Hallo,
wir leben Momentan mit dem Residenzmodell, wollen aber das Wechselodell (WM) 50/50 einführen. Die Ex meines Mannes ist leider sehr schlecht zu überzeugen, da sie Angst hat, kein Geld mehr zu sehen. Nun sind wir grad am Argumente sammeln, wie wir sie doch noch überzeugen können. Ohne ihr Einverständnis können wir leider keine konkrete Berechnung des Wechselmodells beim Ju-Amt oder Anwalt machen lassen. Deshalb erstmal ein Versuch es grob selbst zu berechnen.
Das sind die Gegebenheiten:
KM: Kindesmutter
KV: Kindesvater
NF: Neue Frau
KM + KV
2 gemeinsame Töchter
A: 4 Jahre
B: 9 Jahre
KV + NF
2 gemeinsame Söhne
C: 2 Jahre
D: 1 Jahr
- A: besucht die Kita (Gebührenfrei wegen Hartz4 der Mutter, Verpflegungskosten werden vom Amt übernommen)
- B: geht in die Schule (Hortgebühren + Verpflegung übernimmt das Amt)
besucht Tanzunterricht (Kosten übernimmt das Amt)
(KV würde Kinderzuschlag erhalten für A + B -> Kosten entfallen also auch im Wechselmodell wie bisher)
- Kindergeld von A + B soll in Zukunft KV ausgezahlt werden
- Fahrtkosten für jeweils 10km (einfacher Weg) zwischen Wohnung KM und KV / Kita / Schule trägt KV zu 100%
- KV und NF wohnen in einem Eigenheim mit den Söhnen C + D
(alle 4 Kinder haben jeweils ein eigenes Zimmer)
KV muss für 4 Kinder Kindesunterhalt aufbringen
Das Wechselmodell bezieht sich allerdings nur auf die beiden Töchter A + B von KV und KM
KV:
- anrechenbares Einkommen netto: 1800€
- Selbstbehalt laut Ju-Amt (Zusammenleben mit einer Person): 972€
KM:
- kleiner Zuverdienst: 635€ (brutto) -> 509€ (netto)
- Hartz 4:
Regelbedarf Alleinstehender | 432,00 € |
Tochter B (50% bei WM) |
154,00 € |
Tochter A (50% bei WM) |
125,00 € |
Mehrbed. 2 Kinder (50 % bei WM) | 178,20 € |
Wohnung | 600,00 € |
Summe der Auszahlungen (ohne Abzug vom Lohn Kindergeld o.ä.) | 1489,20 € |
(sonstige Abzüge oder Zuschüsse außer Acht gelassen)
So sieht mein Anfang aus:
Unterhaltsberechnung 4 Kinder KV: |
||||
anrechenbares Netto | 1.800 € | |||
- Eigenbedarf | 972 € | |||
-> verfügbares Einkommen | 828 € | |||
Anspruch Kindesunterhalt | laut DDT | abzgl. Kindergeld | zu Zahlen | |
B |
424 € | 102 € | 322 € | |
A |
369 € | 102 € | 267 € | |
C | 369 € | 102 € | 267 € | |
D | 369 € | 102 € | 267 € | |
Gesamt: | 1.123 € | |||
Mangelberechnung: | ||||
K x V : G = zu zahlender Unterhalt | ||||
B | 237 € | |||
A | 197 € | |||
C | 197 € | |||
D | 197 € | |||
Unterhalt für A + B zur Verfügung : | ||||
434 € | ||||
|
Jetzt weiß ich leider nicht wie ich weiterrechnen soll oder ob ich den Anfang überhaupt so lassen kann.
Wie wird das Einkommen der KM mit Hartz 4 angerechnet? oder wird ein fiktiver Betrag genommen, da sie ja mehr arbeiten könnte im Falle des WM?
Für eure Hilfe wäre ich sehr Dankbar