Scheidung zieht sich hin, Möglichkeit zum zügigen Abschluss?

  • Hallo, kurz zu mir. Ich lebe seit vier Jahren getrennt, drei Jahre in Scheidung, habe zwei Kinder, die bei ihrer Mutter leben.


    Am Anfang war noch alles gut, das Umgangsrecht war geregelt und meine Frau wollte sich Arbeit suchen. Seitdem wir beide nun in einer neuen Partnerschaft leben, hat der Rosenkrieg begonnen. Sie erwartet Unsummen an Unterhalt für sich, kann angeblich wegen Krankheit nicht arbeiten gehen. Ich selbst bin leider seit einem halben Jahr schwer psychisch erkrankt und kann daher tatsächlich nicht mehr arbeiten. Habe jetzt auch ein Attest vom Arzt erhalten, dass ich bis auf weiteres arbeitsunfähig bin. Mein Anwalt hatte mir dazu geraten, da ansonsten das Verfahren solange auf Eis gelegt wird. Leider erlaubt meine Frau mir auch nicht mehr die Kinder zu besuchen, seit zwei Jahren ca. Sie schränkte den Umgang nach und nach ein. Zuletzt aufgrund meiner Krankheit.

    Mein Anwalt hat dies auch bzgl Unterhalt Verwirkungsgrund vorgetragen, so auch ihre neue Partnerschaft.

    Ich bin jetzt ratlos. Für meine Psyche ist dieses ganze Verfahren überhaupt nicht gut. Mein Arzt hatte das auch in dem Attest vorgebracht, dass ein zügiger Abschluss des Verfahrens meinen Krankheitsverlauf positiv beeinflussen würde.


    Wie geht es jetzt weiter? Gibt es die Möglichkeit die Scheidung nun schneller über die Bühne zu bringen? Oder kann das Verfahren einfach eingestellt werden solange, bis ich wieder arbeiten kann - das kann leider noch Jahre andauern?


    Der nacheheliche Unterhalt ist anhängig an dem Scheidungsverfahren. Alles andere wie Versorgungsausgleich und Zugewinnausgleich ist bereits geregelt. Trennungsunterhalt wird losgelöst von der Scheidung verhandelt. Hier sagte mein Anwalt, dass dies die Scheidung nicht weiter beeinflusst.


    Ich bedanke mich fürs Lesen! Ich hoffe, hier hat jemand schon Erfahrungen damit machen können und kann mir weiterhelfen.

  • Hi,


    da sind ja einige Baustellen. Ich fang mal mit dem Umgang mit den Kindern an. Wie alt sind die Kinder denn? Dass du die Kids in der Wohnung der Ex besuchst, das ist etwas ungewöhnlich. Da sollte eine Lösung gefunden werden, die es den Kids ermöglicht, bei dir an deinem Alltag teilzunehmen. Sprich deinen Anwalt darauf an.


    So, dass du Kindesunterhalt zahlen musst, das dürfte klar sein. Es scheint um Unterhalt für die Ex zu gehen. Da stellt sich doch zunächst die Frage, um wieviel es überhaupt geht. Bei dem Empfang von Krankengeld und Kindesunterhalt dürfte da doch kaum noch Verteilmasse sein. Und - Trennungsunterhalt kann in vielen Fällen auf ein Jahr innerhalb der Trennungszeit vor der Scheidung begrenzt werden, sprich darauf mal deinen Anwalt an. Ist natürlich davon abhängig, wie lange ihr verheiratet wart, ob die Ehefrau überhaupt eine Chance hat, einen Job zu bekommen.


    Geschieden wird, wenn das Verfahren entscheidungsreif ist. Scheidung als Therapie, sorry, das läuft nicht. Der Richter wird erst terminieren, wenn eben alles geklärt ist, bzw. im Termin geklärt werden kann.


    Du hast jetzt keine Zahlen geliefert, deshalb ist das alles etwas schwierig. Ich werfe trotzdem mal eine Idee in den Ring. Du bietest für den Exenunterhalt eine Einmalzahlung an. Gebündeltes Bares hat häufig einen Sinneswandel zur Folge, die ordinäre Geldgier überwiegt häufig. Diese Lösung ist zwar etwas risikobelastet, für den Fall, dass die Frau ALG II in Anspruch nimmt, aber wenn sie in einer festen neuen Beziehung lebt, dann kann man evtl. dieses Risiko eingehen. Und der Fall wären entscheidungsreif.


