Hallo zusammen,
leider komme ich in der Recherche mit meiner individuellen Frage nicht weiter.
Mein Vater (85, Pflegegrad III, wohnhaft noch alleine - KombiPflege durch mich) hat nach dem Tod seiner Frau eisern gespart und besitzt nun ein Vermögen von rund 15000,- Euro. Eine Heimunterbringung ist zwar noch nicht akut, aber ich denke mittelfristig zu erwarten, eine Anmeldung ist bereits erfolgt. Durch die neue Regelung hinsichtlich des Elternunterhaltes wären meine beiden Geschwister und ich zunächst mal raus, da sein Einkommen sicherlich nicht reichen wird. Seine Sorge ist, dass bei Heimunterbringung das Ersparte dann zum größten Teil an das Sozialamt geht. Eine Bestattungsvorsorge (Vorabzahlung) lehnt er aus Angst vor Insolvenz o.ä. des Unternehmens ab. Auch die Möglichkeit über ein Bestattungs-Treuhandkonto die Angelegenheit regeln zu lassen, möchte er nicht. Für eine Schenkung an die Kinder oder an das Enkelkind ist es ja schon zu spät, ohne das möglicherweise eine Rückzahlung eingefordert werden kann. Sein Wunsch ist, dass der Betrag oberhalb des Schonvermögens (meiner Kenntnis nach 5000,- Euro) für Bestattungskosten, für mögliche Auslagen bei Auszug aus seiner Wohnung, für Auslagen bei der Heimunterbringung (neue Möbel, TV etc.) usw. genutzt wird. Also alles nachvollziehbar.
Was kann er/ich nun tun, um seinen Wünschen zu entsprechen?
Vorab vielen Dank für etwas Aufklärung.