Versorgungsausgleich - Falschaussage Arbeitgeberauskunft

  • Hallo zusammen,

    ich befinde mich im Scheidungsprozess. Zunächst geht es um den Versorgungsausgleich. Mein Ex-Mann hat immer in eine Pensionskasse gezahlt und zusätzlich noch eine (wahrscheinlich privatwirtschaftliche) Rentenrückstellung gehabt, die auch auf seinem Gehaltszettel aufgeführt war. Ich habe davon eine Kopie.


    Nun gibt die Gesellschaft, die die Pensionskasse von seinem AG verwaltet, im Versorgungsausgelich beim Gericht an, es habe zur Ehezeit keine Einzahlungen gegeben.

    Dem konnte meine Anwältin anhand des Gehaltszettels von damals widersprechen.

    Mein Ex ist aktuell in Reha und ich habe noch keine Information, wie es weitergeht.


    Meine Anwältin hat sich bedankt, dass ich so gut aufpassen würde, denn normalerweise hätten ihre Klientinnen solche Unterlagen nicht. Das fand ich ein wenig befremdlich...

    Noch befremdlicher finde ich den Sachverhalt an sich. Mein Ex hatte mich zunächst gedrängt, nur einen Anwalt zu nehmen (seinen), der eine faire Scheidung durchziehen würde. Da dieser sich schon beim Kindesunterhalt (2) zu meinen Ungunsten verrechnet hatte, war das gar nicht diskutabel


    Ich habe sogar den Verdacht, dass mein Ex bei seinen Teamviewer Sitzungen auf meinem REchner ("ich helfe dir mal, den Rechner auf den neuesten Stand zu bringen") die Gehaltszettel gelöscht hat, die er mir für die Ermittlung des Kindesunterhaltes damals zugesendet hat. Was seine betrügerischen Absichten noch unterstreicht. Aber das kann ich nicht beweisen.


    Da ich mich in EU Rente befinde, wirkt sich das alles natürlich sofort auf meine Einkünfte aus. Und nicht erst später, wenn die Kinder groß sind Das weiß er auch.

    Wie ist diese Sachlage zu beurteilen. Wäre das ein Straftatbestand? Kann er dafür gekündigt werden? Habe ich die Aussicht, dass das alles richtig gestellt wird? Oder wäre er sogar im Recht, wenn er sich die Rückstellungen hat zurückzahlen lassen?

  • Hallo,


    Da ich mich in EU Rente befinde, wirkt sich das alles natürlich sofort auf meine Einkünfte aus.

    Hast du Trennungsunterhalt gefordert?


    edy

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  • Hi,


    alles etwas wirr. Wenn über Teamviewer etwas gelöscht wurde, dann merkt man das doch. Und wieso hast du ihn nach der Trennung nicht rausgekickt? Keine Sicherheitskopie auf externem Stick, externer Platte? Das kann ich einfach nicht glauben. Das ist doch Hilfsschulwissen für den Umgang mit PCs bzw. mit Daten. Was machst du denn, wenn du dir einen Virus einfängst, und dann alles kaputt ist? Ist sogar mir bei aller Vorsicht und Sorgfalt mal passiert.


    Nö, eine strafbare Handlung sehe ich nicht. Du hast ihm Zugriff auf deinem PC eingeräumt. Außerdem sind Gehaltsabrechnungen doch ganz schnell Altpapier. im Augenblick ist der Zeitraum von März letzten Jahres bis Februar diesen Jahres relevant. Und, aus den Abrechnungen, die die Anwältin dann gemacht hat, ergibt sich doch auch das Gehalt.


    Wie die Pensionskasse zu bewerten ist, das können wir hier nicht abschätzen. da gibt es so viele Modelle, da hat hier niemand den Überblick. Warum sollte sein Arbeitgeber ihn wegen eines FAmilienrechtsstreits kündigen? Es kann allerdings sein, dass er aus anderen Gründen gekündigt wird. Er scheint ja gesundheitlich nicht so wahnsinnig fit zu sein, und lange Fehlzeiten wegen Krankheit, das ist ein Kündigungsgrund.


