Vater Pflegefall, Mutter insolvent: Wie kann es weitergehen?

  • Papa soll irgendwann (nach Beilegung eines langwierigen Erbschaftsstreits) ein Erbe von ca. 30.000 EUR erhalten.

    gemäß § 93 SGB XII hat das Sozialamtdie rechtliche Möglichkeit, diesen Anspruch des Vaters auf sich überzuleiten,

    das Sozialamt wird dadurch Anspruchsinhaber, das Erbe ist dann für die ungedeckten Heimkosten einzusetzen


    "(1) Hat eine leistungsberechtigte Person oder haben bei Gewährung von Hilfen nach dem Fünften bis Neunten Kapitel auch ihre Eltern, ihr nicht getrennt lebender Ehegatte oder ihr Lebenspartner für die Zeit, für die Leistungen erbracht werden, einen Anspruch gegen einen anderen, der kein Leistungsträger im Sinne des § 12 des Ersten Buches ist, kann der Träger der Sozialhilfe durch schriftliche Anzeige an den anderen bewirken, dass dieser Anspruch bis zur Höhe seiner Aufwendungen auf ihn übergeht."


    ein Sozialamt hat in dem geschilderten Fall etliche rechtlichen Möglichkeiten, es liegt im Ermessen der Behörde, welche Vorgehensweise angewandt wird


  • Hallo zusammen,


    ich melde mich nochmal mit ein paar kleineren "News"/ Bestätigungen durch meine Mutter:


    Unterhalt Mutter:

    Da meine Mutter einem 450-Euro-Job nachgeht und damit nicht arbeitslos ist, ist die von euch vorgeschlagene Möglichkeit, mit ALG II aufzustocken, ja nicht gegeben, oder?

    Darüber hinaus fällt mir keine weitere Möglichkeit ein, ihre eigene finanzielle Situation durch ähnliche Hilfen besser zugestalten.

    Bevor ihr fragt: Ein besser bezahlter Job kommt leider nicht infrage.

    Wäre eine Privatinsolvenz anzuraten?

    Meine Mutter meinte heute, sie könnte als letzten Ausweg noch die Lebensversicherung beleihen, würde das aber nur ungern tun.

    Auf Kleinsthilfen wie Landespflegegeld, Lastenzuschuss und GEZ-Befreiung habe ich sie hingewiesen bzw. ihr die Antragsformulare zukommen lassen.


    Arbeitsvertrag Vater:

    Ergeben sich nach jetzigem Kenntnisstand Nachteile, wenn Mama in Papas Namen selbst kündigt?

    Oder sollte man den Arbeitgeber tatsächlich darum bitten, dass er kündigt und ihm versichern, dass keine Kündigungsschutzklage angestrebt wird?


    An der Stelle nochmals meine Frage:

    Gibt es einen Unterschied zu "Rente bewilligt" und "Rente wird bezogen"? Also wird die Rente aktuell bereits bezogen, obwohl noch kein Cent ausbezahlt wurde?


    Vertrag Pflegeheim:

    Im Heimvertrag steht folgender Passus:

    "Der unterzeichnende bevollmächtigte Betreuer übernimmt mit seiner Unterschrift die selbstschuldnerische Bürgschaft für den fälligen und begründeten Zahlungsanspruch der Pflegeeinrichtung und zwar bis zu dem Doppelten des monatlichen Pflegeeheimentgelts, sofern dieses nicht von der Pflegekasse oder sonstigen Einrichtungen übernommen wird."


    Sozialgeld für Vater:

    Das Sozialamt weiß seit der Antragstellung im Oktober 2019 davon, dass das Erbe noch aussteht und dessen Auszahlung erst in unbestimmter Zukunft erfolgt. Meine Mutter hat das Amt auf diesen Umstand zuletzt vor einer Woche schriftlich hingewiesen.


