Nachehelichem Unterhalt nach 9 Jahre Ehe? Kommt ehebedingte Nachteile im Betracht?

  • Hilfe!

    Bin ein Schwede verloren in deutschen Scheidungsrecht. Zusammenfassung:


    Ich (37) und meine noch Ehefrau (34) haben in 2010, Juli, geheiratet und leben seit Oktober 2018 getrennt. In Oktober 2019 habe ich die Scheidung eingereicht. Also, Ehedauer ist ganz genau 9 Jahre und 4 Monate.

    Wir haben zwei Kinder, fast 10 und 6 Jahre alt in Vollzeitbetreuung 8-17 Uhr.

    Seit März 2019 betreue ich die Kinder ca. 35%, also ein asymmetrischen Wechselmodell (Gerichtlich durchgesetzt), meine Frau möchte das nicht und es gab jetzt ein weitere Verhandlung am 04.02 wegen ein Gutachten - hier wird 50:50 also richtigen Wechselmodell empfohlen, ob die Richterin bei AG Wiesbaden das folgt werden wir sehen, sonst wird es OLG.

    Meine noch Ehefrau hat im März 2010, also 4 Monate vor Eheschließung ihr Job gekündigt (nicht wegen Kinderbetreuung). Sie hat keine Stelle gekündigt in die Ehe oder Ausbildung/Studium frühzeitig beenden müssen wegen Haushalt/Kind. Sie war arbeitslos die erste Monate in die Ehe, danach 11 Monate Babypause und dann hat sie sich selbständig gemacht als freie Journalistin. Sie hat ca. 2,5-3 Jahre insgesamt „Babypause“ gemacht aber arbeitet mehr oder weniger seit 2011 durchgehen als freiberufliche Journalistin. Sie hat immer von zuhause arbeiten können (als wie in Berlin und Wiesbaden wohnte).


    Sie hat BA bei Humbouldt abgeschlossen und durch die Ehezeit mehrere Weiterbildungen gemacht, aber als selbständige Journalistin wird man, glaube ich nie, viel verdienen, aber dafür kann ich auch nichts. In TU-Verfahren meinte sie das sie nur 800€ netto pro Monat verdient hat die letzte 3 Jahre, und ich denke mal das sie maximal, bei Vollzeit, ca. 2000€ verdienen kann. Falls sie alle Aufträge annehmen würde, wäre 2000€ kein Problem.


    Ich bin mir sicher dass sie jetzt in das Scheidungsverfahren behaupten wird das sie ehebedingte Nachteile hatte. Aber ich frage mich wie sie das beweisen soll. Sie hat die gleiche arbeite in die Ehe, in die Trennungsjahr und jetzt in die Scheidung, und was sie verdient hängt nicht von Tarifverträge, sondern hat mehr mit Werbung und Glück zu tun. Z.B., könnte sie jetzt 10 Jahre lang 2500€ netto verdienen weil sie zwei große Kunden hatte, die aber dann auf einmal weg sind, genau so kann sie 6 Monate nach Trennung ein gute Kunde haben die sie 5 Jahre lang viel Arbeit gibt. Kann sie einfach sagen das sie ohne Ehe und Kinder jetzt als Festangestellte Redakteurin arbeiten könnte mit 2500€ netto und ich muss die Differenz bis zu Rente ausgleichen??? Habe so ein Angst dafür und es belastet mich so sehr, weil in Schweden gibt es kein TU und natürlich kein Unterhalt nach die Scheidung.


    Falls ehebedingte Nachteile nicht in Betracht kommt, nehme ich an das sie mit Aufstockungsunterhalt versucht. Wie siehst da aus mit Höhe und Dauer bei 9 Jahre Ehe?


    Hat jemand mit was ähnliche Erfahrung gehabt und auch mit AG Wiesbaden wie die da entscheiden?


    Momentan bezahle ich 1.111€ pro Monat in TU allein aber habe eine Abänderungsklage eingereicht da wir jetzt seit 15 Monate getrennt leben und ich bin seit 5 Monate krankgeschrieben (wegen alle Gerichtsverfahren).



    Dazu hat meine Frau folgendes gemacht:

    Mich bzgl. KV Angezeigt, ich musste sogar vor Strafgericht und das Verfahren würde dann eingestellt als der Richter festgestellt das eigentlich um ein Umgangsverfahren geht. Allerdings musste ich mein Anwalt dafür bezahlen (ca. 5000€), die Kosten für Gericht ging auf die Staatskasse.

    Mich 15 Monate lang betrogen mit einem anderen Mann (habe Chats und Fotos) – war auch die Grund warum ich mich trennen/scheiden wollte.

    Verfälschte WhatsApp-Verlaufe ans Gericht eingereicht um es glaubhaft zu machen dass ich meine Frau gezwungen habe eine Affäre zu haben. Hierzu gibt es jetzt ein Ermittlung bei StA gegen meine Frau,


    Ich wäre sehr dankbar über eure Erfahrung und Einschätzung!, auch ohne die letzte Faktoren einzubeziehen.

