Hallo,
ich bin neu hier und habe mal eine Frage zum Umgang des Jugendamtes mit der Erhöhung des Selbstbehaltes im Mangelfall:
Mein Mann hat zwei Kinder aus vorherigen Beziehungen (auch verschiedene Mütter), wir haben zwei gemeinsame Kinder im Haushalt (6 J.& 7 J.) und eine Tochter (12 J.), die ich "mitgebracht" habe. Wir sind seit 2016 verheiratet.
Das JA (Dresden) hat sich gut 3 Jahre Zeit gelassen (trotz sofortiger Einkommensnachweise durch uns) den Unterhalt für die Älteste Tochter (17 J.) zu berechnen. Da mein Mann knapp 1.500€ netto verdient und alle seine Minderjährigen Kinder in die Berechnung des Unterhalts einfließen ist es ja ein sog. Mangelfall.
Bei der Berechnung (die letztes Jahr mit dem "alten" Selbstbehalt) gemacht wurde kam ein monatl. Unterhalt i.H.v. 162,-€ für die Große heraus. Der Rest wird via UHV gezahlt, hier zahlen wir monatlich ab, mehr geht tatsächlich nicht.
Der Selbstbehalt ist ja zum 01.01.20 gestiegen und wird bei uns um 10% gekürzt, weil wir verheiratet sind. Bisher kam aber kein Änderung vom JA. Mein Mann hat dann mal da angerufen und gefragt, ob das nicht berücksichtigt werden muss. Das JA hat geantwortet, dass das frühestens bei der nächsten Anforderung im August berücksichtigt werden kann, wenn überhaupt..
Finde das jetzt schon ein bisschen seltsam. Habt ihr da Erfahrungen? Den Unterhalt einfach so kürzen möchten wir jetzt auch nicht, aber das ist ja schon ein bisschen Geld. Ich habe mir neben meinem Vollzeitjob eine Nebentätigkeit suchen müssen, um überhaupt den Unterhalt zahlen zu können und unsere eigenen Kinder irgendwie über die Runden zu bekommen.
LG