    Wir wissen nicht, wie die Pensionskasse aufgebaut ist, hatte ich ja schon geschrieben. Jedenfalls ist er nicht verpflichtet, wegen dir diese Kasse weiter zu bestücken. Und ob man sich da vorzeitig was auszahlen lassen kann, können wir auch nicht wissen. Ebenso wenig, wie die während der Ehe erworbenen Ansprüche in die Scheidung einfließen. Mir fallen da nachfolgende Alternativen ein: Ansprüche aus der Pensionskasse gehen in den Zugewinn ein, oder du bekommst da ein eigenes Konto, dann könnten die Ansprüche schon jetzt als Rente ausgezahlt werden, oder andere Alternative, erst, wenn du das altersrentenalter erreicht hast. Oder, wenn der Mann das Altersrentenalter erreicht hat. Oder, der Anspruch auf die kapitalisierte Rente jetzt, oder wenn Mann in Altersrente geht oder du das Alter erreicht hast. Das sind so die Modelle, die mir bekannt sind.


    Aber deine Anwältin sollte das mit der Pensionskasse klären, und die Kassen wissen normalerweise, wie damit umzugehen ist. Ist ja nicht die einzige Scheidung, die die haben.


    So, das waren wohl deine Fragen. Wenn ich was übersehen habe, dann frag noch einmal.


    Herzlichst


    TK

  • Nun gibt die Gesellschaft, die die Pensionskasse von seinem AG verwaltet, im Versorgungsausgleich beim Gericht an, es habe zur Ehezeit keine Einzahlungen gegeben.

    Dem konnte meine Anwältin anhand des Gehaltszettels von damals widersprechen.

    Ja, und das muss doch die Pensionskasse jetzt aufklären.

    Wie äußert sie sich denn dazu?

  • Hallo,


    noch ein Gedanke wäre auch, wenn er wirklich noch in der Ehezeit, diese "Rückstellungen" zurückgeordert hat,

    dann kann er über das Geld auch verfügen. Kommt also auf den Zeitpunkt der "Auflösung" an.


    VG frase


  • Hi,


    kleine Korrektur. Er kann eventuell (wenn es das Pensionsmodell vorsieht) die Auszahlung zwar durchziehen. Aber, wenn es das einzige Vermögen der Ehepartner ist, muss die Ausgabe eventuell von dem Ehepartner abgesegnet werden. Aber das ist der nächste Schritt. Die Anwältin soll die Auskunft von der Pensionskasse einholen, ich verstehe nicht, wieso das nicht passiert, und dann kommt die Fragestellerin auch weiter. Und es kommt auch nicht undedingt darauf an, was der Ehemann eingezahlt hat, insoweit kann die Auskunft des Arbeitgebers zutreffend sein, häufig zahlt ja nur der Arbeitgeber ein. Die Kasse muss, wie Gauss richtig anmerkte, die Auskunft erteilen. WEnn allerdings nichts (mehr) da ist, dann kann die Auskunft allerfings nur lauten, dass kein laufendes Pensionskonto besteht.


    Die Fragestellerin geht offensichtlich davon aus, dass sie wegen ihrer EM-Rente sofort eine Zusatzrente aus der Pensionskasse bekommt. Das dürfte allerdings eher unwahrscheinlich sein. Einfach, weil die Anwartschaften in der Regel noch nicht berechenbar sind. Dafür gibt es dann den sog. schuldrechtlichen Versorgungsausgleich, welcher zum Zeitpunkt des Begins der Altersrente durchgeführt wird.


    Herzlichst


    TK

  • Guten Tag,


    also ich bin auch in einer Gruppe Admin bzw. Moderator, aber ich glaube, wenn ich irgendwem so antworten würde, wäre ich das nicht mehr.

    ich finde meinen Beitrag nicht wirr. Ich finde auch in einem solchen Forum ausagen wie "Nö" oder "rausgekickt" nicht sehr sachlich.