    Das wäre das, was mir im Augenblick dazu einfällt. Wie alt sind denn die Kinder, wie weit wohnt ihr entfernt?


    Herzlichst


    TK

  • Hallo, erstmal danke für deine Antwort.

    Die Kinder wohnen ca 220 km entfernt und ja, es geht ausschließlich um den Unterhalt für meine Frau. Ich zahle schon mehr Kindesunterhalt, als mir eigentlich möglich ist, was durch die Jugendamtsurkunden aber so schnell nicht geändert werden kann.

    Meine Frau verlangt einen vierstelligen Betrag für sich, der jedoch in keiner Weise von der Gegenseite ausführlich vorgetragen wird. Darauf ist mein Anwalt auch schon mehrfach eingegangen, aber von der Gegenseite kommt einfach nichts. Die Kinder gehen beide zur Schule, meine Frau kann daher arbeiten gehen, aber wie oben schon geschrieben, macht sie das aus angeblich gesundheitlichen Gründen nicht. Auch hier wird von der Gegenseite nicht weiter vorgetragen. Zudem werden meine Kreditverbindlichkeiten zum Teil bestritten trotz Nachweisen meiner Bank. Es bleibt immer nur bei den Schreiben der Gegenseite um den geforderten Unterhalt und fertig. Und natürlich darum, dass meine Krankheit und Arbeitsunfähigkeit bestritten wird trotz den ganzen Attesten und Klinikberichten.

    Mein Anwalt sagte mir, ein Sachverständigen Gutachten könnte für mich eingeholt werden, durch mein Attest kann dies im Verfahren erbeten werden.

    Nur weiß ich nicht, ob das das Verfahren wirklich beschleunigen kann.

    Eine Einmalzahlung ist mir wegen finanziellen Engpässen nicht möglich. Mein Anwalt hat davon aber auch abgeraten. Im Verfahren ist einiges schief gelaufen. Erst wollte der Richter einen Termin festlegen, obwohl noch nicht alles außergerichtlich geeinigt wurde, dann war klar, dass es zu keiner Einigung kommt. Der Termin wurde von der Gegenseite dann immer wieder verschoben. Und als der Termin war, war der Richter komplett gegen meine Frau wegen ihrer neuen Beziehung. Und jetzt hört man gar nichts mehr vom Richter, es gehen nur noch Schreiben hin und her.

    Beim Trennungsunterhalt fehlte der Verzug, weshalb der Anspruch meiner Frau zu einem großen Teil entfällt. Auch hier gibt es nichts neues.


    Ich frage mich, warum da nicht endlich ein Urteil gesprochen wird? Ich bin ja nicht erst seit gestern krank und die ärztlichen Unterlagen liegen nun mal auch vor. Mein Anwalt ist sehr ausführlich in seinen Schreiben, trägt immer alles vor, was hilfreich ist. Aber dass die Gegenseite das nicht macht ist unverständlich für mich, oder Taktik?

  • Mein Lieber,


    geschieden wird nicht, weil der Fall noch nicht entscheidungsreif ist. Da Du nach wie vor keine Zahlen nennst, kann auch nicht abgeschätzt werden, wie hoch ein möglicher Anspruch der Gegenseite ausfallen würde. Auf eine Begutachtung von dir kommt es nur an, wenn überhaupt ein Anspruch besteht. Da du aber Krankengeld bekommst, dürfte eine Begutachtung ohnehin entbehrlich sein. Außerdem, so ein Gutachten ist teuer. Wenn du schon länger krank bist, liegt möglicherweise ja ein Gutachten des MDK vor, welches man in das Verfahren einbringen könnte?


    Jedenfalls würde ich mich nicht zwecks Beschleunigung des Verfahrens begutachten lassen, ich halte es einfach für abwegig, dass Krankheit ein Beschleunigungsgrund für eine Scheidung ist. Hatte ich ja schon geschrieben.


