Schonvermögen, Schenkung

  • Hallo zusammen,


    leider komme ich in der Recherche mit meiner individuellen Frage nicht weiter.

    Mein Vater (85, Pflegegrad III, wohnhaft noch alleine - KombiPflege durch mich) hat nach dem Tod seiner Frau eisern gespart und besitzt nun ein Vermögen von rund 15000,- Euro. Eine Heimunterbringung ist zwar noch nicht akut, aber ich denke mittelfristig zu erwarten, eine Anmeldung ist bereits erfolgt. Durch die neue Regelung hinsichtlich des Elternunterhaltes wären meine beiden Geschwister und ich zunächst mal raus, da sein Einkommen sicherlich nicht reichen wird. Seine Sorge ist, dass bei Heimunterbringung das Ersparte dann zum größten Teil an das Sozialamt geht. Eine Bestattungsvorsorge (Vorabzahlung) lehnt er aus Angst vor Insolvenz o.ä. des Unternehmens ab. Auch die Möglichkeit über ein Bestattungs-Treuhandkonto die Angelegenheit regeln zu lassen, möchte er nicht. Für eine Schenkung an die Kinder oder an das Enkelkind ist es ja schon zu spät, ohne das möglicherweise eine Rückzahlung eingefordert werden kann. Sein Wunsch ist, dass der Betrag oberhalb des Schonvermögens (meiner Kenntnis nach 5000,- Euro) für Bestattungskosten, für mögliche Auslagen bei Auszug aus seiner Wohnung, für Auslagen bei der Heimunterbringung (neue Möbel, TV etc.) usw. genutzt wird. Also alles nachvollziehbar.

    Was kann er/ich nun tun, um seinen Wünschen zu entsprechen?

    Vorab vielen Dank für etwas Aufklärung.

  • Sein Wunsch ist, dass der Betrag oberhalb des Schonvermögens (meiner Kenntnis nach 5000,- Euro) für Bestattungskosten, für mögliche Auslagen bei Auszug aus seiner Wohnung, für Auslagen bei der Heimunterbringung (neue Möbel, TV etc.) usw. genutzt wird. Also alles nachvollziehbar.

    so funktioniert es nicht, denn


    das gesamte Vermögen oberhalb der Schonvermögensgrenze von 5.000 € ist vorerst für die Heimkosten einzusetzen,

    solange noch ein entsprechendes Vermögen vorhanden ist, wird keine Sozialhilfe gezahlt

    erst wenn die 5.000 € Grenze erreicht wird, dann wird Sozialhilfe gezahlt


    die restlichen 5.000 € sind dann für die Bestattungskosten einzusetzen

  • ..... ok, also die Heimanmeldung ist bisher lediglich eine „auf die Warteliste gesetzt“... darf er denn jetzt kein Geld mehr verschenken?

  • darf er denn jetzt kein Geld mehr verschenken?

    kleinere Beträge ja, sog. Gefälligkeitsgeschenke


    Geschenke, die in den letzten 10 Jahre vor Eintritt der Sozialhilfe gemacht wurden, können vom Sozialamt zurückgefordert werden

  • Hallo,


    bis auf den Schonbetrag, das Geld einfach "ausgeben", vom Konto in kleineren Beträgen abheben.

    Seine Sorge ist, dass bei Heimunterbringung das Ersparte dann zum größten Teil an das Sozialamt geht.

    Vollkommen richtig, hier wird das Amt den angegebenen Betrag über dem Schonvermögen, bei der Berechnung berücksichtigen und als Eigenanteil von Ihm fordern.


    Was kann er/ich nun tun, um seinen Wünschen zu entsprechen?

    Erkundige dich genau, welche Summe er haben darf, für Bestattungsvorsorge ist das in den Ländern unterschiedlich geregelt.

    Wenn er kein Vertrauen hat und er auch keine Vertrauensperson (Vorsorgevollmacht) will, kann man Ihm kaum helfen.

    Mit der Antragstellung werden die Kontoauszüge, mind. der letzten 3 Monate verlangt und die Frage, ob Schenkungen in den letzten 10 Jahren erfolgt sind, gestellt. Dabei geht es nicht um Geburtstags-, Weihnachts- oder Jubiläumsgeschenke.


    VG frase