    Rente für Papa:

    Papa erhielt vom 11.06.-31.10.2019 Krankengeld. Die ab dem 01.11.2019 bewilligte Rente für schwerbehinderte Menschen wurde bisher noch nicht ausbezahlt, um damit "evtl. zu viel gezahltes Krankengeld auszugleichen". Laut meiner Mutter habe sie jedoch die Krankenkasse über die bewilligte Rente informiert und die beiden stünden im Austausch miteinander. Fakt ist, dass seit dem 01.11. kein Geld mehr fließt, was die Lage nicht gerade entschärft...


    Liebe Grüße

    Twentysomething

  • Hi,


    ich habe so langsam erhebliche Zweifel, dass ihr das ohne anwaltliche Hilfe schafft. Denn mit jedem Beitrag von dir wird die Situation schlimmer bzw. stellt sich die Situation verfahrener da. Ich versuche es trotzdem nochmal.


    Unterhalt Mutter:

    Es macht wenig Sinn, blind zu versuchen, alle möglichen Töpfe anzuzapfen. GEZ muss sie zahlen, bis sie ALG II bewilligt bekommt, Lastenausgleich, das sind doch ganz andere Fälle nach dem Gesetz, Voraussetzung für das Landespflegegeld ist doch, dass der Antragsteller den Betroffenen pflegt. Warum scheut ihr das Job-Center? Das ist im Augenblick euer Ansprechpartner, und sonst niemand. Wie das Wort "aufstockend" schon sagt, muss da was anderes da sein, auf was aufgestockt wird. Und dieses andere ist hier der Minijob. Ich verstehe da eure Haltung nicht. Lasst es dort durchrechnen, da ich nicht weiss, wo dein Bruder in diesem Szenario steht, kann ich hier keine konkrete Einschätzung abgeben.


    Arbeitsvertrag Vater:

    Warum soll die Mutter den kündigen? Sie riskiert z.B. eine dreimonatige Sperre bei anderen Leistungen, das ist doch völlig überflüssig, ist ja schon genug Schaden angerichtet worden, das muss doch nicht fortgeführt werden. WEnn der Arbeitgeber den Vater loswerden will, dann soll er kündigen und das wars. Die Mutter tut bitte, bitte gar nichts. "Rente bewilligt", das ist der Bescheid, auf dessen Basis dann berechnet wird. Daraus ergibt sich, ab wann was zu zahlen ist. Ergibt sich doch aus dem Bescheid, vielleicht einfach mal ganz genau nachlesen.


    Sozialgeld Vater:

    Da kommt es eben auf die Formulierung an, denn im Prinzip ist ein Erbe in dem Augenblick fällig, in welchem der Erbfall eintritt. Mir ist da der Verfahrensstand völlig schleierhaft. Wenn das Geld auf einem Anderkonto eines Notars hinterlegt ist, dann sollte man sich da mal nach dem Stand der Angelegenheit erkundigen. Kann sein, dass das Geld zumindest teilweise auszahlbar ist, Wenn die Auszahlung nicht geht, kann einem der Notar schriftlich bestätigen, dass auf unabsehbare Zeit das Erbe nicht abgeickelt werden kann.


    Vertrag Pflegeversicherung:

    Das ist der dickste Klops. Ich wiederhole meine Frage: ist sie vom Gericht eingesetzte Betreuerin, oder betreut sie ihn nur so? Hat sie ihren Betreuerausweis vorgelegt, den Vertrag als gesetzliche Betreuerin unterschrieben oder aber so? Wenn die letzte Alternative stimmt, dann brennt bei euch die Hütte wirklich, aber erkläre das erst einmal.


    Ich verstehe wirklich nicht, dass ihr die entscheidenen Fragen nicht klärt, sondern euch mit Pseudo-Lösungen wie GEZ u.ä. verfranst. Hat die Mutter in ihrem Brief ans Sozialamt förmlich um WEiterführung des Verfahrens gebeten, oder nur was mitgeteilt? Hat sie nach drei Monaten bei Krankenkasse und Rentenversicherung auf die zögerliche Bearbeitung hingewiesen und darauf, dass das nach drei Monaten der Bearbeitung geklärt sein sollte, nachgefragt, wo es hakst?