  • Hi,


    die Scheidung ist also anhängig. Was hast du bzw. dein Anwalt beantragt? Ist die Abänderungsklage separat oder Teil des Scheidungsverfahrens? Ist der Kindesunterhalt geregelt? Verfahrensstand der verschiedenen anhängigen VErfahren? Hat sie in einem der Verfahren Gegenanträge gestellt?


    Herzlichst


    TK

  • Hallo TK,


    Ja, Scheidung ist anhäning. Wir hatten die Anhörung jetzt am 04.02 in Gericht, Versorgungsausgleich noch nicht ganz fertig. Abändrungsklage nicht Teil die Scheidung, geht nur um Trennungsunterhalt. Gestern kam ein Schreiben von die Gegenseite bzgl. Zugewinnsausgleich. Also bis jetzt gibt es keine andere anhäningen Verfahren, aber ich bin mir sicher das es kommt. KU ist nicht gegregelt, aber habe meine Frau angeboten volles 100% KU für ein Jahr zu bezahlen gegen ein 50:50 Wechselmodell. Ich kann es mir eigentlich nicht leisten aber besser das als OLG (sie hat noch nicht geanwortet).


    Ich und mein Anwalt haben nicht beantragt. Mir stehts glaube auch nichts zu ?

  • Hi,


    was dir zusteht, das kann ich nicht abschätzen, jedenfalls vom Hausrat die Hälfte der in der Ehe angeschafften Haushaltsgegenstände, im Rahmen des Zugewinns die Hälfte des in der Ehe Erwirtschafteten, was weiss ich. Das alles kann dir aber dein Anwalt erklären.


    Nachehelicher Unterhalt, das ist schwer einzuschätzen. Ganz sicher nicht bis zur Verrentung. Kommt jetzt natürlich auf die Dauer bis zur Ehescheidung an. Der Trennungsunterhalt muss ja eigentlich auch nur ein Jahr gezahlt werden, wenn da jetzt irgendwann eine Entscheidung kommt, dann kann man eigentlich auch eine Prognose für nachehelichen Unterhalt wagen. Denn, wenn schon kein Trennungsunterhalt gezahlt werden muss, weil das Jahr um ist, dann ist in der Regel auch kein nachehelicher Unterhalt zu zahlen, alles andere wäre ja unlogisch. Ich würde mich auch davor hüten, jetzt irgendwas miteinander zu verknüpfen, also Kindesunterhalt gegen WEchselmodell und gleichzeitig schreien, man verdiene zu wenig, um Betreuungsunterhalt zu leisten.


    Ist denn gerichtlich schon nachehelicher Unterhalt geltend gemacht worden?


    Herzlichst


    TK

  • Bei Zugewinn und Versorgungsausgleich werde ich dann was abgeben müssen.


    Noch kein Schreiben wegen nachehelicher Unterhalt von die Gegenseite.


    Wegen Trennungsunterhalt, was ich gelesen habe ist das bis zu Scheidung zu bezahlen (falls ein Anspruch besteht). Die Dauer steht ja jetzt fest; von Gericht mitgeteilt ist die Dauer 9 Jahre und 4 Monate. Kurz ist es vielleicht nicht, aber ist das als eine lange Ehe? Wir sind ja auch noch relativ Jung. Meine noch Ehefrau ist ja 34 Jahre und habe studiert und gearbeitet (in die Ehe). Das es zu Unterhalt kommt nach 25-30 Jahre Ehe und wo ein Ehegatte nicht arbeiten (könnte) ist mir klar.

    Wir haben kein gemeinsamen Eigentum o.Ä., oder teuren Autos etc. und die Sorgerecht wird meine Frau nicht für sich beanspruchen, also sehe ich jetzt nicht dass die Scheidung noch lange dauert.

  • Hi,


    das mit dem einen Jahr ist mißverstndlich und so nicht korrekt. Häufig treffen sich ja Trennungseit und eben Scheidungstermin nach einem Jahr, d.h., wenn man sich einig ist, kann nach einem Jahr geschieden werden. Daher kommt dann bei Laien oft die Idee auf, man erhalte Trennungsunterhalt bis zur Scheidung. Oder aber es wird nach 15 Monaten geschieden, da wird dann wegen der drei Monate auch kein Aufstand gemacht. Es gibt aber auch Scheidungsverfahren, die sich 6-7 Jahre hinziehen. Da ist dann wahrscheinlich nicht 6-7 Jahre Trennungsunterhalt zu zahlen.


    Also, zu glauben, ein Studium sei eine Garantie dafür, dass man problemlos arbeiten könne, immer, das ist mit Verlaub Quatsch. Es gibt jede Menge arbeitslose Akademiker, aber kaum arbeitslose Handwerker. Den Rest kann ich hier wirklich nicht voraussagen. Warte doch erst einmal ab, ob sie überhaupt einen Antrag stellt.


    Herzlichst


    TK