Ich bin Vater zweier Kinder und leite seit 8 Jahren eine Vätergruppe, in der immer wieder "schwierige Fälle" auftreten. Deshalb bin ich froh auf dieses Forum gestossen zu sei. Vielleicht kann ich aus eigener Erfahrung auch mal was beisteuern. Aktuell bräuchte ich aber Hilfe bei dieser Frage:
Kann ein bestehendes Umgangsrecht dadurch vereitelt werden, dass dem Vater (ohne Sorgerecht) der Aufenthaltsort der Kinder verschwiegen wird?
Die Details:
Mutter (4 Kinder von 3 Vätern) zieht ohne Wissen des Vaters der beiden jüngsten Kinder aus der gemeinsamen Wohnung aus und 400 km weg. Der Vater kann erst nach Wochen den Aufenthaltsort ausfindig machen, verlässt seine Heimat und zieht hinter her um bei den Kindern sein zu können.
Die Mutter verweigert aber den Umgang. Gerichtlich wird ein Umgang 7 Stunden jeden Samstag festgelegt, was eine Zeit lang funktioniert. Dann setzt die Mutter den Umgang ohne Begründung über Monate völlig aus oder lässt ihn nur sporadisch zu. Der Vater erhält von Gutachter und Umgangsbegleiterin beste Noten. Die Mutter benötigt 10 Stunden Familienhilfe jede Woche um überhaupt um die Runden zu kommen, ältestes Kind lebt bei der Oma, zweites Kind musste schon mehrfach in Obhut genommen werden, Anzeigen wegen schwerer Vernachlässigung usw. Trotzdem stellt sich das Jugendamt routinemässig auf die Seite der Mutter. Kurioser Weise wird schliesslich dem Vater das Sorgerecht entzogen. Im Gerichtsurteil steht dazu keine Begründung.
Der Vater resigniert und zieht wieder weg. Gut 4 Jahre lang schreibt er den Kindern zwar Briefe und schickt Geschenke, kann aber sonst keinen Kontakt aufnehmen.
Nun wird er vom Jugendamt aufgefordert mehr Unterhalt zu zahlen, da die Kinder in ein Heim eingewiesen wurden. Zeitgleich erhält er von seinem ältesten Sohn (11) einen anrührenden Brief in dem er sich für das Geburtstagsgeschenk bedankt und die Hoffnung ausdrückt, den Vater wieder zu sehen. Allerdings steht auf dem Umschlag noch die alte Adresse.
Der Vater lebt in geordneten Verhältnissen und könnte die Kinder jederzeit zu sich nehmen. Vor allem möchte er schnell mit den Kindern in Kontakt kommen, wissen was vorgefallen ist..... Das Jugendamt verweigert aber jegliche Auskunft. Selbst ein Telefonat mit den Kindern wird nicht zugelassen.
Das Sorgerecht liegt noch bei der Mutter, da diese der Inobhutnahme nicht widersprochen hat.
Ist so ein Vorgehen des Jugendamtes üblich, oder hätte man vor der Einweisung mit dem Vater reden müssen?
Darf trotz bestehendem Umgangsrecht der Kontakt mit den Kindern verweigert werden?
Vielen Dank für Eure Hilfe!