Hallo zusammen,
ich habe folgende Fragen zum Einkommen ( 100.000€ Grenze ).
Reicht es aus, dem Sozialamt nur den Steuerbescheid für 2020 vorzulegen ? Ich habe gelesen , dass die trotzdem alle 12 Lohnabrechnungen verlangen können. Im Steuerbescheid werde ich unter 100.000 liegen.
Das Finanzamt möchte rückwirkend Prüfen, ob ich über 100.000 liege. Erstberechnungen ( Vorausberechnungen ) des Sozialamtes, ergaben knapp unterhalb. Daher die erneute Prüfung. Ich möchte auf dem Steuerbescheid drängen, den ich in den nächsten 1-2 Monaten bekommen werde.
Auch sagt das Sozialamt, dass der Dienstwagen ( 1% Regelung ), das Einkommen erhöht und so evtl. ich über 100.000 € liege.
Aber der Dienstwagen erhöht doch mein Einkommen nicht. Wenn es zur Berechnung kommt , dann wird er als Geldwertenvorteil gerechnet.
Sprich er wird doppelt gewertet . Einmal das mein Einkommen über 100.00€ liegt und dann nochmals bei der Berechnung.
Das kann doch nicht stimmen.
Meine Frau hat ein Kind aus erster Ehe. Sprich mein Stiefkind. Der Selbstbehalt bei Familien ist ja 3600€/Monat.
Kommt pro Kind noch ein Freibetrag dazu ? Zählen nur eigene Kinder , oder auch Stiefkinder?. Oder sind alle Kinder schon im Selbstbehalt eingerechnet. Meine Frau selbst arbeitet nicht. Ich habe gehört 500€/Monat pro Kind.
Vielen Dank i.V. für euere Antworten.
VG
Mark