Zugewinn Ausgleich Hilfe

  • Hallo alle zusammen,


    ich hoffe hier etwas Klarheit zu finden. Folgende Situation :

    Ich befinde mich derzeit im Trennungsjahr. Solangsam geht es darum die Scheidung einzureichen. Die Trennung kam recht plötzlich wurde aber von beiden Seiten gewünscht. Das aus der Ehe entstandene 6 jährige Kind lebt bei mir der Mutter. Vor der Ehe habe ich etwas Geld geerbt welches ich in eine Eigentumswohnung investiert habe. Diese läuft auch immer noch auf mich. Da der Partner verschuldet war, und die Bank quasi schon vor der Türe stand, habe ich ihm einen Kredit vor der Eheschließung und einen Kredit in der Ehe abgelöst. Mei Mann war zwar immer arbeiten, hat sich jedoch in finanzieller Hinsicht für sich interessiert, sodass ich Hochzeit, Autos, Reparaturen, Anschaffungen etc regelmäßig vom Rest Erbe finanziert hatte. Bei der Trennung und dem Thema seiner Kredite wurde mir von Seitens seiner Eltern angedroht, sich alles zu holen was nur ginge. Nun ist es so, dass ich mit meinem Kind weiterhin in der Wohnung lebe. Mit einem Gehalt einer Teilzeitkraft nicht einfach aber machbar (Wohnung wird noch finanziert). Vom Ehemann wurde mir mündlich und in Form eines Protokolls zugesichert, auf den Zugewinn der Wohnung zu verzichten. Es ist für mich unvorstellbar nach allem was ich durch das Erbe bezahlt habe, nun noch einen Ausgleich zu bezahlen. Durch den Wertzuwachs der Wohnung gehe ich, trotz des verbrauchten Erbes, mit einem Plus raus. Leider konfrontiert mich mein Ehemann nun immer häufiger mit seinen finanziellen Nöten, welche jedoch durch weitere Kredite entstanden sind, sodass ich befürchte dass der Verzicht nicht stattfinden wird (Er ist der Typ der Mensch, der zuerst am sein Wohl denkt)

    Ich beziehe lediglich Kindesunterhalt, habe beruflich aufgestockt um über die Runden zu kommen. Seine Zusage auf den Verzicht wollte er jedoch nicht notariell beglaubigen lassen, da so wie er sagt soviel vertrauen da sein müsste. Wenn ich ihm einen Ausgleich zahlen müsste, wäre das mein Ruin und ich müsste die Wohnung sowie das soziale Umfeld unseres Kindes aufgeben.

    Habe ich irgendeine Chance, diese ständigen Zahlungen in der Ehe von meinem Erbe geltend zu machen?

    Ich bin momentan etwas verzweifelt und bereue meine Dummheit.

    Vielen Dank im Voraus

  • Hallo ,


    "ruhig Brauner"


    lass uns doch mal einen "Überschlag" einer Zugewinn-Berechnung machen.


    Wer hatte was am Hochzeitstag?


    Wie hoch war das Erbe?


    wer hat heute wie viel ?


    Eine Zugewinn Berechnung kann von der eigentlichen Scheidung "abgetrennt" werden.


    Die Verjährungsfrist einer Berechnung beträgt 3 Jahre ab rechtskräftiger Scheidung.

    edy

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  • Hallo Edy,


    Danke für deine Antwort.


    Bei ihm ist es recht einfach. Er ist mit Minus in die Ehe und geht mit Minus raus. Einen Zugewinn gab es hier keinen.


    Bei mir sah es so aus ( bei Eheschließung):

    25.000 aufm Konto

    192.000 etwaiger Wert der Wohnung (das war der Kaufpreis 6 Monate vor der Hochzeit)

    - 153.000 Kredit für Wohnung

    - 8.000 Kredit Auto


    Jetzt ist es so:

    4.000 Kredit Auto offen

    138.000 Kredit Wohnung

    240.000 wert der Wohnung (Schätzung aufgrund der des generellen Wertzuwachs lt Internet)

    Rücklagen gibt es keine mehr das rest Erbe wurde in den 6 Ehe Jahren verbraucht.

    Danke

  • Hi,


    das voreheliche Erbe geht nicht in die Zugewinnberechnung mit ein. Ebensowenig dass, was ihr in der Ehe ausgegeben habt. Es gibt also keinen wie auch immer gearteten Ersatz von ihm. Aber wenn du voreheliche Kredite von ihm während der Ehe abgelöst hast, so geht der Abbau von diesem Minus mit in die Berechnung ein. Sein Zugewinn erhöht sich also durch den Schuldenabbau, was dir bei der Verrechnung natürlich zugute kommt. Und bei der Wohnung geht eben auch nur die Wertsteigerung in die Berechnung ein, nicht die gesamte Wohnung in ihrem Wert, ist ja von deinem Erbe gekauft.


    Wie mein Kollege Edi schon schrieb, die Aufregung lohnt sich wahrscheinlich nicht.


