das Angehörigen-Entlastungsgesetz aus der Sicht von RA Hauß

  • selbstverständlich werden die OLG's die Selbstbehalte zum 01.01.2020 rückwirkend anpassen,

    weil es RA Hauß so will, es ist quasi ihre Pflicht, denn RA Hauß hat immer Recht

    ja, aber nicht weil Hauß es will. Und er ist ja beileibe nicht der einzige echte Experte, der dieser Meinung ist...

  • es gibt ja auch Meinungen von Experten, die halten die 100.000 € Grenze für zu hart und plädieren für eine Art von weichen Übergang, ich könnte mir vorstellen, auch dafür werden die Richter eine Lösung finden

  • es gibt auch Experten, die plädieren für erheblich höhere Abzugsmöglichkeiten, die wären zu niedrig

    eventuell erfüllen die Richter auch diesen Wunsch



    ich habe einen ganz einfachen Wunsch, die komplette Abschaffung des Elternunterhalts

    eventuell verwirklichen die Sozialämter diesen Wunsch, weil sich das Geschäft ganz einfach nicht mehr lohnt