    Das mit den Krediten ist so eine Sache. Im Prinzip sind ja nicht alle Kredite unterhaltsrelevant. Wahrscheinlich wird auch deshalb bestritten, dass diese Einfluß haben auf Berechnungen haben, das kann ich hier nicht abschätzen.


    Aber, solange hier nur sehr allgemein gefaßte Beiträge kommen, kann man auch nur sehr allgemein antworten.


    Herzlichst


    TK

  • ich habe ein Gutachten von MdK für meinen Pflegegrad, aber hier weiß ich nicht, ob dieses relevant sein könnte.

    Zahlentechnisch hat mein Anwalt bereits gesagt, dass es keinen Raum für nachehelichen Unterhalt gibt, lediglich für Kindesunterhalt, der aber noch auf den Mindestunterhalt geändert werden muss.

    Es ist also wirklich lediglich meine Krankheit, die jetzt das Verfahren in der Schwebe hält. Deshalb hat mein Anwalt auch zu dem Gutachten geraten. Ich bekomme Verfahrenskostenhilfe ohne Ratenzahlung. Also Kosten entstehen mir nicht.

  • Hi,


    ich dachte eher in Richtung eines Gutachtens hinsichtlich der voraussichtlichen Dauer der Arbeitsunfähigkeit. Geht denn da auch was raus hervor?, so in dieser Richtung? Wäre denn nach Kindesunterhalt überhaupt was übrig, was du zahlen könntest? Familienrechtlich gesehen?


    Herzlichst


    TK

  • Aus dem Gutachten des MdK geht nur hervor, dass ich Hilfe für meinen Alltag benötige, da ich zum Beispiel Probleme habe unter Menschen zu gehen schon beim Einkaufen oder auch Arztbesuche nur mit Begleitperson stattfinden können. Über die Arbeitsunfähigkeit steht da leider nichts.

    Dafür hatte ich ja das Attest erhalten, womit mein Anwalt nun versucht den Prozess zu beschleunigen und notfalls ein Sachverständigen Gutachten durch das Gericht einzuholen.

    Familienrechtlich gesehen ist nach dem Kindesunterhalt nichts mehr für meine Frau übrig. Selbst der Selbstbehalt, der mir beim Kindesunterhalt zusteht, ist nicht vorhanden. Das werde ich jedoch erstmal so hinnehmen bis zum Ende des Krankengeldes.

    Daher geht es jetzt nur noch darum, das Gericht zu überzeugen, dass ich dauerhaft nicht mehr arbeiten kann, denn dann ist das Verfahren entscheidungsreif. Und darum geht es mir ja hauptsächlich.

    Ich muss bald eine Traumatherapie beginnen und das kann ich erst, wenn die Scheidung durch ist. Da sind sich meine behandelnden Ärzte einig, da auch die Ehe- und Scheidungszeit aufgearbeitet werden muss.

    Da ist einiges passiert, nicht zuletzt die Verleumdungen, die meine Frau seit Jahren bei Kinderärzten und Jugendämtern aufstellt, damit ich meine Kinder nicht sehen kann.

    Hier hat mein Anwalt auch gesagt, dass ich dagegen gerichtlich vorgehen kann und das Jugendamt hat mich darin auch bestärkt, da dort nur vermittelt werden kann. Nur sehe ich mich aufgrund meiner Psyche momentan nicht in der Lage für einen weiteren "Kampf" gegen meine Frau.

  • Hi,


    Atteste - ich bin keine Freundin davon, sie sind in der Regel zu kurz, der behandelnde Arzt wird kaum ein Attest gegen einen Patienten ausstellen, den er behandelt. In dem Fall würde ich das Gutachten des MDK einreichen. Das ist dann doch etwas aussagefähiger und darauf hinweisen, dass nunmehr wohl alles klar sei.


    Mit dem Kindesunterhalt ist es ja so, dass dein Selbstbehalt gewaltig heruntergesetzt werden kann, weil du mit jemandem zusammen lebst. DAs sieht wahrscheinlich dein Anwalt auch so.