    Nur kurz zu diesem Sachverhalt nochmal: Selbstverständlich leben wir nicht mehr zusammen. Mit rauskicken, wie du es nennst, hat das nichts zu tun. Und selbtverständlich ist mein PC Virengeschützt. Misstrauen ergibt sich nicht direkt bei einer Trennung, weshalb ich keinen Grund sah, ihn nicht meinen Computer warten zu lassen. schließlich gebe ich ihm ja auch meine Kinder. Und wenn er noch bei mir leben würde, bräuchte ich keinen Teamviewer. Das wäre dann auch Hilfschulwissen für PC, aber ich möchte mich nicht in dieselben Unverschämtheiten versteigen. Ich habe eine sachliche Frage gestellt und erwarte darauf eine sachliche Antwort. Das wäre dann Anfängerwissen Beratung.


    Einen so polemischen Beitrag zu lesen, finde ich nicht zielführend und ich habe das Gefühl, dass du den ganzen Sachverhalt überhaupt nicht verstanden hast.

  • Mir ist übrigens auch aufgefallen, dass du häufiger schreibst, --etwas wirr. Ich bin Texter und habe Aktienmodelle erklärt. Ich wage zu behaupten, dass ich mich durchaus ausdrücken kann.

  • danke sehr. Das fand ich eine hilfreiche Bemerkung...

  • Also du spekulierst so wild drauf los, das mir ganz übel wird. Das ist ja unglaublich, was du mir hier so alles unterstellst. Erst untersellst du mir im übetragenen Sinne, nicht bis drei zählen zu können, und zweitens lautete die Antwort der Verwaltenden Institution nicht, dass kein Pensionskonto besteht, sondern, dass während der Ehezeit nichts eingezahlt wurde. Das ist aber falsch. Ich erwarte überhaupt keine Zusatzrente aus der Pensionskasse. Ich habe von einem solchen Verfahren noch nie gehört...Das ist wirklich unverschämt. Und der Gesundheitszustand meines Exmannes steht hier gar nicht zur Diskussion. Meine Güte, was bist du für ein Zyniker.


  • Ja, und das muss doch die Pensionskasse jetzt aufklären.

    Wie äußert sie sich denn dazu?

    Bisher habe ich dazu noch keine Rückmeldung erhalten. Also schlicht hat sie sich dazu noch gar nicht geäussert. Ich habe von einem Bekannten gehört, dass er wegen einer ähnlich gelagerten Angelegenheit "versetzt" wurde. Es liegt natürlich nicht in meinem Interesse, dass er in seiner Existenz bedroht ist. Er verdient ohnehin nicht übermässig, weshalb ich auch keinen Trennungsunterhalt bekommen würde. Ich möchte nur, dass alles mit rechten Dingen zugeht.

    Ja, und das muss doch die Pensionskasse jetzt aufklären.

    Wie äußert sie sich denn dazu?

  • Hallo Sophie,


    Nun gibt die Gesellschaft, die die Pensionskasse von seinem AG verwaltet, im Versorgungsausgelich beim Gericht an, es habe zur Ehezeit keine Einzahlungen gegeben.

    Wenn er Arbeitnehmer war, kann ich mir das nicht vorstellen.


    Gibt es noch Unterlagen die beim Arbeitgeber liegen?


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Sophie, ich spekuliere nicht wild drauf los. Es gibt so viele juristische Konstruktionen dieser Kassen, wie es Arbeitgeber gibt, die so etwas anbieten. Und das kann auch eine vorzeitige Rente sein. WElches Zahlungsmodell hier gewählt wird, das ist unterschiedlich. Es gibt z.B. auch das Modell, dass es teilweise in normale Rentenpunkte umgewandelt wird, die würden dir dann direkt zukommen.


    Also, man muss erst einmal wissen, was für ein Konstrukt da existiert. Aber, normalerweise regelt das doch alles das Gericht, gibt die Auskünfte dann an die Anwälte der Parteien weiter, und dann kann man Stellung nehmen.


    Herzlichst


    TK