Werden Kredite voll angerechnet beim Kindesunterhalt wenn diese IN der Ehe gemacht wurden gemeinsam??

  • Der Vater meiner Kinder bezahlt keinen Unterhalt. Weshalb ich zur Zeit UV bekomme. Jetzt ging das ganze zum Familiegericht weil das JA dort den UT durchsetzten will. Meine Frage wäre wie sieht das aus bei der Berechnung Wir haben gemeinsame Schulden gemacht die er zur Zeit alleine noch tilgt freiwillig. Werden diese bei der Unterhaltsberechnung zu 100% angerechnet oder nicht ??

    SG ist ja bei 1160€ wenn ich es richtig weis. Und was mich auch interessieren würde wie stehen meine Chancen den jemals Unterhalt von ihm zu bekommen bei sowas? Wie sind eure erfahrung damit = Das ganze läuft nun schon ein halbes jahr wo er sich weigert zu zahlen.


    Danke Euch

  • Hi,


    die grundsätzlichen Ausführungen zu dieser Problematik kannst du in dem Thread "Kindsmutter zahlt keinen Unterhalt" nachlesen, hab ich erst vor einigen Tagen erklärt. Ich will das jetzt hier nicht alles wiederholen. Bei der Problematik muss man sich zunächst fragen, ob diese Klage überhaupt Sinn macht. Interessant wird es ja erst, wenn der Unterhaltsanspruch über das, was die Unterhaltsvorschußkasse bezahlt, hinaus geht.


    Ob er jemanls zahlen wird, das können wir hier in Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht wissen.. Wir wissen weder, wie sich sein Gehalt entwickeln wird, noch ist uns bekannt, wie sich dein Gehalt entwickeln wird, ob da dann noch ein Anspruch besteht, der über das hinaus geht, was die Kasse zahlt.


    Nun zum Kredit. Inwieweit Kredite in die Berechnung mit eingehen, das kommt auf den Einzelfall an. Zwar geht Kindesunterhalt grundsätzlich anderen Verbindlichkeiten vor. Aber es gibt insoweit auch viele Ausnahmen. Etwa, wenn die Kredite über einen längeren Zeitraum letztlich den Lebensstandart der Eltern geprägt haben oder aber auch, wenn ein Elternteil über die Gebühr durch die Regulierung belastet ist. Auf der anderen Seite ist es dem Zahler in so Fällen auch zuzumuten, die Rückzahlung zu strecken, gegebenenfalls auch in die private Inso zu gehen. Du siehst, es ist eine Einzelfallentscheidung.


    Der fairste und klarste Weg ist für mich immer, wenn sich beide Elternteile an der Rückzahlung der Kredite beteiligen. Die Verbindlichkeiten sind gemeinsam aufgenommen worden, folglich sollte man sie auch gemeinsam abtragen. Dann gibt es auch keinen Grund, die Unterhaltsansprüche der Kinder in die Berechnungen mit einzubeziehen.


    Ohne jetzt prophetische Gaben zu haben kann ich allerdings sagen, dass der Vater zumindest teilweise für seine Kinder wird aufkommen müssen. Dadurch musst du allerdings nicht mehr Geld auf dem Konto haben. Und - das unerfreuliche Ergebnis kann sein, dass sich die Fronten weiter verhärten und er auf Beteiligung an der Rückzahlung des Kredits besteht, so dass du theoretisch schlechter dastehen kannst als jetzt.


    Herzlichst


    TK