurer Konstellation.


    Alles Gute!


    TK

  • Abseits von Geld, Anwälten und deutschem Recht würde ich gerne noch einen anderen Tipp geben: schau, dass du auch einen seelischen Ausgleich schaffst. Man vergisst oft bei all dem Trubel, dem Stress dass hier Menschen beteiligt sind. Ich habe selbst in der Familie schon erlebt, was so eine Scheidung seelisch mit einem macht. Hilfe von außen kann sinnvoll sein, vorallem wenn man Depressionen vermeiden oder aus einem "loch" wieder rauskommen möchte. Mir hat damals xxxxxxxxx weitergeholfen, aber letztlich muss jeder selbst für sich entscheiden, was einem etwas bringt. Ein Anwalt kann sicherlich keinen seelischen Schmerz heilen.

  • In einem solchen Fall wäre es viel besser, sich mit Ihrer Frau zu einigen, bevor die Scheidung abgeschlossen ist. Machen Sie deutlich, dass Sie im Alter nicht ohne Dach über dem Kopf sein wollen, verkaufen Sie die Immobilie und kaufen Sie zwei Wohnungen. Die Tatsache, dass Sie das Haus geerbt haben, wird nach der Heirat bereits zur Regel

  • Am besten Sie besprechen es vorher mit Ihrer Frau. Wenn Sie beide fair bleiben können, wird es nicht so schwierig werden. Am wichtigsten ist es die Nerven zu behalten. Lassen Sie wenn möglich keinen Streit aufkommen und kontaktieren Sie eine gute Scheidungskanzlei wie zum Beispiel XXL (edy) Da haben Sie in jedem Fall einen Experten an Ihrer Seite. Da Sie beide schon etwas reifer sind, haben Sie hoffentlich beide die Zukunft im Blick und möchten es möglichst frei von Sorgen gestalten. Viel Erfolg bei Ihrer Scheidung!

  • Meine Eltern haben im Moment das gleiche Problem, grob gesagt, sie wissen nicht, wie sie den Besitz aufteilen sollen. Es ist also keine gute Idee, den Ast zu entfernen. Meine Eltern sind anständige Leute, sie haben keinen Konflikt, aber sie können das Eigentum nicht gerecht aufteilen, niemand wird mit weniger bleiben. Was sollte ich in einem solchen Fall tun?