Mal sehen ob und wann die Gerichte auf diesen Sachverhalt hinweisen werden und das Gesetz dann eine Korrektur bekommt.
das Gesetz wirft unzweifelahaft eine Reihe von Fragen auf, ob die Gerichte dies so einfach beantworten können, da habe ich so meine Zweifel, denn
aus Urteil des Bundesverfassungsgericht zum Elternunterhalt:
"2. Die Auslegung des einfachen Rechts und seine Anwendung auf den Einzelfall sind Sache der dafür zuständigen Gerichte. Nur wenn hierbei durch die Gerichte Verfassungsrecht verletzt wird, kann das Bundesverfassungsgericht auf eine Verfassungsbeschwerde hin eingreifen. Das ist nicht schon dann der Fall, wenn eine Entscheidung am einfachen Recht gemessen objektiv fehlerhaft ist (vgl. BVerfGE 18, 85 <92 f.>). Setzt sich die Auslegung jedoch in krassen Widerspruch zu allen zur Anwendung gebrachten Normen und werden damit Ansprüche begründet, die keinerlei Grundlage im geltenden Recht finden, so beanspruchen die Gerichte Befugnisse, die von der Verfassung eindeutig dem Gesetzgeber übertragen sind. Die Gerichte begeben sich damit aus der Rolle des Normanwenders in die einer Norm setzenden Instanz, entziehen sich also der Bindung an Recht und Gesetz im Sinne von Art. 20 Abs. 3 GG"
> es ist eindeutig, Gerichte haben sich strikt an die Gesetze zu halten und dürfen diese nicht eigenmächtig "großzügig" auslegen
ich kann mir nicht vorstellen, das der Gesetzgeber Korrekturen am Gesetz vornimmt, nur weil es da und dort etwas hakt, das ist halt hinzunehmen