Elternunterhalt ab 100.000 EURO brutto

  • Hallo zusammen,

    ich habe folgende Fragen. Ich bin gegenüber meinem Vater nach altem Gesetzt Unterhaltspflichtig. Die letzte Prüfung vom Sozialamt war 2017.

    Jetzt habe ich ein Schreiben bekommen, dass es vermutet wird das mein Einkommen über 100.000 Euro liegt.

    Ich habe mir dann nochmals mein Brutto von 2017 genau angeschaut. Kumuliert man die Brutto Löhne oder schaut auf der letzten Entgelt- Abrechnung , dann habe ich

    die 100.000 Euro Grenze um ca. 2000 Euro angekratzt. Jetzt meine Frage im Gesamt-brutto ist allerdings die 1 % Regelung von meinem Dienstwagen eingerechnet.

    Sprich hier wurde der versteuerte Anteil mit ins Gesamt-brutto mit eingerechnet. Meiner Meinung nach müsste man z.B. 12 mal 500 Euro ( 1% Regelung ) abziehen,

    da ja die 500 Euro plus die steuern wieder abgezogen werden. Sehe ich das richtig ? , dann wäre ich nämlich 2017 unter 100.000.

    2018 sogar inklusive Firmenwagen. Jetzt möchte das Amt eine Aufstellung von 2019 haben.... Aber nach neuen Gesetzt ist doch relevant, was ich 2020 verdienen werde.

    Kann ich auch durch eine Engeltumwandlung mein Gesamt-brutto schmälern?. Könnte ich auch einen Monat unbezahlten Urlaub nehmen oder z.B. um meine Mutter zu pflegen, die auch Pflegegrad 2 hat . Wie kann ich als Angestellter mein Brutto noch drücken. MfG Mark

  • Ich habe mir dann nochmals mein Brutto von 2017 genau angeschaut. Kumuliert man die Brutto Löhne oder schaut auf der letzten Entgelt- Abrechnung , dann habe ich

    die 100.000 Euro Grenze um ca. 2000 Euro angekratzt. Jetzt meine Frage im Gesamt-brutto ist allerdings die 1 % Regelung von meinem Dienstwagen eingerechnet.

    Sprich hier wurde der versteuerte Anteil mit ins Gesamt-brutto mit eingerechnet. Meiner Meinung nach müsste man z.B. 12 mal 500 Euro ( 1% Regelung ) abziehen,

    da ja die 500 Euro plus die steuern wieder abgezogen werden. Sehe ich das richtig ? , dann wäre ich nämlich 2017 unter 100.000.

    so wird gerechnet:


    "Gemäß § 16 SGB IV ist Gesamteinkommen die Summe der Einkünfte i. S. des Einkommenssteuerrechts. Hierunter fallen nach § 2 Abs 2 Einkommenssteuergesetz (EStG) Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbstständiger Arbeit, nichtselbstständiger Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung. Bei den Einkünften aus selbstständiger Arbeit zählt der Gewinn vor Steuern. Bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung ergeben sich die Einkünfte aus dem Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten. Einkünfte aus Kapitalvermögen sind unter Abzug des Sparerfreibetrages zu berücksichtigen, § 2 Abs 2 Satz 2, § 20 Abs 9 EStG (vgl. BSG, Urteil vom 22. Mai 2003 - B 12 KR 13/02 R -; BFG, Urteil vom 26. September 2000 - VI R 85/99 -; Klattenhoff, in: Hauck/Haines, Kommentar zum SGB IV, § 16, Rdnr 25). Die in den einzelnen Einkommensarten errechneten Ergebnisse werden schließlich zur Summe der Einkünfte zusammengefasst. Hierbei kommt im Rahmen eines die Einkunftsarten übergreifenden - vertikalen - Verlustausgleichs eine Verrechnung negativer und positiver Einkünfte verschiedener Art in Betracht (vgl. Klattenhoff, a. a. O., Rdnr 2)."


    Steuern können nicht abgezogen werden,

    es gilt primär der letzte Einkommensteuerbescheid


    2018 sogar inklusive Firmenwagen. Jetzt möchte das Amt eine Aufstellung von 2019 haben.... Aber nach neuen Gesetzt ist doch relevant, was ich 2020 verdienen werde.

