Hi zusammen,
da ich mir aktuell ein gutes Bild von einer Unterhaltsberechnung machen möchte, wollte ich kurz bzgl. Miete vs. Finanzierung in Relation zum AVV etwas fragen.
Soweit ich bisher im Bilde bin, ist doch eine Miete immer abzugsfähig - korrekt? (Ein Wohnwert wird hierbei doch nicht gerechnet oder? dies doch nur als Eigentümer?)
Zusätzlich zu einer Miete ist sodann noch die Zuführung zum AVV von 5% abzugsfähig - korrekt?
Dies bedeutet wenn ein UHP mietet, stellt er sich doch besser (im Vergleich zum Immobilieneigentümer) da der zwei Abzugsposten hat.
Denn ein UHP als Eigentümer kann ja keine Miete mehr abziehen, sondern nur die Zuführung zum AVV.
(Um hierbei eine Gleichbehandlung Mieter/Eigentümer zu haben, müsste der UHP als Eigentümer die vollen Tilgungsleistungen abziehen dürfen)
Es wäre super nett wenn ihr mir kurz antworten könntet