Hallo zusammen,
ich bin neu hier und habe eine Frage zum Thema BaFöG oder Studienhilfe bei Unterhalszahlungen.
Meine Tochter studiert in Österreich Lehramt und bekommt ausschließlich von mir Unterhalt da ihre Mutter unter 1300 EUR Netto liegt. Meine Frage ist jetzt ob meine Tochter verpflichtet ist BaFöG zu beantragen, oder wie es in Österreich heißt Studienhilfe. Ich habe im Internet gezielt gesucht und diverse Hinweise gelesen das dies durchaus eine Pflicht meiner Tochter ist dies zu beantragen.
Sollte es schon Einträge hierzu geben wäre ich dankbar für Verlinkungen zu den Beiträgen.
fg
Christian