    Kann ich auch durch eine Engeltumwandlung mein Gesamt-brutto schmälern?. Könnte ich auch einen Monat unbezahlten Urlaub nehmen oder z.B. um meine Mutter zu pflegen, die auch Pflegegrad 2 hat . Wie kann ich als Angestellter mein Brutto noch drücken.

    es gilt immer das Vorjahr, oder weißt du jetzt schon wie dein Einkommen Ende 2020 aussieht, wie deine Steuerlast ist?


    da das Sozialamt deine Einkommensverhältnisse kennt, wäre es nicht angebracht, das Arbeitsentgelt in irgendeiner Form zu "kürzen", die Gefahr besteht darin, das u.U. für die Kürzung ein sog. fiktives Einkommen angerechnet wird

    deswegen wäre ich da sehr vorsichtig, wie die Rechtsprechung dies in Zukunft im Einzelnen beurteilt, läßt sich nicht abschätzen

  • Jetzt möchte das Amt eine Aufstellung von 2019 haben.... Aber nach neuen Gesetzt ist doch relevant, was ich 2020 verdienen werde.


    du teilst dem Amt mit, dass du erst Anfang 2021 eine Auskunft für 2020 erteilst




    Kann ich auch durch eine Engeltumwandlung mein Gesamt-brutto schmälern?


    s. Gehaltsumwandlung in Langzeitkonto: welche Auswirkung hat dies auf die Berechnung des Bruttoentgelts?




    Könnte ich auch einen Monat unbezahlten Urlaub nehmen oder z.B. um meine Mutter zu pflegen, die auch Pflegegrad 2 hat

    ein Versuch wäre es tatsächlich wert, dein Risiko ist überschaubar




    grüße,

    m

  • Jetzt meine Frage im Gesamt-brutto ist allerdings die 1 % Regelung von meinem Dienstwagen eingerechnet.

    Sprich hier wurde der versteuerte Anteil mit ins Gesamt-brutto mit eingerechnet. Meiner Meinung nach müsste man z.B. 12 mal 500 Euro ( 1% Regelung ) abziehen


    Das Amt darf eine andere Meinung darüber haben. Ob du vor Gericht deine Meinung durchsetzen wirst.. bezweifele ich erstmal. Du kannst vermutlich die im Zusammenhang mit dem Dienstwagen stehende Kosten als Werbungskosten abziehen lassen, aber ob du so zum gewünschten Ergebnis kommst..

  • du teilst dem Amt mit, dass du erst Anfang 2021 eine Auskunft für 2020 erteilst

    dann würde ich als Sachbearbeiter des Sozialamts den Auskunftspflichtigen unverzüglich mit einem Verwaltungszwangsgeld in Höhe von 200 € belegen, wenn der Auskunftspflichtige im Jahre 2020 die Auskunft für das Jahr 2019 verweigert

    falls der Auskunftspflichtige seine Ansicht vor dem Sozialgericht vorträgt, er hätte ein Auskunftsverweigerungsrecht, so garantiere ich, er wird den Prozess verlieren und muss Auskunft erteilen

  • Hallo Mark,


    du hast also schon Elternunterhalt gezahlt, Grundlage ist die Berechnung aus 2017?

    Wie lief es denn da ab 2020 weiter, hast du die Zahlung eingestellt mit Hinweis die Unterschreitung?

    Was steht denn im EStB von 2018 für eine Zahl auf Seite 2?

    Das Amt kann eine solche Prognose aufstellen und Auskunft verlangen.

    Problem bleibt für dich, es zählt die Zahl die in 2021 für 2020 im Steuerbescheid steht.


    VG frase

  • Jetzt möchte das Amt eine Aufstellung von 2019 haben.... Aber nach neuen Gesetzt ist doch relevant, was ich 2020 verdienen werde.

    an dieser Stelle unmissverständlich, es ist Auskunft für 2019 zu erteilen,

    wenn das Sozialamt der Auffassung ist, der Unterhaltspflichtige liegt, aus welchem Grund auch immer, über der Grenze und reicht im Jahr 2020 eine Klage ein, dann werden die Zahlen aus 2019 genommen, welche Zahlen auch sonst?

    auf dieser Basis wird das Gericht sein Urteil fällen, falls das Gericht den Unterhaltspflichtigen zur Zahlung verurteilt, dann zahlt er solange, bis er den Beweis erbringt, er liegt unter 100.000 € >Änderungsklage


    deswegen halte ich es für sinnvoll, eine Klage zu vermeiden, Zahlung unter Rechtsvorbehalt leisten und im Jahr 2021, sofern 2020 unter der Grenze, den zuviel gezahlten Unterhalt zurückzufordern

  • verweigert der Unterhaltspflichtige im Jahr 2020 die Auskunft für 2019, dann kann das Sozialamt auch eine Stufenklage vor dem Familiengericht einreichen,

    dann zwingt das Gericht den Auskunftspflichtigen zur Auskunft,

    auf dieser Basis ergeht dann das Urteil (Leistungsteil)