    Herzlichst


    TK

  • Hallo TW,


    ich betrachte die Sache mal von der anderen Seite.

    Das Sozialamt spielt auf Zeit, weil deine Mutter es bisher geschafft hat die Kosten zu tragen.

    Sie ist amtlich bestellte Betreuerin, das hast du weiter oben schon bestätigt und hat den Vertrag unterschrieben.

    Damit steht Sie auch voll in der Haftung.

    Wenn Sie jetzt weiter alle Kosten trägt, wird sich nichts an der Situation ändern.

    Sie muss das Sozialamt dazu bewegen, den Antrag zu bearbeiten, schriftlich per Einschreiben mit Hinweis, das das Amt ja verschiedene Möglichkeiten hat, sich "Erbe" des Vaters zu sichern (glaube §91-93 SGB XII) um damit die Sozialleistungen zu decken.

    Hier liegt der Schlüssel zu dem Problem, also den SB ordentlich auf die Füße treten.


    Deine Mutter hat auch ein Recht auf das Existensminimum, daher auf zum JobCenter und Antrag auf ALG II stellen.

    Minijob und ALG II schließen sich nicht aus.


    Keine weiteren Unterschriften der Mutter für die Dinge des Vaters. Der AG soll gefälligst selber kündigen.


    Wenn dir die Hinweise hier nicht reichen, dann soll deine Mutter so schnell wie möglich einen kompetenten Rechtsbeistand aufsuchen.

    Wäre eine Privatinsolvenz anzuraten?

    Nein, würde auch noch mehr Probleme aufwerfen.


    VG frase

  • frase, wenn sie wirklich amtlich bestellte Betreuerin ist (wo ich bei dem Kuddelmuddel doch mal Bedenken anmelde), so wäre gegebenenfalls für Schäden, die sie angerichtet hat, auch das bestellende Amtsgericht in der Haftung, gesetzliche Betreuer sind versichert. Aber, die Bürgschaft hat sie ja offenlichtlich nicht kraft ihres Amtes unterschrieben, oder doch? Deshalb meine Frage. Da haben wir doch das Problem, dass das Haus zwar nicht flöten geht, wenn das Sozialamt für den Mann einspringt, hatten hier doch auch schon andere geschrieben. Da ist ein Schutz da. Aber sie steht doch nicht unter dem Schutz, dass heißt, wenn sie aus der Bürgschaft in Anspruch genommen wird, dann haftet sie auch mit ihrer Haushälfte.


    Im übrigen ruht das Verfahren beim Sozialamt. Sie muss erst einmal förmlich beantragen, dem Verfahren Fortgang zu geben, das hat sie wohl noch nicht getan. Sie muss gucken, ob das Erbteil des Mannes freigegeben ist, das kann nämlich sein. Vielleicht hat das Sozialamt sich auch dort klug gemacht und die Antwort bekommen, dass das Geld abberufen werden könne. Also, Verfahrensstand völlig ungeklärt.


    Im übrigen haben wir 3-Monatsfristen, in welchen die Behörden normalerweise tätig werden müssen, das tun sie auch, es sei denn, die Antragsteller müssen noch was klären, der Fall also nicht entscheidungsreif ist. Das ist bei Rentenversicherung und Krankenkasse zu klären. Das steht an, das bringt voran, und nicht irgendwelche weitere Baustellen (GEZ) einzurichten, wobei bei diese klar ist, dass sich nicht weiterbringen.


