Folgender Fall: Annette (52) und Bernd (52) werden nach 29 Ehejahren geschieden. Die beiden gemeinsamen erwachsenen Kinder verdienen ihr eigenes Geld.
Annette ist krankheitsbedingt erwerbsunfähig und erhält daher seit einigen Jahren EU-Rente. Nun fordert Annette nachehelichen Unterhalt von Bernd ein.
Annette jedoch ist sehr vermögend (Erbe, Lottogewinn), hat jedoch fast keine Einkünfte aus diesem Kapital, da derzeit quasi Null-Zins-Politik herrscht.
Ihr tatsächlichen Einkünfte beschränken sich daher auf die EU-Rente. Sie lebt mietfrei in einer elterlichen Immobilie.
Bernd verdient in seinem Beruf gerade mal soviel, dass er seine Fixkosten bestreiten kann. Der Selbstbehalt reicht gerade mal für die Miete.
Meine Frage hierzu: Inwieweit kann man Annette nun eine Bedürftigkeit zugestehen, welche ja Voraussetzung für nachehelichen Unterhalt ist?
Immerhin ist Annette ja sehr viel vermögender als Bernd. Außerdem wird sie vermutlich in einigen Jahren ihre ebenso vermögenden Eltern beerben.
Kann Annette dazu gezwungen werden, ihr beträchtliches Vermögen für ihren eigenen Unterhalt einzusetzen, um Bernd vor einer drohenden Armut im Alter zu schützen?
Vielen Dank für Euer Ratschläge