  • verweigert der Unterhaltspflichtige im Jahr 2020 die Auskunft für 2019, dann kann das Sozialamt auch eine Stufenklage vor dem Familiengericht einreichen,

    dann zwingt das Gericht den Auskunftspflichtigen zur Auskunft,

    auf dieser Basis ergeht dann das Urteil (Leistungsteil)

    siehe dazu § 94 SGB XII:


    "Über die Ansprüche nach den Absätzen 1, 2 bis 4 ist im Zivilrechtsweg zu entscheiden."


    das Gericht würde in diesem Fall nach der erfolgten Auskunftserteilung sämtliche Aspekte zu berücksichtigen haben

  • habe ich ein Schreiben bekommen, dass es vermutet wird das mein Einkommen über 100.000 Euro liegt.

    du teilst dem Amt mit, dass du erst Anfang 2021 eine Auskunft für 2020 erteilst


    ich gehe dabei davon aus, dass der SHT eine Überprüfung vornehmen will, um festzustellen ob du im Jahr 2020 unterhaltspflichtig bist

    grüße,

    m

  • Meiner Meinung nach müsste man z.B. 12 mal 500 Euro ( 1% Regelung ) abziehen,

    da ja die 500 Euro plus die steuern wieder abgezogen werden

    Das Amt darf eine andere Meinung darüber haben. Ob du vor Gericht deine Meinung durchsetzen wirst.. bezweifele ich erstmal. Du kannst vermutlich die im Zusammenhang mit dem Dienstwagen stehende Kosten als Werbungskosten abziehen lassen, aber ob du so zum gewünschten Ergebnis kommst..


    gut,

    steuerrechtlich kannst du den geldwerten Vorteil mindern, laut BMF


    also, wenn du mit "wieder abgezogen werden" eine Zuzahlung zum Dienstwagen meinst, wären es Werbungskosten, die du in der Steuererklärung angibst und die dein Brutto-Gehalt mindern werden, was laut dem Steuerbescheid vom SHT akzeptiert werden sollte.

  • Hallo zusammen,

    vielen Dank erstmals für die ganzen Informationen.


    In meinem elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2017 ist mein Bruttoarbeitslohn unter 94.000 und 2018 sogar unter 93.000.


    Von 2017 lagen die Daten dem Sozialamt vor. 2018 hatten die bis dato nicht.


    Warum schreibt mich dann das Sozialamt an , mit der Vermutung , dass ich über 100.000 lag . Wie gesagt Daten lagen 2017 dem Sozialamt vor.

    Woher kommt dann die Vermutung ?


    Der Sachbearbeiter hat zwischenzeitlich gewechselt. Die einzige Vermutung die ich habe ist, dass der Geldwertervorteil 1 % Regelung Dienstwagen und sonstiges mit aufgelistet wird . Der ja eigentlich nur für die Berechnung der Steuern dient.

    Aber laut Lohnabrechnungen kumuliert Rechnung Monat 12 im Jahr 2017 ist das Gesamtbrutto über 100.000.

    Aber laut elektronischer Lohnsteuerkarte unter 94.000 EUR Spalte 2 Bruttoarbeitslohn.


    Im Jahr 2018 kumuliert sogar inklusive Firmenwagen , sprich Gesamtbrutto und etc. knapp unter 100.000 EUR


    Das Sozialamt hat mich angeschrieben und mir mitgeteilt, dass zu meinen Gunsten wegen geringfügiger Abweichung keine Nachzahlung erforderlich ist, aber es wird vermutet das ich über 100.000 liege und verlangt neue Auskunft.


    Ja ich bin bei meiner Mutter als pflegender eingetragen. Sollte ich einen Monat in 2020 unbezahlten Urlaub nehmen ( um so meine Mutter zu pflegen ) dann könnte ich so meinen Lohn unter 100.000 drücken, stellt sich die Frage prüft das Sozialamt dann 2021/22 neu?


    Meine Frau arbeitet derzeit nicht. Wir überlegen aber z.B. auf 400 EURO Basis .

    Wird dieser Lohn, dann dazu gerechnet oder zählen Minijobs nicht.


    Viele Grüsse Mark

  • Warum schreibt mich dann das Sozialamt an , mit der Vermutung , dass ich über 100.000 lag


    Du kannst diese Frage dem SHT schriftlich stellen.