    Aber man war ja dann so aktiv und kann sich selbst die Hucke vollügen. Soweit ich das einschätzen kann, ist in diesem Fall bisher nur Schaden angerichtet worden. Vielleicht sollte man endlich mal zur Schadensbeseitigung schreiten und das alles in übersichtliche Bahnen lenken?


    Herzlichst


    TK

  • Hallo TK

    Ja, Mama wurde gefragt, ob sie es machen würde, hat bejaht und wurde dann vom Amtsgericht dafür bestellt.

    Wenn der Antrag auf Sozialhilfe gestellt wurde und es noch keine Entscheidung gab, weil noch Dinge zu klären waren, ist das grundsätzlich mal nicht schlecht.

    Eigentlich bilden doch die Ehepartner eine sozialhiferechtliche Einstandsgemeinschaft.

    Alle Einkommen werden zusammengerechnet. Dann müsste die Mutter einen Teil für sich erhalten und der andere Teil wird für die Heimkosten eingesetzt.

    Dazu dann das Geld der Pflegeversicherung und die Differenz zu den Heimkosten müsste das Sozialamt tragen.

    Wie sich das Amt dann vom vorhandenen Vermögen, welches verwertbar und über dem Selbstbehalt liegt, das Geld zurück holt, ist doch deren Sache.


    Es kann doch nicht die Aufgabe der Mutter sein, das Erbe des Vaters zur Freigabe zu bekommen, damit das Amt nicht zahlen muss.

    Durch das Verhalten des SHT ist die Mutter ja nun in eine finanzielle Notlage geraten.

    Sicher hat man auch viele Fehler gemacht, aber ich finde, das die zuständigen SB, hier extra auf Zeit spielen.

    Sie sollten doch ihre Möglichkeiten kennen und nicht warten, bis irgendein Erbe ausgezahlt wird.


    Also, beim Amt auf eine sofortige Entscheidung dringen, bei Ablehnung in Widerspruch gehen.


    VG frase

  • Hi,


    es ist aber die Aufgabe der amtlichen Betreuerin. Und wir wissen ja nicht mal, ob das Geld nicht längst freigegeben ist. Das wäre erst einmal zu klären. Dann evtl. eine Bescheinigung der Hinterlegungsstelle (Notar? Amtsgericht? Wo sonst) einholen. Schon jetzt förmlich beantragen, dem Verfahren beim Sozialamt Fortgang zu geben. Und endlich dann denen auf den Punkt formuliert die offenen Punkte klären. Denn, ich wiederhole mich, eine Erbschaft ist sofort fällig, und ich kann mir nur schwer vorstellen, dass ein Sachbearbeiter bei so Wischi-Waschi Angaben Gelder freigeben darf.


    Herzlichst


    TK

  • Oh oh TK, ich hoffe, es trifft dich nicht zu hart, wenn ich dir mitteilen muss, dass du in einigen Fällen nicht Recht hast!


    "Unterhalt Mutter":


    Bzw. im Falle des Landespflegegeldes wäre es wohl hilfreich zu wissen, in welchem Bundesland wir leben: Bayern! (vermutlich werde ich hier jetzt schon allein deshalb geschasst :-) )

    In Bayern handelt es sich beim Landespflegegeld um eine jährliche Einmalzahlung in Höhe von 1.000 EUR, die quasi wirklich jeder beantragen kann:

    • Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 und höher mit
    • Hauptwohnsitz in Bayern,
    • die einen entsprechenden Antrag stellen.

    GEZ wird bundeslandunabhängig pro Haushalt und nicht pro Kopf erhoben und mein Papa erhielt eine Bestätigung der Versorgungskasse, mit der er eine Ermäßigung beantragen kann. So viel dazu.