    Noch zwei Hinweise: der Zugewinn kann zwar noch nach der Ehescheidung geltend gemacht werden. Wenn der Ex jetzt aber vor der Scheidung Ansprüche anmeldet, das alles in die Scheidung einfließt, dann wird sich die Scheidung enorm verzögern, denn der Richter wird voraussichtlich keine Abtrennung mitmachen, sondern erst bei kompletter Einigung scheiden. Wäre also gut, wenn die Gegenseite die Füße still halten würde.


    So, und den Schwiegereltern würde ich Hausverbot erteilen, schriftlich mit Einschreiben, vorsichtshalber das Schloss an der Wohnungstür wechseln. Auch keinen telefonischen Kontakt zulassen. Ich kenne genug Fälle, in denen nach einem Telefonat der Ex-Schwager dann auf Seiten der Großeltern was weiss ich alles mitgehört hat. Muss nicht sein.


    Aber, wie Edy schon schrieb, stell doch mal ein paar Zahlen ein.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo TK,


    vielen Dank für deine Nachricht.


    Der Kredit den ich vor der Ehe abgelöst hatte, belief sich in etwa auf 3.000 Euro (davon waren 1.200 ausgeliehen von seinem Vater). Der Kredit nach der Eheschließung belief sich auf über 7.000 Euro. Und das sind nur die Kredite. Es ist leider sehr viel Geld geflossen, auch ei. Auto, das heute nicht mehr existiert habe ich bezahlt.

    Für mich ist es so schlimm, da dieses Thema auch von Seiten seiner Eltern so unter den Tisch gekehrt wird. Der Kontakt zu denen habe ich komplett abgebrochen und Schlüssel habe ich alle komplett wieder einkassiert.

    Ich hänge sehr an meiner Wohnung. Zu einem möchte ich meinen Kind sein Umfeld erhalten, zum anderer würde ich für eine Wohnung wie diese in Miete einige hundert Euro mehr bezahlen.


    LG

  • Hi,


    die Wohnung ist doch letztlich kein Problem, hatte ich doch schon geschrieben. Auf den Kosten für den vorehelichen Kredit wirst du wohl sitzen bleiben, zumindest ist das familienrechtlich unerheblich. Und das finanzielle Missmanagement in der Ehe, das interessiert nicht. Das habt ihr beide zu vertreten. Konzentrier dich auf das, was zu regeln ist, und da hatten edy und meine Wenigkeit ja schon deutlich geschrieben, was wichtig ist. Und, nochmals, der in der Ehe abgelöste Kredit geht zu seinen Lasten mit in die Berechnung des Zugewinns mit ein. Bei der Wohnung dürfte nur die Wertsteigerung berücksichtigt werden, die ja aber mit dem Kredit letztlich verrechnet wird, wir haben eine Nullzinsphase, was vom Erbe noch übrig ist, dürfte also auch unerheblich sein.


    Wovor um des Himmels Willen hast du Angst?


    Herzlichst


    TK

  • Hallo Toffifee,


    Du stehst alleine im Grundbuch?


    Dauer der Ehe?





    Eine Verkehrswert Ermittlung per Internet kann nur "Anhaltspunkte " liefern.


    edy

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  • Edy, ich bin davon ausgegangen, dass sie alleine im Grundbuch steht, denn die Wohnung wurde ja aus der Erbschaft, die vor der Ehe anfiel, Teilfinanziert. Schau dir nochmal den Eingangsbeitrag an. Für mich sieht das so aus: sie hat geerbt, dann wurde eine Wohnung gekauft, von ihr, dann irgendwann später geheiratet, dann erfolgte Kreditablösung in Höhe von 7000 €, jetzt Trennung.


    Sie soll hier endlich mal Zahlen nennen, den genauen Zeitablauf, dann kann man auch konkret helfen. Aber wenn meine Vermutung stimmt, dann kann nicht viel auszugleichen sein.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo ihr zwei,


    die Ehe ging 6 Jahre.

    Und ja ich steht alleine im Grundbuch. Ich habe Angst davor, ihm die Hälfte des Wertzugewinns der Wohnung auszahlen zu müssen. Wenn die Wohnung nun wirklich einen Zugewinn von schätzungsweise 40.000 hatte, müsste ich ihm ja quasi die Hälfte davon auszahlen. Und genau darum geht es mir. Ich wüsste nicht woher ich das Geld nehmen sollte oder habe ich einen Denkfehler?

    Tut mir leid falls ich etwas auf dem Schlauch stehe.

  • Hi,


    in so kurzer Zeit ein solcher Zuwachs, eher unwahrscheinlich bei einer Wohnung. Entscheidend ist nicht der Zuwachs generell, sondern der, der seit dem Tag der Eheschließung erfolgte. Und er hat doch auch zumindest einen Wertzuwachs, nämlich die 7000 €, die du getilgt hast. Edy hat doch deutlich geschrieben, welche Daten benötigt werden. SEin Anfangsvermögen, incl. Schulden, sein Endvermögen, dein Anfangsvermögen, dein Endvermögen. Einfach mal alles auflisten.


    Herzlichst


    TK

  • Das hatte ich oben geschrieben.

