Hallo Mark,
der Beitrag läuft ja schon länger.
Schau mal an den Anfang deiner Frage, da gab es schon klare Aussagen zur Auskunft und der Berechnungsgrundlage.
Was ist seit Januar 2020 passiert?
Hast du gezahlt?
ich kenne nur die Regelung, das der Einkommenssteuerbescheid als Richtlinie anzuwenden ist.
Hier steht auf Seite 2 der Gesamtbetrag der Einkünfte für den UHP.
Ich glaube nicht, das ein Sozialamt an der Zahl vorbei kommt.
Daher sollte man sich mit anderen Auskünften zurückhalten (ab 2020).
Natürlich wird immer versucht eine günstigere Lösung zu finden.
Wenn ich meine EBeschV ohne die weiteren Tatbestände zu Grunde legen würde, wären ja andere Einkünfte, wie VuV oder Dividenden etc. nicht erfasst.
Andererseits wären auch die berufsbedingten Bereinigungen nicht brücksichtigt.
Gruß
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