Hallo in die Runde,
ich wollte mal über die Entwicklung meines Falls nach dem 1.1.2020 berichten.
Auf Grund der neuen Gesetzeslage bin ich z.Z., da unter der Grenze liegend, vom EU befreit.
Die vorlaufende Zeit bleibt für mich noch ungeklärt, da RWA aus 2018 und letzter Kontakt zum Amt über meine Anwältin aus 3/2019 nicht mehr beantwortet wurde.
Nun aber zu einer interessanten Entwicklung.
Der SHT meiner Mutter hat mich aufgefordert einen Wohngeldantrag für Sie zu stellen, denn man hat die Vermutung, das Sie einen Anspruch hat.
Sie bezieht neben der Hilfe zur Pflege, Hilfe zum Lebensunterhalt auch noch GS.
Nun habe ich alle Unterlagen für den Antrag zusammen und es ist mir folgendes aufgefallen.
Das Heim hat neben den Unterkunftskosten auch die Investitionkosten als Wohnkosten ausgewiesen.
Der Antrag befindet sich jetzt in Bearbeitung und ich bin sehr gespannt, wie die Entscheidung aussieht.
Ist jemand von euch bekannt, das es hier eine weitere Gesetzänderung gegeben hat?
Meine Mutter lebt in Berlin im Heim, da gab es bisher ja kein Pflegewohngeld soweit ich weiß.
VG frase