    Aber hier nochmal:

    Er :

    Start Ehe ca. - 8000

    Ende Ehe ca. - 12.000 (Er musste sich neu einrichten und hat noch einen Kredit fürs Auto sowie Schulden auf der Kreditkarte)


    Ich:

    Start Ehe: 25.000 auf dem Konto

    Wohnungswert ca 192.000 (Wohnung habe ich 8 Monate vor der Hochzeit gekauft zu diesem Preis)

    Kredit Wohnung 152.000

    Kredit Auto 8.000


    Ende Ehe:

    Wohnungswert x (die Wohnung wurde grob auf 240.000 geschätzt jedoch nur auf Basis des ungefähren Durchschnitts der Umgebung)

    Kredit Wohnung 138.000

    Kredit Auto 4.000

  • ich hatte auch ein Beratungsgespräch beim RA dieser meinte, solange ich keine schriftliche Zusage habe dass die Ablösung des Kredits in der Ehe sozusagen geliehen war, hätte ich schlechte Chancen diese geltend zu machen. Seine Empfehlung war, eine notarielle Beurkundung zu bekommen in welcher er auf den Zugewinn verzichtet. Die möchte mein Mann jedoch nicht.

  • Hallo,


    was würde denn über bleiben bei einem Wohnungsverkauf?


    Verkehrswert minus Restkredit ?


    Das ist doch rechnerisch die Wohnung für dich wert?


    edy

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  • Zum einen eine Dame von der Hausratsversicherung (war in der Wohnung) zum anderer hat der Rechtsanwalt anhand der Eckdaten eine ähnliche Vermutung da es einen enormen Wertzuwachs gab in den letzten Jahren. Ich weiß das ist alles recht schwammig und Klarheit habe ich erst wenn sie von jemanden geschätzt wurde der vom Fach ist.

  • Hallo,


    Ich meinte die Wohnung ist doch nur 240000- 138000 =102 000€ wert ?


    bin auch der Meinung dass die Wohnung in 6 Jahren nicht so sehr an Wert gewinnt.


    Oder hattest du die Wohnung zum "Schnäppchenpreis" gekauft?


    edy

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  • Hi, so hab ich auch gedacht. Dazu kommen noch die Schulden von ihm in Höhe 8000 € (abgelöster Kredit). Wenn wir jetzt mal alles andere außer Betracht lassen, da müsste man genauer schauen, und einfach mal von eben der Wertsteigerung ausgehen, bezogen auf den derzeitigen Wert + eben Regulierung Darlehen, da ist der Betrag, der zu zahlen ist, doch wirklich überschaubar.


    Herzlichst


    TK

  • Also dass die Wohnung ein Schnäppchen war, wäre mir jetzt fremd.

    Vielen Dank euch zwein. Nun bin ich etwas beruhigter dass zumindest die 8.000 in die Berechnung mit einfließen.

    Das die Wertsteigerung so enorm war, kann ich mir auch nicht vorstellen. Daher war ich so überrascht als diese Werte genannt worden. Würdet ihr es nun einfach auf euch zu kommen lassen, oder würdet ihr versuchen die Zusage über den Verzicht des Ausgleichs notariell zu bekommen?

  • Hi,


    zunächst zur Wohnung. Diese enorme Steigerung in so kurzer Zeit, eher unwahrscheinlich. Gerade Laien sind ja da im Augenblick sehr oft überfordert mit der Einschätzung. Man liest hast, Immos seien wahnsinnig viel wert, schließt von hohen Mieten auf Wertsteigerung, die dann so häufig gar nicht da ist. Wie gesagt, es könnten die weiteren Schulden bei euch beiden auch in die Berechnung einfließen, müssen aber nicht. Da muss sich ein Fachmann die Unterlagen anschauen, wenn denn was geltend gemacht wird.


    Wir kennen deinen Ex nicht. Deshalb ist da schwer zu raten. Ich würde nicht dran rühren. Denn je drängender du wirst, desto eher wird er auf die Idee kommen, dass da richtig was zu holen ist. Und, er scheint ja nicht gut mit Geld umgehen zu können Es ist jetzt eine rein taktische Frage, wie weiter vorgegangen wird. Bitte immer berücksichtigen, dass auf seiner Seite auch die Eltern immer noch die Griffel drinne haben.


    Und, du kannst ihn zu nichts zwingen. Und so ein Zugewinnausgleichsverfahren kann sehr teuer werden, wenn er von überspannten Vorstellungen ausgeht. Auch, wenn er dann überwiegend verliert. Im Scheidungsverfahren werden die Kosten gegeneinander aufgehoben, d.h. im Prinzip, dass jeder die Hälfte des Gerichtsverfahrens und seine eigenen Anwaltskosten kostentechnisch übernehmen muss. Wird da aber nach der Scheidung ein eigenes Verfahren anhängig gemacht, dann sieht das Prozessrisiko ganz anders aus, dann wird nämlich nach dem Anteil des Gewinnens und Verlierens gequotelt. Würde gegebenenfalls für dich also wesentlich preiswerter werden.


    Und - wenn sowas ansteht, dann kannst du immer noch angemessenes gebündeltes Bares anbieten, und bei Geldgier funktioniert das häufig sehr gut. So würde ich vorgehen.


    Herzlichst


    TK