    Herzlichst


    TK

  • Hi,


    sorry, davon ging ich aus. Aber, lass das mal außen vor, zumindest im Augenblick. Denn andernfalls verzögert sich die Scheidung noch weiter. Im Augenblick ist also die Verringerung der Baustellen angezeigt. Ist denn noch etwas nicht geklärt? Etwa Versorgungsausgleich, Hausrat, Zugewinn?


    Wenn nicht, dann würde ich wie folgt vorgehen:


    - am Kindesunterhalt derzeit nicht rütteln


    - MDK-Gutachten über Anwalt einreichen lassen, mit Hinweis darauf, dass an eine Änderung des Zustandes erst dann zu denken ist, wenn REHA-Maßnahmen durchgeführt werden können, was von den Ärzten bisher als ausichtslos eingeschätzt werden


    - die Bestätigung der Krankenkasse über Pflegegrad (1?) einreichen


    - darauf hinweisen, dass damit der Fall entscheidungsreif sei.



    Zwar muss der Richter dann immer noch nicht terminieren, weil es eben keine einvernehmliche Scheidung ist, aber es spricht doch einiges dafür, dass er es dann tun wird. Denn ein Richter hat auch ein massives Interesse daran, Verfahren abzuschließen. Bei ca. 450 Neuverfahren im Jahr kann er es sich einfach nicht leisten, einen zu großen Berg von unerledigten Altfällen vor sich herzuschieben.


    Herzlichst


    TK

  • Also es ist tatsächlich allein der nacheheliche Unterhalt der das Verfahren in der Schwebe hält. Der Rest ist geklärt und der Trennungsunterhalt wird wie gesagt gesondert geregelt. Hier muss ich sagen, habe ich auch keine Sorgen, da ich Trennungsunterhalt gezahlt habe und das nicht zu knapp - aber da konnte ich ja auch noch arbeiten.


    Ich bin tatsächlich am überlegen, das Gutachten vom MdK einzureichen. Das wird wohl die einzige Lösung sein.


    Das Schreiben der Krankenkasse wegen des Pflegegrades liegt bereits vor, hier sagte die Gegenseite nur, dass das nicht bedeutet, dass ich nicht mehr arbeitsfähig sei. Da frage ich mich wieder, ob es denn bitte normal ist ohne Probleme arbeiten zu gehen und einen Pflegegrad zu haben.


    Eine Reha hatte ich bereits aber ohne Erfolg. Das wurde dem Gericht auch schon dargelegt, nur wollte mein Anwalt den kompletten Entlassungsbericht der Reha nicht vorlegen, weil der wohl die Aussicht auf Umgangsrecht beeinträchtigen könnte. Da meine Frau allerdings alles verhindert in der Richtung, habe ich mich mehr oder weniger damit abgefunden.

  • Hi,


    Pflegegrad muss kein Grund für eine mangelnde ERwerbsfähigkeit sein, nur, es ist ein wichtiger Puzzlestein. Du musst die Angelegenheit doch rund bekommen. Und da haben wir die andauernde Arbeitsunfähigkeit, dann das Gutachten des MdK in Kombi mit dem Pflegegrad. Und da wird es doch spannend. Einfach, weil sich das Bild dann rundet. Mensch, so ein Richter hat doch keine hellseherischen Fähigkeiten. Und ärztliche Atteste sind in der Regel nicht unbedingt aussagefähig. Das ist das Problem. Aber in der Kombi kann es was draus werden, ohne dass für viele Tausende von € noch ein spezielles ärztliches Gutachten erstellt wird. Denn ärztliche Gutachter, die von Gerichten beauftragt werden, die sind so richtig teuer. Und mit der Wartezeit bis zur Begutachtung u.s.w. das dauert dann schnell mal länger als ein Jahr.


    Ich hoffe, du merkst, auf was ich hinaus will. Liefert endlich alles direkt ans Gericht. Macht den Fall entscheidungsreif. Und der begleitende Schriftsatz sollte auch so verfaßt sein, dass da nichts mehr sachlich entgegnet werden kann. Außer allgemeinen Unmutsäußerungen, klar, die müssen kommen, das bedeutet aber nichts. Es darf nach dieser Sache einfach nicht mehr möglich sein, substantiiert zu erwidern.


    Ich hoffe sehr, du hast es jetzt verstanden?


    Herzlichst


    TK