Freiwillig Unterschreitung Selbstbehalt? Kindesunterhalt und das Jugendamt

  • Hallo Community,


    ich habe eine Frage zum Thema Kindesunterhalt.


    Ich hatte zwei Termine beim Jugendamt. Aus diesen Gesprächen wurde ich allerdings nicht schlau. Ich bin unterhaltspflichtig für ein Kind (2 Jahre alt).

    Mein Nettoeinkommen liegt bei 1220€. Der Selbstbehalt liegt bei 1160€. Ich müsste als 60€ Unterhalt zahlen.


    Nun legt das Jugendamt fiktives Einkommen fest. Die Frau sagte dann, zahlen Sie 165€ (Unterhaltsvorschuss) und ich lass Sie in Ruhe. Beim zweiten Termin fragte ich, was wäre, wenn ich zum Beispiel 100€ zahle. Sie sagte dazu, dass könnte ich auch, es fallen dann halt jeden Monat 65€ Unterhaltsschulden an.


    Ich kann mir doch nicht aussuchen, was ich an Unterhalt zahle? Das Jugendamt muss doch irgendwas festsetzen?


    Wenn ich jetzt 165€ zahle, laufen keine Unterhaltsschulden an, ich würde aber freiwillig meinen Selbstbehalt unterschreiten. Ist das denn empfehlenswert?

    Sollte es mal zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen, kann mir das doch sicherlich negativ ausgelegt werden?


    Wie verhalte ich mich jetzt? Kann mir bitte mal jemand helfen? Vielen Dank.


    MfG

  • Hallo Gauss,


    die Damen vom Jugendamt sagte halt, ich könne mir eine besser bezahlte Arbeit suchen oder einen Nebenjob aufnehmen, um die 165€ bezahlen zu können.


    Ich fragte beim zweiten Termin dann nochmal genauer nach, was wäre, wenn ich nur 100€ bezahle (ich habe mir die Zahl einfach fiktiv ausgedacht) oder eben soviel, dass mir der Selbstbehalt bleibt. Die Antwort darauf war dann halt, dass das auch gehen würde, dann aber Unterhaltsschulden auflaufen, eben soviel was der Differenz entspricht.


    Das Jugendamt muss doch aber irgendwas festsetzen, dachte ich immer.

    Denn wenn ich jetzt 100€ zahle, habe ich zwar mehr zum leben aber es fallen eben Unterhaltsschulden an, die ich eh zurückzahlen muss.


    Grundsätzlich würde ich die 165€ zahlen, nur wäre es dann aber so, dass ich freiwillig meinen Selbstbehalt unterschreiten würde, weil es keine Forderung vom Jugendamt gibt.


    EDIT: Ich würde dann zum Jobcenter gehen und einen ALG2 Antrag stellen. „Vom Einkommen abzusetzen sind: 7. Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen bis zu dem in einem Unterhaltstitel oder in einer notariell beurkundeten Unterhaltsvereinbarung festgelegten Betrag“


    Das Jobcenter will dann ja auch einen Nachweis sehen, welches wäre das denn dann? Können die zu mir sagen, dass ich eigentlich zu viel zahle? Es gibt ja noch keine Forderung vom Jugendamt.


    DANKE erstmal, es wäre super, wenn mir jemand helfen könnte. Wie gehe ich jetzt vor?

  • Hallo,


    wie lange arbeitest du denn wöchentlich`?


    wie lange brauchst du zur Arbeit? (Arbeitsweg in Minuten).


    Könntest du in deinem Beruf mehr verdienen?


    Der Selbstbehalt geht vom bereits bereinigten Netto aus.


    edy

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  • Hallo edy,


    ich arbeite 38h die Wochen. Ich kann im aktuellem Arbeitsverhältnis nicht mehr arbeiten. Grundsätzlich kann ich in meinem Beruf mehr verdienen (aber nicht viel mehr). Die Frage ist, ob ich eine solche Anstellung bekomme. Ich habe einen kurzen Arbeitsweg, ich fahre circa 30 Minuten mit der Straßenbahn.


    Die Frage ist jetzt, wie verhalte ich mich?


