Bereinigtes Nettoeinkommen

  • Hallo,


    mein Sohn wird in ein paar Wochen 18 Jahre alt und es steht eine Neuberechnung des Unterhalts an.


    Ich habe nun mein bereintigtes Nettoeinkommen berechnet und wollte kurz um Hilfe bitten, ob ich das

    richtig gemacht habe, bzw. was ich noch einbringen kann/muss.


    Ich zahle für eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Beitragsrückzahlung zu Rentenbeginn mtl. 35,35€

    und für eine Unfallversicherung mit Beitragsrückzahlung zu Rentenbeginn mtl. 59,95€. (JA hatte bei der letzten

    berechnung 97,30€ -passt jetzt in der Summe nicht genau zu den beiden Beiträgen- Altersvorsorge anerkannt)


    Durchschnittliches Nettoeinkommen der letzten 12 Monate € 2.341,72

    zzgl. Steuererstattung 562€ /12 = 46,83/ mtl. + € 46,83

    abzgl. Altersvorsorge - € 95,30

    abzgl. 5% berufsbedingte Aufwendungen (pauschal) - € 117,08

    € 2.176,17


    Wir wohnen im Eigenheim (Eigentum der neuen Ehefrau - war vor der Hochzeit schon in ihrem Besitz)

    in einer ca.90m² Wohnung. Miete wären lt. m² Preis unserer Gegend ca. 450-500 Euro kalt.


    Aufgrund Sanierungsmaßnahmen zahlen wir noch einen Krediit (läuft auf uns als Ehepaar) in Höhe

    von 638€ inkl. Zinsen (ca. 90-100€) mtl. zurück.

    Wie werden die Wohnkosten berechnet? (bei der letzten Berechnung des JA wurde diesbezgülich nichts

    erwähnt)


    Fahrtkosten fallen aufgrund kurzem Arbeitsweg (ca. 1km) nicht an.


    Vielen Dank im Voraus


    Paul



  • Hallo Paul,


    such dir hier dein zuständiges OLG raus, dann unter Bereinigung des Netto-EK.


    https://www.dfgt.de/index.php?tid=15


    Was macht der 18 Jährige Schule/Ausbildung? wohnt er bei einem Elternteil? eigene Wohnung?


    Hat die Mutter Einkommen?


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
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    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hallo Edy,

    Danke für die Antwort.

    Sohn geht noch zur Schule und wohnt bei der Mutter. Die Mutter hat ein Einkommen, die Höhe weiß ich leider nicht.

    Muss hier nich eine Auskunft anfordern.

    Vg.

  • Hallo,


    Das Einkommen der Mutter muss dir dein Sohn nachweisen.


    Zuständig ist dein OLG (dein Wohnort)


    edy

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