    Ich vermute, der SHT wird der Meinung sein, dass dein Einkommen um ein Paar Prozent im Jahr gewachsen ist. Falls du in der Lage bist dieser Meinung des SHT sachlich/argumentativ zu widersprechen - hast du gewonnen, kann allerdings nicht schwierig sein. Vielleicht hat der SHT auch irgendeine andere Meinung zu deinem Einkommen, vielleicht haben sie weitere Informationen über dich - das kannst du schriftlich, wie gesagt, erfragen. Normalerweise wird der SHT seine Meinung begründen/erklären können.


    grüße,

    m

  • dann würde ich als Sachbearbeiter des Sozialamts den Auskunftspflichtigen unverzüglich mit einem Verwaltungszwangsgeld in Höhe von 200 € belegen, wenn der Auskunftspflichtige im Jahre 2020 die Auskunft für das Jahr 2019 verweigert


    Nicht jeder Sachbearbeiter denkt so wie du.

    In diesem konkreten Beispiel hier ist eine Verweigerung der Auskunft nicht gegeben, niemand hat über eine solche Verweigerung gesprochen, außer dir vielleicht.

  • Jetzt habe ich ein Schreiben bekommen, dass es vermutet wird das mein Einkommen über 100.000 Euro liegt.

    dies ist vorerst ohne Belang, denn nur eine Auskunft für das Jahr 2019 kann das klären, denn für 2020 liegt ja bisher nichts vor

    Das Sozialamt hat mich angeschrieben und mir mitgeteilt, dass zu meinen Gunsten wegen geringfügiger Abweichung keine Nachzahlung erforderlich ist, aber es wird vermutet das ich über 100.000 liege und verlangt neue Auskunft.

    ich gehe mal davon aus, das Sozialamt verlangt Auskunft für das Jahr 2019, wenn so richtig, dann hat das Sozialamt dieses Recht, denn


    das neue Gesetz gilt erst ab 01.01.2020, bis 31.12.2019 gilt das alte Gesetz


    wenn der Unterhaltspflichtige der Auffassung ist, sein Einkommen wird 2020 unter der Grenze liegen, so ändert dies nichts an der Tatsache,

    1. Unterhaltspflicht bis Ende 2019 nach altem Recht

    2. ob der Unterhaltspflichtige über oder unter der Grenze für das Jahr 2020 liegt hat der Unterhaltspflichtige darzulegen und zu beweisen und nicht das Sozialamt

  • Kann ich auch durch eine Engeltumwandlung mein Gesamt-brutto schmälern?

    eine Entgeltumwandlung ist ja nichts anderes, als dass ein Arbeitnehmer einen Teil seines Bruttogehalts abzwackt und in einen Vertrag für die Altersvorsorge einzahlt


    wenn ein Unterhaltspflichtiger bereits das Sparen für die Altersvorsorge (siehe unterhaltsrechtliche Leitlinien) ausgeschöpft hat, dann läuft dieser Ansatz ins Leere,

    denn der Betrag der Gehaltsumwandlung wird gemäß Rechtsprechung eingerechnet,

    also nicht draufgesattelt


    ungeklärt ist in diesem Zusammenhang die Fragestellung, ob der steuerfreie Betrag der Gehaltsumwandlung im Rahmen der 100.000 € Grenze als Einkommen zu werten ist oder nicht

    wie die Rechtsprechung entscheiden wird ....... ?

  • Hallo zusammen,

    habe noch ein paar Fragen.


    Ist der Steuerbescheid ( Lohnsteuerjahresausgleich 2020 ) oder die Lohnsteuerbescheinigung entscheidend für 100.000 EUR Grenze.

    Das Sozialamt sagt hier ist entscheidend das Gesamt brutto kumuliert auf Abrechnung Monat 12 Jahr 2020. Das kann ich aber nicht glauben.

    Des Weiteren teilte mir das Sozialamt das der Sachbezug PKW ( Dienstwagen ) z.B. 353 Euro pro Monat ins Brutto eingehen. Dies dient nur um die Steuern zu berechnen. Auf der Lohnabrechnung werden die 353 Euro dann wieder abgezogen plus die Steuern dafür.

    Vergleiche ich meine Lohnsteuerbescheinigung aus dem Jahr 2018 mit dem kumulierten Steuerbrutto nicht Gesamt-Brutto taucht der Sachbezug nicht auf und somit wäre ich unter 100.000 €

    Meine Frage zählt das Gesamtbrutto ( EBeschV ) kumuliert Monat 12; 2020 oder das Steuerbrutto lfd. kumuliert Monat 12; 2020. Letzteres entspricht der Summer der Lohnsteuerbescheinigung z.B. Jahr 2018

    Oder zählt letztendlich der Lohnsteuerjahresausgleich / Steuerbescheid 2020.

    Vielen Dank vorab für die Antworten.



    VG

    Mark