Papa soll irgendwann (nach Beilegung eines langwierigen Erbschaftsstreits) ein Erbe von ca. 30.000 EUR erhalten.
gemäß § 93 SGB XII hat das Sozialamtdie rechtliche Möglichkeit, diesen Anspruch des Vaters auf sich überzuleiten,
das Sozialamt wird dadurch Anspruchsinhaber, das Erbe ist dann für die ungedeckten Heimkosten einzusetzen
"(1) Hat eine leistungsberechtigte Person oder haben bei Gewährung von Hilfen nach dem Fünften bis Neunten Kapitel auch ihre Eltern, ihr nicht getrennt lebender Ehegatte oder ihr Lebenspartner für die Zeit, für die Leistungen erbracht werden, einen Anspruch gegen einen anderen, der kein Leistungsträger im Sinne des § 12 des Ersten Buches ist, kann der Träger der Sozialhilfe durch schriftliche Anzeige an den anderen bewirken, dass dieser Anspruch bis zur Höhe seiner Aufwendungen auf ihn übergeht."
ein Sozialamt hat in dem geschilderten Fall etliche rechtlichen Möglichkeiten, es liegt im Ermessen der Behörde, welche Vorgehensweise angewandt wird