    EDIT: Mein derzeitiges Netto-Einkommen liegt bei 1220€, da ist noch nichts bereinigt.

  • Hi,


    die Anglelegenheit ist doch relativ einfach. Du bist ein Mangelfall. Da wird dann geprüft, ob du mehr verdienen könntest, d.h., also gegebenenfalls mit einem fiktiven Einkommen gearbeitet. Diese Prüfung entfällt, wenn du an die Unterhaltsvorschußkasse eben den Betrag bezahlst, den der Staat für dein Kind verauslagt.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo timekeeper,


    ja, so habe ich das auch verstanden.

    Zahle ich jetzt freiwillig 165€ entstehen keine Unterhaltsschulden und es wird auch nicht geprüft, ob ich mehr verdienen kann.


    Können mir auf der Grundlage, dass ich freiwillig meinen Selbstbehalt unterschreite später Nachteile entstehen?

    Sollte die Mutter zum Beispiel mehr Unterhalt einklagen wollen.


    Wo und wie wird dann der Unterhalts festgeschrieben, gibt es dann einen Titel vom Jugendamt? Schließlich muss ich dem Jobcenter ja irgendwas vorlegen?

  • Hi,


    natürlich kann die Mutter mehr einklagen, wie das Gericht dann entscheidet, das können wir hier nicht absehen. Dann erfolgt eben die Prüfung durch das Gericht, die ich hier angedeutet hatte.


    Du schmeisst zwei Sachen durcheinander. Die Unterhaltsvorschußkasse regelt nur den Bereich "Darlehen durch das Land," die können einfach einen Verwaltungsakt erlassen, da braucht es keine Klage. Ist Verwaltungsrecht. Wenn die Mutter durch das Jugendamt im Rahmen einer Beistandsschaft mehr Geld einfordert, dann wird das Jugendamt quasi als Anwalt für das Kind tätig. Und, wenn der Vater einverstanden ist, dann kann das JA durch seinen Urkundsbeamten auch einen Titel erstellen. WEnn der Vater mit Berechnung nicht einverstanden ist, dann geht die Sache zum Gericht, sofern die Mutter ein Gerichtsverfahren anleiert. Aber, auch wenn ein Titel existiert, kann die Mutter natürlich auch auf Abänderung klagen.


    Wieso gehst du eigentlich so sicher davon aus, dass du aufstockend zu deinem Verdienst ALG II bekommst?


    Herzlichst


    TK

  • Hallo timekeeper,


    erst mal danke für deinen Beitrag.


    Ich gehe nicht sicher davon aus, dass ich vom Jobcenter noch etwas bekomme aber ich möchte es zu mindestens prüfen lassen. Und genau dafür brauche ich ja ein Schriftstück. Wenn ich nun also sage, ich zahle die 165€, bekomme ich dann vom Jugendamt ein Schriftstück, welches ich dem Jobcenter vorlegen kann?


    PS: Das Jugendamt selber hat mir empfohlen einen Antrag auf ALG2 zu stellen, zahle ich die 165€.


    EDIT: Ist es eher empfehlenswert die 165€ freiwillig zu zahlen oder das Jugendamt prüfen zu lassen in wie weit ich zahlen kann?

  • Hallo,


    den Hinweis des JA mit Zweitjob oder anderer Arbeitsstelle (besser bezahlter Job),kannst du vielleicht entkräften ?


    es geht ja nur "was auch geht" ,und zumutbar ist.


    Welches Einkommen bräuchtest du denn, um nach Bereinigung den SB zu erhalten?


    edy

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  • timekeeper

    Hallo und danke für deinen Beitrag.


    edy

    Hallo. Auf was genau möchtest du hinaus? Die Frau vom Jugendamt meinte bereits was von Fließbandarbeit... Jobwechsel, um den Verdienst zu steigern.

    Ich gehe stark davon aus, dass man sich etwas zurechtbasteln wird, damit es dann stimmig wird.


    Welches Einkommen ich bräuchte? SB (1160€) + 165€, wären ein bereinigtes Netto von 1325€.


    LG