Hallo, mein Sohn ist 18 und in der Ausbildung also bin ich (wir) eigentlich Unterhaltspflichtig. Besteht diese Pflicht auch wenn er ausziehen möchte und Vater wird?
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Hi,
na, da habt ihr ja viel Freude im Augenblick. Was hat er denn im Monat?
Herzlichst
TK
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Ja, ganz viel Spaß ? er bekommt ca. 500,00 Euro
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seine Freundin ca. 1000,00
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Hi,
die Freundin interessiert hier nicht. Der Unterhalt für ein volljähriges auswärts lebendes Kind liegt derzeit irgendwo etwa bei 850 € (die genaue Zahl ist mir im Augenblick nicht geläufig). Anzurechnen ist seine Vergütung und auch das Kindergeld. Ob ihr darüber hinaus was zahlen müsst, das ist von verschiedenen Faktoren abhängig.
Grundsätzlich haben volljährige Kinder zwar das Recht, jederzeit zu Hause auszuziehen. Allerdings haben die Eltern auf der anderen Seite das Wahlrecht, ob sie ihr Kind durch Naturalien (freie Kost, Wohnung, also "Hotel Mama") unterstützen oder aber durch Geld. Dies bedeutet, dass ein Auszug aus Gründen der grenzenlosen Selbstverwirklichung von den Eltern nicht finanziert werden muss. Wohl aber, wenn die Ausbildungsstätte in erheblicher Entfernung liegt, deshalb ein ständiges Pendeln zwischen Wohnung und Arbeitsplatz entweder nicht möglich oder unzumutbar ist. Der Wunsch, mit der Liebsten zusammen zu ziehen, auch wenn sie schwanger ist, das langt mir für eine Zahlungspflicht nicht aus. Eltern müssen Ausbildungen finanzieren, aber nicht jede gewünschte Lebensform.
Abgesehen davon ist der glückliche werdende Vater ja kein priviligiertes Kind mehr. Dies bedeutet, dass priviligierte Kinder, Ehepartner vorrangig zu bedienen wären und erst dann der Sohn dran wäre, außerdem habt ihr natürlich einen Selbstbehalt, der unantastbar ist.
Was hat denn der Junior für Vorstellungen?
TK
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Vielen Dank für die Antwort. Er stellt noch gar keine Ansprüche aber die beiden möchten Wohngeld beantragen. Ich werd mich mal in Geduld üben und abwarten was passiert ?