Unterhalt begrenzen

  • Hallo zusammen,

    meine Frau und ich sind 40 Jahre alt.

    Wir sind seit 10 Jahren verheiratet und haben 2 gemeinsame Kinder < 10 Jahre.

    Meine Frau hat außer einer 3 jährigen Ausbildung in ihrem gesamten Leben nicht gearbeitet.

    Sie hat ein abgeschlossenes Studium.

    Sie ist im Rahmen der Familienversicherung kostenlos bei mir krankenversichert.

    Sie hat innerhalb der Ehe 6 Rentenpunkte wegen Kindeserziehung bekommen.

    Wir wollen jetzt eine einvernehmliche Scheidung.

    Gemeinsames Sorgerecht. Die Kinder sollen etwa gleich oft bei ihr und mir sein.

    Sie hat einen neuen Partner. Sie sagt, dass sie gerne 500 EUR monatlich von mir hätte, bis sie einen Job hat. Vielleicht können wir uns sogar auf eine maximale Dauer der Zahlung einigen. Mehr Unterhalt bräuchte sie nicht, weil sie vom neuen Partner versorgt wird.

    Gibt es eine Möglichkeit dies innerhalb einer Scheidung so zu vereinbaren?

    Würde es besser sein vor der Scheidung einen Ehevertrag abzuschließen?

    Wie kann einem ein Ehevertrag dabei helfen diese Vereinbarung zu fixieren?

    Ich befürchte, dass solch eine Vereinbarung in einem Ehevertrag nicht wirksam ist weil sie finanziell benachteiligt werden würde. Es ist aber ausdrücklich ihr Wunsch.

    Ich befürchte, dass auch in einer Scheidung eine solche Vereinbarung nicht möglich ist, weil sie nicht auf Ansprüche verzichten darf?

    Was passiert wenn sie dann plötzlich doch alleine da steht und Sozialhilfe beantragen muss. Sagt der Staat dann nicht, dass ich als ex Ehepartner zahlen muss?

  • Hi,


    abgeschlossenes Studium oder Ausbildung, oder beidest?


    Es macht in der Regel wenig Sinn, überhastet einen Ehevertrag ab zuschließen, das geht nur vor dem Notar und der muss letztlich auch vom Scheidungsgericht genehmigt werden. Und ein Verzicht auf Unterhalt, das läuft ohnehin in der Regel nicht. Denn dann müsste sie gegebenenfalls ALG II beantragen, und der Staat finanziert sowas nun mal nicht.


    Ich würde zunächst einal den hälftigen Kindesunterhalt (nach der Düsseldorfer Tabelle zu berechnen) abzüglich des anteiligen Kindergeldes zahlen. So, und dann ist spitz zu rechnen. Dein Einkommen ist zu bereinigen, dann ist zu schauen, was überhaupt noch für Ehegattenunterhalt übrig bleibt. Und wenn man die Zahlen hat, sieht man weiter.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo,


    Erst mal vielen Dank für die Antwort.


    Ausbildung mit 20 Jahren abgeschlossen.

    Studium vor 5 Jahren abgeschlossen.


    Mit Steuerklasse 1 und 1 Kinderfreibetrag habe ich ca. 3300 EUR netto. Das Kindergeld bekomme ich momentan auch komplett überwiesen.


    Dann wäre der Kindesunterhalt 2x488 EUR.


    Meinen sie: sie bekommt dann 1x488 EUR plus 204 EUR Kindergeld?


    Dann verbleiben 3000 eur.


    Wie geschrieben will sie 500. Sagen wir mal sie bekommt die 700 und stellt keinen Antrag auf ALGII. Geht das?

    Oder welchen Anspruch muss sie geltend machen (Höhe und Dauer)?

  • Hi,


    du zahlst 50% Kindesunterhalt auf der Basis deiner Verdienste an die Mutter, die Mutter umgekehrt 50% auf der Basis ihrer Leistungsfähigkeit an dich. Und sie hat alles zu tun, um einen Job zu finden und ihr ist jeder Job zumutbar.


    Ich kann jetzt nicht genau rechnen, da es auf den Jahresverdienst ankommt, ich nicht weiss, welche Faktoren der Bereinigung greifen. Was mir nicht ganz klar ist: sind die 500 €, die ihr angepeilt habt, als Kindesunterhalt oder aber als ihr Unterhalt gedacht?


    Herzlichst


    TK

  • Ich kenne mich bisher nicht aus.

    Der Gedanke war: Weil die Kinder 50/50 der Zeit geteilt sind (Wechsel Modell) könnte es sein, dass niemand Kindesunterhalt zahlt.


    Die 500 wären ihr Unterhalt.


    Jetzt habe aber gelesen, dass ich auch beim Wechsel Modell 714 Kindesunterhalt zahlen muss weil ich 100% des Einkommens erziele.


    Hinzu kommt sicher, dass ich ihr laut Rechtslage 1044 eur Unterhalt zahlen muss. Richtig? Auch wenn sie nur 500 in Summe will.


    Macht 1758 EUR Unterhalt.

    Obwohl zu 50% bei mir.


    Kann das stimmen?

    Hat mir ein Rechner einer Webseite ausgegeben.



    Wenn sie bei der Mutter wohnen würden wären es sogar 2.199 eur Unterhalt laut dem Rechner.

  • Jetzt habe ich noch einen komplizierteren Gedanken.

    Wie oben beschrieben bekommt sie evtl. 1758 eur Unterhalt für sich und die Kinder zusammen.


    Sie sagen jeder Job ist zumutbar.

    Sie findet aber keinen weil sie sich weigert.

    Welche Auswirkungen hat das genau?

  • Hallo,


    Beim WM wird ähnlich gerechnet wie bei einem volljährigen privilegierten Kind.


    Es entsteht jedoch noch ein zusätzlicher Bedarf (wegen doppelter Wohnung , Fahrtkosten zwischen beiden Wohnungen usw).


    Beide Elternteile haben weiterhin einen Selbstbehalt von z.Zt. 1160€


    Relevante Einkommen über dem Selbstbehalt werden je nach Höhe der Einkommen gequotelt.


    Es kann also wie von TK schon geschrieben, dass ein Elternteil den gesamten Unterhalt alleine tragen muss.


    edy

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