    ALG II erhält meine Mutter nicht, das ist die offizielle Aussage des Jobcenters. Kannst du jetzt natürlich anzweifeln. Aber das Jobcenter wirds schon wissen :-)


    Arbeitsvertrag Papa:


    So ganz weißt du aber auch nicht, was du willst, oder? :-) Auf der einen Seite sagst du, es sei dringend nötig, das Arbeitsverhältnis endgültig zu beenden, da das jetzt so wie es ist ein Kuddelmuddel mit Rentenantrag und Krankenkasse darstellt (siehe einer deiner Beiträge auf den vorigen Seiten). Auf der anderen Seite sollen wir das Arbeitsverhältnis jedoch nicht selbst auflösen. Das heißt, wir müssten, um eine schnelle Beendigung und damit für einen "sauberen Cut", der das obige Kuddelmuddel beendet, den Arbeitgeber zu einer raschen Kündigung von seiner Seite bewegen?

    Ich weiß nicht, von welchen Sperren du redest. Man soll seinen Arbeitsvertrag nicht selbst kündigen, wenn man Arbeitslosengeld beziehen möchte. Das ist bei Papa ja nicht der Fall. Ich denke auch kaum, dass das Sozialamt nicht zahlt, wenn wir jetzt selbst Papas Arbeitsvertrag aus gesundheitlichen Gründen beenden möchten. Im Moment ist es so: Zwei Parteien, ein Arbeitsvertrag, der beendet werden soll, aber keiner will es tun.


    Warum ich so auf den Unterschied bei der Rente beharre: Ja, die Rente ist bewilligt, aber sie wird noch nicht bezogen. Du sprichst die ganze Zeit davon, dass die Rente bereits bezogen würde, das Arbeitsverhältnis noch besteht und das alles für einen riesen Kuddelmuddel sorge. Fakt ist, die Rente wird noch nicht ausgezahlt.


    Sozialgeld Vater:


    Da Omas Geld bzw. das Erbe nicht auf einem Notarkonto liegt, kann hier kein Notar etwas bestätigen.



    Vertrag Pflegeheim:


    Gerne beantworte ich deine Frage hierzu erneut und verweise für den Rest auf meinen bereits hineinkopierten Passus direkt aus dem Pflegevertrag.

    Ja, Mama ist vom Amtsgericht bestellter Betreuer. Ich weiß nicht, wie das bei euch läuft oder lief, aber sie wurde vom Amtsgericht nicht dazu gezwungen :-) Sie steht in regelmäßigem Austausch mit dem Amtsgericht und kommt den Pflichten als gesetzlicher Betreuer nach. Wie du dem Heimvertragspassus entnehmen kannst, ist sie mit der Unterschrift einer selbstschuldnerische Bürgschaft eingegangen. Den Betreuerausweis hat sie vorgelegt.


    Meine Mutter hat an allen Stellen nachgehakt. Einen Anwalt hat sie ihnen aber noch nicht auf den Hals gehetzt :-)


    VG

    TW

  • Danke, frase, ich gebe das meiner Mutter nochmal mit Nachdruck weiter.


    VG

    TW

  • Heieiei, bisschen wie ´ne Textaufgaben hier und nur TK hat die formvollendete Musterlösung :-)

    Ich arbeite im Verlag, könnte ein Bestseller werden!


    Wie soll denn bitte der Erbteil von Papa freigegeben sein, wenn das Erbe in Gänze noch gar nicht freigegeben ist?

    Ich habe bzgl. des Erbstreits quasi eine Standleitung zu meiner Tante, die eine Rechtsanwältin beauftragt hat, die sich mit dem RA meines Onkels herumschlägt. Hier sind wir keinen Schritt weiter.

    Spannender hingegen wäre, wenn das Amtsgericht oder was weiß ich für eine "hohe offizielle Stelle" hier Druck ausüben und eine Freigabe des Erbteils "erzwingen" könnte. Ist m.W. nach aber nicht der Fall oder weißt du da mehr?

  • Hi,


    es sind keinerlei Beträge freigegeben.

    Wie gesagt, es herrscht ein Erbstreit über die Gesamthöhe des Erbes, solange sich die Parteien hier nicht einig werden, gibt es keine Freigaben...


