Unterhaltszahlungen bei Erwebsunfähigkeitsrente

  • Hallo,

    Meine Frau ist seit dreißig erwerbsunfähig verrentet und bezieht zur Zeit eine Rente von ca. 1100 Euro. Ich gehe Vollzeit im Schichtdienst arbeiten. Wir haben keine Gütertrennung, alles andere läuft zu gleichen Teilen zusammen. Also Haus, Versicherungen etc. Das heißt ich habe/hatte den Hauptteil finanziell zu tragen. Meine Frage, was steht meiner Frau an Unterhalt zu. Sie hat mit der Rente ja ein eigenes Einkommen. Ich verdiene als Beamter fast viermal (netto) wie sie. Ihre Rente ist ebenfalls netto.
    vielen Dank für Antworten

    Viele Grüße

  • Hallo Peter112,


    geht es um Trennung/Scheidung?


    im Trennungsjahr (möglich bis zur Scheidung) geht es um den Trennungsunterhalt.


    Nach Abzug aller Kosten soll für jeden in etwa die Hälfte beider addierten Einkommen zur Verfügung stehen.


    edy

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  • Hallo edy

    Erst mal Trennung. Mit der Regelung wäre ich ja der gekniffe.
    Bei zusammen 5000€ beide die Hälfte. Ich muss dafür arbeiten und die Frau sitzt zuhause

  • Hallo,


    Bei zusammen 5000€ beide die Hälfte. Ich muss dafür arbeiten und die Frau sitzt zuhause


    War doch die ganze Zeit so. Ihr seit ja erstmals weiterhin verheiratet.


    Bei genauem rechnen wird sich dies verringern.


    edy

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  • Ja. Schon. Aber bei einer räumlichen Trennung sehe ich eigentlich nicht ein für 2500€ zu 100% zu arbeiten und meine Frsu bekommt fürs nichts tun dasselbe. Stört mich jetzt ja auch schon.

  • Hi,


    dein Einkommen ist zu bereinigen, das der Frau ebenfalls. Da dürften bei dir wesentlich mehr Bereinigungsfaktoren reinspielen als bei der Frau, weil du noch voll berufstätig ist. Da muss man mal sauber rechnen. Und - ich gehe mal davon aus, dass der Unterhalt nur sehr befristet gezahlt werden muss.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo,


    Du bist aber eine Ehe mit ihr eingegangen, und hast den Bedingungen (weil kein Ehevertrag) zugestimmt.


    Hättest auch nicht heiraten müssen.


    Noch "härter" könnte es dich beim Zugewinnausgleich + Versorgungsausgleich treffen.


    Zitat

    aber bei einer räumlichen Trennung sehe ich eigentlich nicht ein für 2500€ zu 100% zu arbeiten


    du meinst Trennung? oder nur räumliche Trennung?


    edy

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    Einmal editiert, zuletzt von edy ()

  • Erst mal räumlich. Den Versorgungsausgleich bezüglich Rente wollen wir nicht verlieren. Aber räumlich getrennt kostet mich mehr als zusammen. Zum Hinweis es war immer so weil verheiratet. Kinder müssen ja auch noch Unterstützung erhalten. Volljährig zwar aber benötigen trotzdem noch finanzielle Hilfe.
    Wenn wir dann zwei Haushalte haben finde ich dann 2500€ für jemanden der nicht arbeitet viel Geld. Wie gesagt stört mich jetzt auch schon. Wenn sie jetzt auch schon meint das ihr das „zusteht“. Ich fahr ja jetzt nicht schlecht, aber die ständigen Streitereien gehen mir auf den Zwirn