selbstverständlich werden die OLG's die Selbstbehalte zum 01.01.2020 rückwirkend anpassen,
weil es RA Hauß so will, es ist quasi ihre Pflicht, denn RA Hauß hat immer Recht
ja, aber nicht weil Hauß es will. Und er ist ja beileibe nicht der einzige echte Experte, der dieser Meinung ist...