Altes oder neues Recht?

  • Hallo Rud,


    bei den Anspruchsvoraussetzungen der Hilfe zur Pflege wurde nichts geändert.


    Nur die Inanspruchnahme der Kinder auf Unterhalt wurde eingeschränkt.

  • Es gibt keine Übergansvorschrift, ab 1.1.2020 gilt das AEG, bis 31.12.2019 das alte Recht.

    Wer also noch in 2019 durch RWA zur Auskunft aufgefordert wurde, wird nach den bisherigen Regelungen beurteilt.

    Hat der UHP ein bereinigtes Brutto unter 100.000€ wird der Unterhalt bis zum 31.12.2019 zu zahlen sein, wenn er über dem Selbstbehalt leistungsfähig ist.

    Ab 1.1.2020 greift die "Entlastungsgrenze" bei 100.000€, der UHP wird nicht mehr zum Elternunterhalt herangezogen, wenn er unter der Grenze liegt.


    VG frase

  • Frase, ich muss dich leider korrigieren. Es gibt immer die Frage, was mit den laufenden Verfahren geschieht. Das ist die sog. ex nunc/ex tunc Frage. Darin ist geregelt, wie der Übergang zu erfolgen hat. Und falls es wirklich einmal nicht direkt im Gesetz zu finden ist, dann greifen allg. Rechtsgrundsätze, die regeln. Es gibt also ausnahmslos immer was.


    Herzlichst


    TK

  • GuMo TK,

    Es gibt immer die Frage, was mit den laufenden Verfahren geschieht.

    Genau dazu war ja auch die Frage gestellt.

    wenn Gesetzesänderungen im Raum stehen,

    Das AEG steht nicht mehr im Raum, ist in Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

    ab wann das neue Gesetz in Kraft tritt

    Das AEG tritt ab 1.1.2020 in Kraft.

    ob rückwirkend oder nur für die Zukunft.

    Es gilt ab 1.1.2020 für die Zukunft und nicht rückwirkend.

    Daraus ergibt sich dann auch der Rest automatisch.

    So ist es.


    Ich bin dann mal auf die "Übergangsreglungen" gespannt, denn....

    Es gibt also ausnahmslos immer was.

    Ich werde gerne darüber Informieren, denn ich bin unmittelbar betroffen.


    VG frase

  • du vergißt die ca. 40 Jahre Praxis,

    Respekt, ich habe nur 30 Jaher Ost- und 30 Jahre Westerfahrung.

    Bin da wohl den umgekehrten Weg gegangen, nach meiner zwischenzeitlichen Lehrtätigkeit an der HUB habe ich mich dann doch für die Berufspraxis entschieden. In bestimmten Berufsfeldern ist es halt nicht so einfach Theorie und Praxis auf einen Nenner zu bringen.

    Wir schweifen hier ab, wünsche einen schönen Abend.


    VG frase

  • Hi,


    achtung: 30 Jahre Ost- und 30 Jahre Westerfahrung addieren sich nicht zu 60 Jahren Erfahrung! (grins). Bei mir hat sich das alles gegenseitig befruchtet. War auch von beiden Arbeitgebern erwünscht bzw. so von Anfang an geplant. Jetzt bin ich eine olle alte Schabracke, aber man braucht mich immer noch, eben wegen der Erfahrung.


    frase, ich schätze dich, wie du weisst. Mich stört nur ungemein, wenn Fragesteller durch Helfer missverständliche Infos bekommen. Wir wollen hier doch niemanden auf die falsche Spur führen.


    Also, weiterhin auf gute Zusammenarbeit. Wir, da schließe ich edy auch ohne Rücksprache ein, sind ja Diskussionen über Themenkreise, die hier rein passen, aber keinen speziellen Fall betreffen, nicht abgeneigt. Dafür ist ja auch ein extra Unterforum eingerichtet. Also nur Wünsche äußern, dann helfen wir auch allgemein weiter, diskutieren.


    Herzlichst


    TK