kann das Haus erst verkauft werden, wenn die Kinder 18 Jahre alt sind?

  • Hallo,


    ich habe mal eine Frage.

    Meine Frau war bei Ihrer Rechtsanwältin. Ihre Rechtsanwälting sagte ihr, dass Sie das Haus nicht verkaufen muss, solange die Kinder nicht 18 Jahre alt sind.


    Wenn Sie die Möglichkeit hat, unsere gemeinsamen Kredite für das Haus weiter zu bedienen, kann sie in dem Haus wohnen bleiben und es muss nicht verkauft werden. Da kann dann der Ehemann nichts gegen machen. Mit meinem Unterhalt könnte meine Frau die Kredite weiter zahlen.


    Die Frage ist nun. Bekomme ich dann nichts mehr? Was ist dann mit dem Geld, welches ich über die Jahre in das Haus gesteckt habe? Bekomme ich das dann erst, wenn die Kinder 18 Jahre alt sind und wir dann das Haus verkaufen können?


    Das wäre für mich natürlich blöd, weil ich gedacht hatte, dass ich noch etwas aus dem Hausverkauf oder bei Einigung, wenn Sie das Haus behalten möchte, raus bekomme und damit etwas Eigenkapital hätte und mir eine kleine Wohnung finanzieren könnte.


    Hat damit jemand Erfahrung?

  • "dass Sie das Haus nicht verkaufen muss, solange die Kinder nicht 18 Jahre alt sind."


    Das habe ich noch nie gehört.

    Passiert doch ständig, dass Familien nach einer Scheidung ihr Haus verkaufen (müssen).

    Allerdings kann es sich ganz schön in die Länge ziehen, wenn sich ein Partner querstellt.

  • Hallo Stefan333,


    Ich würde gerne wissen auf welchen Paragraf die Aussage der RAin stützt .


    Natürlich kann man die Frau mit Kindern im Haus wohnen lassen, dafür aber Nutzungsentschädigung für deinen


    Teil des Hauses ( ihr steht beide im Grundbuch ?) verlangen.


    Gegebenenfalls eine Verrechnung mit de Unterhalt vornehmen (wenn man sich einig ist).


    edy

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  • Hallo,


    vielen Dank für die Antworten.


    E

    Einen Paragraf konnte Sie mir auch nicht nennen. Werde meine Frau darauf aber nochmal ansprechen.

    Das mit Nutzungsentschädigung und der evtl. Verrechnung wäre mir dann auch wieder klar gewesen. Aber angelich müsste meine Frau diese dann nicht zahlen.

    Ja wir stehen beide im Grundbuch.


    Gruß

    Stefan

  • Hallo,


    Das mit Nutzungsentschädigung und der evtl. Verrechnung wäre mir dann auch wieder klar gewesen. Aber angelich müsste meine Frau diese dann nicht zahlen.

    das dürfte deine Frau falsch verstanden haben.


    Rechnerisch wird es so ausfallen: du bezahlst Kindesunterhalt , sie zahlt eine Nutzungsentschädigung an dich (oder man verrechnet beides).


    edy

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  • Ja ich glaube auch, dass meine Frau das falsch verstanden hat.

    Mal sehen, ob sie mir eine Paragrafen nennen kann.


    Nochmal vielen Dank für die Antwort.


    Gruß

    Stefan