Hi zusammen :-),
ich habe mich am Wochenende mal wieder intensiv mit der Elternunterhaltsthematik beschäftigt und auch ein tolles Lehrbuch hierzu gekauft was mir die Thematik sehr sehr gut veranschaulichen konnte.
Wesentlicher Punkt für mich war "Lebensstandardgarantie" der Rechtsprechung, die einem sodann doch viele Möglichkeiten an die Hand gibt.
Dabei wurde u.a. auch der Schonbetrag des einzelnen UHP von EUR 1.800,00 bzw. (neu ab 01.01.20) EUR 2.000,00 beleuchtet.
Denn aufgrund der "Lebensstandardgarantie" gelten Aufwendungen des UHP die über die "Beträge", die im Schonbetrag enthalten sind, als zusätzliche Aufwendung für Zwecke des Unterhalts.
Bspw. EUR 460 Wohnkosten im Schonbetrag, tatsächliche Miete mit NK ist EUR 800, sodass die über die Wohnkosten im Schonbetrag enthaltenen Beträge von EUR 330 mtl. beim Unterhalt abzugsfähig sind.
Nun meine Frage: Wie setzt sich der jeweilige Schonbetrag von EUR 1.800 bzw. EUR 3.240 - bei Eheleuten - im Konkreten zusammen?
Welcher Anteil entfällt auf Wohnen, Lebenshaltung, Hobbies, Sport etc. ? ( Soweit es eine Untergliederung hierzu gibt)
Habt Ihr evtl. Quellen/Fundstellen hierüber um dies nachzulesen?
Vielen Dank für Eure Hilfe vorab