hi zusammen ,
nunmehr hat sich mir eine weitere Frage gestellt bei der Ihr mir vielleicht helfen könntet.
Dies betrifft die Verwertung des Vermögens beim UHB.
Fall:
-UHB bezieht eine Rente und hat kein weiteres Einkommen
-UHB ist Inhaber einer ETW
-UHB muss ins Pflegeheim und kann die ungedeckten Heimkosten nicht (mehr) tragen
- (auch eine mögliche Vermietung der ETW deckt die Heimkosten nicht)
Frage:
1. Wie erfolgt die "Verwertung des Vermögens" des UHB praktisch?
- Fordert der SHT den (möglichen) Betreuer auf das Vermögen zu veräußern?
- Lässt sich der SHT eine Vormerkung im Grundbuch für die ETW eintragen?
- Gewährt der SHT dem UHB ein Darlehen, welches im Grundbuch hinsichtlich der ETW gesichert ist?
- Wie sind die üblichen Modalitäten eines solchen Darlehens? (Verzinsung, Darlehenshöhe etc.)
- Was passiert wenn eine "Verwertung" nicht so schnell möglich ist? (Eine ETW verkauft sich nicht so schnell)
- Was passiert wenn eine "Verwertung" unwirtschaftlich wäre? (Kein hoher Verkaufserlös; evtl. Verlust)
- Gibt es alternative "Verwertungsmöglichkeiten"?
Was sind Eure Erfahrungen mit dem Thema?
Folgefrage:
2. Ab wann wird der SHT eine RWA an die Kinder des UHB versenden? (Bei potentieller Verwertungsmöglichkeit oder bereits vorher?)
Freue mich über Eure Antworten/Anmerkungen