Elternunterhalt ab 100.000 EURO brutto

  • Hallo zusammen,

    ich habe folgende Fragen zum Einkommen ( 100.000€ Grenze ).

    Reicht es aus, dem Sozialamt nur den Steuerbescheid für 2020 vorzulegen ? Ich habe gelesen , dass die trotzdem alle 12 Lohnabrechnungen verlangen können. Im Steuerbescheid werde ich unter 100.000 liegen.

    Das Finanzamt möchte rückwirkend Prüfen, ob ich über 100.000 liege. Erstberechnungen ( Vorausberechnungen ) des Sozialamtes, ergaben knapp unterhalb. Daher die erneute Prüfung. Ich möchte auf dem Steuerbescheid drängen, den ich in den nächsten 1-2 Monaten bekommen werde.

    Auch sagt das Sozialamt, dass der Dienstwagen ( 1% Regelung ), das Einkommen erhöht und so evtl. ich über 100.000 € liege.

    Aber der Dienstwagen erhöht doch mein Einkommen nicht. Wenn es zur Berechnung kommt , dann wird er als Geldwertenvorteil gerechnet.

    Sprich er wird doppelt gewertet . Einmal das mein Einkommen über 100.00€ liegt und dann nochmals bei der Berechnung.

    Das kann doch nicht stimmen.


    Meine Frau hat ein Kind aus erster Ehe. Sprich mein Stiefkind. Der Selbstbehalt bei Familien ist ja 3600€/Monat.

    Kommt pro Kind noch ein Freibetrag dazu ? Zählen nur eigene Kinder , oder auch Stiefkinder?. Oder sind alle Kinder schon im Selbstbehalt eingerechnet. Meine Frau selbst arbeitet nicht. Ich habe gehört 500€/Monat pro Kind.


    Vielen Dank i.V. für euere Antworten.


    VG

    Mark

  • Reicht es aus, dem Sozialamt nur den Steuerbescheid für 2020 vorzulegen ? Ich habe gelesen , dass die trotzdem alle 12 Lohnabrechnungen verlangen können.

    Wenn du dem SHT den Steuerbescheid für 2020 vorlegst in dem du weniger als 100T Einkommen hast und der SHT dann die 12 Lohnabrechnungen verlangt, dann fragst du beim SHT schriftlich nach, warum der Steuerbescheid in deinem Fall nicht ausreichend sein sollte.



    sagt das Sozialamt, dass der Dienstwagen ( 1% Regelung ), das Einkommen erhöht und so evtl. ich über 100.000 € liege.

    Der Dienstwagen erhöht dein Brutto-Einkommen wegen dem geldwerten Vorteil. Aber du hast ja normalerweise auch Kosten des Dienstwagens, die du trägst, z.B. du zahlst Sprit oder du zahlst eine Pauschale dafür dass du den Dienstwagen nutzen kannst oder du hast eine Garage gemietet, in dem der Dienstwagen steht oder oder oder. Diese Kosten mindern den geldwerten Vorteil.



    Selbstbehalt bei Familien ist ja 3600€/Monat.

    Solche Selbstbehalte sind nicht höchstrichterlich bestätigt worden, wenn es um die UHP geht, die Elternunterhalt wegen der Überschreitung der 100T zahlen, also sollten UHP diese Selbstbehalt kritisch sehen.


    Grüße,

    m

  • Der Dienstwagen erhöht dein Brutto-Einkommen wegen dem geldwerten Vorteil. Aber du hast ja normalerweise auch Kosten des Dienstwagens, die du trägst, z.B. du zahlst Sprit oder du zahlst eine Pauschale dafür dass du den Dienstwagen nutzen kannst oder du hast eine Garage gemietet, in dem der Dienstwagen steht oder oder oder. Diese Kosten mindern den geldwerten Vorteil.


    dazu gab es vor einigen Jahren ein BMF Schreiben, ich meine das ist es:

    https://www.bundesfinanzminist…_blob=publicationFile&v=1

    "Lohnsteuerliche Behandlung vom Arbeitnehmer selbst getragener Aufwendungen bei der Überlassung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs..."

  • Super vielen Dank MEG.

    Das hilft mir :)

    Hatte noch eine andere Position bzw. Frage


    • Meine Frau hat ein Kind aus erster Ehe ( ausländisches Kind ). Sprich mein Stiefkind. Der Selbstbehalt bei Familien ist ja 3600€/Monat.

      Kommt pro Kind noch ein Freibetrag dazu ? Zählen nur eigene Kinder , oder auch Stiefkinder?. Oder sind alle Kinder schon im Selbstbehalt eingerechnet. Meine Frau selbst arbeitet nicht. Ich habe gehört 500€/Monat pro Kind.


      Vielen Dank i.V. für euere Antworten.

  • Ich bins nochmals. Wie sieht es mit den Stiefkindern aus ? Gibt es Urteile.

    Wie sieht es aus , wenn das Stiefkind noch im Nicht EU Ausland wohnt. Meine Frau hat 100% Sorgerecht. Aber wegen Corona dauern die Prozesse zur Familienzusammenführung extrem lang.

    Aber für mich wäre wichtig, ob sich der Familienselbstbehalt von 3600 erhöht und auch wann. Erst wenn das Kind in Deutschland wohnt ?

    Meine Frau arbeitet noch nicht und wohnt schon in Deutschland.


    Vielen Dank i.V.


    Mark 75

  • Wie sieht es mit den Stiefkindern aus ? Gibt es Urteile.

    ob sich der Familienselbstbehalt von 3600 erhöht und auch wann.

    Hallo Mark, Meg hatte es schon angemerkt, dass die Sache mit dem Selbstbehalt nicht generell geklärt ist.

    Hier im Forum wurde darüber schon oft diskutiert und mit dem AEG sind die "alten" SB-Regelungen noch mehr umstritten als vorher.


    Schau mal bitte in die Unterhaltsrichtlinien deines Bundeslandes.

    Auch in der DT stehen keine klaren Zahlen mehr, es wird von...

    Zit. "Dem Unterhaltspflichtigen ist der angemessene Eigenbedarf zu belassen." gesprochen.


    In der Praxis versuchen die Sozialämter natürlich die alten Regeln anzusetzen.

    Es liegt also an dir, was du als angemessenen Eigenbedarf darstellst und begründest.

    Urteile dazu sind mir noch nicht bekannt.

    Auch von der 500 €uro Summe pro Kind habe ich so noch nichts gehört.


    Gruß


    frase