Hi zusammen,
ich habe die Tage mit Freunden ein Thema besprochen und wollte dies mit Euch diskutieren?.
Fall:
1. UHP hat ein Einkommen knapp über TEUR 100
2. UHP hat eine Immobilie erworben und finanziert (hohe Annuität, Volltilgerdarlehen) bevor überhaupt der Pflegefall eingetreten ist
3. Die Darlehensannuiten sind entsprechend dem Darlehensvertrag für einen Zeitraum von 10 Jahren nicht änderbar
4. Durch die hohen mtl. Annuitäten aus dem Darlehen werden etwa 75% des mtl. Nettolohnes verwendet
5. UHB wird Pflegefall und hat weder Einkommen noch Vermögen
6. SHT versendet RWA und fordert aufgrund dessen übergeleiteten Unterhalt für den UHB bzw. Übernahme der Pflegekosten
Problem:
Auf dem Papier ist der UHP leistungsfähig und müsste grds. Unterhalt leisten.
Wirtschaftlich ist der UHP jedoch nicht leistungsfähig, da die hohe Darlehensannuität und ein möglicher Unterhalt ihm keine bzw. nicht genügend finanziellen Mittel belassen.
Mitunter wird er - falls er Unterhalt leisten müsste - selbst zum Sozialfall oder muss ggf. Privatinsolvenz anmelden.
Fazit:
ME besteht keine Unterhaltspflicht.
Frage:
Wie seht Ihr die Situation?
Problematik:
Die Situation entsteht zum einen durch die starre Grenze der TEUR 100, was mE sowieso gleichheitswiedrig ist, und zum anderen das die Zins- und Tilgungsleistungen nicht zu einem neg. Wohnwert oder ein weiteren Berücksichtigung der Tilgungsleistungen führen.
Vielen Dank vorab für Eure Antworten?