    Das Geld ist ganz normal auf einem Bankkonto der Verstorbenen hinterlegt.


    VG

    TW

  • Hi,


    dann ist es nicht hinterlegt. Dann ist es schlicht und ergreifend noch dort, wo es eigentlich nicht mehr sein sollte. Dann ist doch klar, dass das Sozialamt so reagiert, wie es reagiert. Es liegt Geld auf einem Bankkonto, existiert also, und gleichwohl soll Sozialhilfe gezahlt werden. Dann ist jetzt, wie ich schon schrieb, der förmliche Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens zu stellen, mit dem Amt ist zu klären, ob eine Abtretung angebracht ist, welche Unterlagen sie benötigen. Bis zur Auflösung der Gemeinschaft ist das Erbe gemeinsam zu verwalten. Ist denn jemanls versucht worden, eine Teilausschüttung, die ja im Interesse aller ist, zu erwirken? Seitens des Vaters oder seiner Betreuerin? Schriftlich, nachvollziehbar?


    Herzlichst


    TK

  • Hi,


    Fakt ist, dass es eben auf dem Bankkonto von meiner verstorbenen Oma liegt und nirgendwo anders.


    Ich sehe für das Sozialamt keinen Unterschied darin, ob das Erbe auf dem Bankkonto oder auf einem Konto des Notars liegt.


    Ein Notartermin war bereits vor geraumer Zeit anberaumt. Zu diesem erschienen jedoch nur drei der Erben und der Onkel auf Anraten seines RAs eben nicht. Daraufhin versuchten die drei erschienenen Erben vergeblich, eine Auszahlung ihres Erbteils zu erwirken. Das sei nicht möglich, hieß es vonseiten des Notars, die Anwesenheit aller vier Erben sei hierfür unbedingt nötig.


    Selbstverständlich weiß der RA des Onkels um die Dringlichkeit einer raschen Auszahlung für meinen Vater, allerdings interessiert ihn das natürlich nicht die Bohne. Er hat ja leider auch alles Recht der Welt, um diese Erbsache bis in die Unendlichkeit hinauszuzögern...


    VG

    TW

  • Hi,


    es ist ein Unterschied, ob das geld auf einem geschützten Anderkonto beim Notar liegt oder aber auf dem Konto der Verstorbenen. Auf einem Anderkonto ist das Geld geschützt, da darüber nur der Notar verfügen kann. Wär ja schön, wenn man die Infos schon vorher gehabt hätte. Läge das Geld auf einem Anderkonto, so könnte der Notar praktisch die erforderlichen Infos geben, jetzt ist das mal wieder so ein Punkt, der eben anders geklärt werden muss. Da gibt es verschiedene Varianten. Welche erforderlich ist, für das Sozialamt, das ist vor Ort zu klärenl.


    Schleunigst Termin beim Sozialamt machen, dort das klären, gleichzeitig beantragen, dem Verfahren Fortgang zu geben. Die restliche to-do Liste hab ich ja schon geschickt, ich gehe mal davon aus, dass ihr mit der Abarbeitung angefangen habt.


    Herzlichst


    TK

  • Hi,


    ja, To-Do-Liste wird step by step abgearbeitet.


    Gut, vom Bankkonto kann auch keiner was wegnehmen, weils gesperrt ist, da mach ich mir also keine Sorgen, aber es kann eben kein Notar was bescheinigen, logisch.


    VG

    TW

  • Hallo zusammen,


    danke nochmal für eure Antworten.


    Wir haben uns jetzt um ganz andere Dinge zu kümmern - mein Vater ist vor wenigen Tagen völlig überraschend von uns gegangen.


    @ Timekeeper: Selbstverständlich wurden sämtliche Ämter und Stellen darüber unverzüglich in Kenntnis gesetzt und meine Mutter hat Witwenrente beantragt.


    VG

    TW