Erbverteilung nach Tod des gesetzlich Betreuten durch Nachlassgericht?

  • Ihr Lieben,


    nach einem Jahr Krankheit und gesetzlicher Betreuung durch meine Mutter ist mein Vater leider verstorben.


    Meine Mutter hat ihren Abschlussbericht als gesetzliche Betreuerin ans Amtsgericht geschickt und meinte, dass sich dann das Nachlassgericht bei uns Erben melden würde.


    Erben werden meine Mutter, mein Bruder und ich.

    Meine Eltern waren in Zugewinngemeinschaft verheiratet, ein Testament liegt nicht vor.


    Damit tritt ja die gesetzliche Erbfolge in Kraft.

    Ich dachte immer, das Nachlassgericht wird nur bei vorliegendem Testament oder wenn Erben ermittelt werden müssen, tätig - beides ist bei uns nicht der Fall... ist das Nachlassgericht nun wegen der abgeschlossenen geswtzlichen Betreuung "zuständig"?


    Danke und viele Grüße

    TW

  • Hi TK,


    meine Mutter schickte ihren Abschlussbericht als gesetzliche Betreuerin ans Amtsgericht und hat von diesem angeblich die Info erhalten, dass sich nach Überprüfung des Berichts das Nachlassgericht bei den Erben melden würde. Mit genauen Zahlen zum Erbe etc.


    Ein solches Vorgehen wäre mir neu...


    Dennoch stellt sich die Frage, was genau mit dem Abschlussbericht der gesetzlichen Betreuung passiert bzw. von welcher Stelle dieso Infos wie genutzt werden.


    LG

    T.

  • Für die Sicherung des Nachlasses des Betreuten hat grundsätzlich das Nachlassgericht Sorge zu tragen (§ 1960 BGB)


    Hm, und nu? Was genau bedeutet das?

  • Hi,


    das sind Fälle, in denen ein Nachlassverwalter zu bestellen ist. Ist hier nicht der Fall. Grundsätzlich greift der Staat nicht in Erbschaftsangelegenheiten ein. Es sei denn, das Erbe muss gesichert werden, etwa, wenn die Erbangelegenheit völlig ungeklärt ist. Etwa ein Betrieb weiter laufen muss, ein Miethaus zu verwalten ist, oder aber vor Klärung der Erbsituation ein "Ausräubern" der Wohnung des Verstorbenen zu befürchten steht. Um mal ein paar Beispiele zu nennen, die häufig vorkommen.


    Wir haben als Voraussetzung für ein Eingreifen des Staates also ein Bedürfnis für ein Eingreifen (es muss was da sein) und zusätzlich unbekannte Erben bzw. eine ungewisse Annahmesituation. Ein automatisches Eingreifen bei jedem Todesfall erfolgt nicht.


    Beispiel für ein Eingreifen des Nachlassgerichts, was ich kürzlich erlebt habe: Junggeselle ohne Kinder stirbt, anonymer Anruf beim Standesamt, die Lebensgefährtin sei gar keine Lebensgefährtin und die Erbsituation völlig ungeklärt. Da greift dann das Nachlassgericht ein, aufgrund der Infos des Standesamtes.


    System so ungefähr klar geworden?

    Was habt ihr denn vor? Eventuell kann ein Umschreiben des Hauseigentums sinnvoll sein, passiert in einer gewissen Frist unentgeltlich. Dazu braucht es allerdings einen Erbschein, für dessen Erteilung das Nachlassgericht zuständig ist.


    Herzlichst


    TK

  • Ok, also hat neine Mutter da wohl was verwechselt. Ich glaube, sie hätte gern, dass das Nachlassgericht hier tätig wird, damit sich "alles von selbst regelt".


    Wir haben noch gar nichts vor und ich fürchte, es ist auch eher schwierig, sich gütlich zu einigen.


    Aktuell ist Vaters Konto gesperrt und im Minus, es müssen noch Rechnungen beglichen werden, es werden aber auch noch Einnahmen reinkommen. Erbschein wurde noch keiner beantragt. Meine Mutter denkt, sie brauche keinen, meinem Bruder ist alles egal und ich wollte mir erst einen Überblick verschaffen, was ich aber innerhalb der 6-wöchigen Ausschlagefrist auch nicht mehr so ganz hinbekomme.


    Meine Mutter hat mich gestern angerufen und erpresst, sie meinte, sie und mein Bruder möchten im Haus wohnen bleiben und ich solle deshalb auf meinen Erbteil verzichten. Tue ich das nicht, wären wir keine Familie mehr und ich hätte keinen Charakter.


    Das ist die Problemlösungskompetenz meiner Mutter :-)


    Auszahlen könnte mich z.B. mein Bruder, der das Haus später gerne für sich komplett hätte, wenn er einen Kredit aufnehmen würde...

  • Hi,


    irgendwie war ja, vorsichtig formuliert, das Betreuungsmanagement der Mutter auch nicht optimal. Deshalb wundert mich das jetzt gar nicht. Man benötigt auch nicht zwingend einen Erbschein. Ich hab nur der Vollständigkeit halber darauf hingewiesen.

    Das mit dem Haus kann im Augenblick auch warten, ich meine, gratis geht das zwei Jahre lang, bin mir aber da auch nicht sicher.


    Die Lebensversicherung des Vaters bekommt der Begünstigte, das muss nicht der Erbe sein, ist also kein Teil der Erbmasse. Das Haus ist weitestgehend abgezahlt, wenn ich das recht in Erinnerung habe. Es wäre also blödsinnig, das Erbe auszuschlagen.

    Das Haus gehörte (wenn ich mich richtig erinnere) beiden Elternteilen. Also der Mutter ohnehin die Hälfte, die andere Hälfte wäre dann das aufzuteilende Erbe. Davon wieder die Hälfte an die Mutter, ihr gehört also 3/4 des Hauses, deinem Bruder und dir das andere Viertel zu gleichen Teilen. Jedem von euch also 1/8. Was du jetzt damit machst, das musst du entscheiden. Ich würde es behalten, evtl. von Bruder und Mutter Nutzungsentschädigung verlangen, dieses Geld dann zurücklegen für evtl. fällige Reparaturen, sonstige Abgaben, was weiss ich.


    Vielleicht mal der Mutter klar machen, dass du niemanden aus dem Haus treiben willst, dass nur gewisse Regelungen getroffen werden müssen. Die kannst du natürlich auch später treffen, muss nicht jetzt sein, wo wahrscheinlich alle noch etwas dünnhäutig sind.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo TW,


    nach meiner Erfahrung wird bei euch ein Erbschein benötigt,

    da es im Erbe eine Immobilie gibt und testamentarich oder notariell keine Reglungen getroffen wurden.

    Ohne diesen Erbschein wird kein Amt eine Veränderung im Grundbuch etc. vornehmen.

    Auch die Auflösung von Konten (z.B. bei der Postbank) geht ohne Erbschein nicht.

    Du selber hast das Recht den Erbschein zu beantragen, kläre das mit deiner Mutter.


    Nun zu der Frage, ob du das Erbe ausschlagen solltest.

    TK hatte es schon sehr treffend formuliert...

    mal der Mutter klar machen, dass du niemanden aus dem Haus treiben willst, dass nur gewisse Regelungen getroffen werden müssen.

    Fakt bleibt aber, das du ein 1/8 von der Immobilie geerbt hast und wenn keine Übeschuldung vorliegt, dann würde ich das Erbe nicht ausschlagen.

    Zügig die Eintragung im Grundbuch ändern lassen, gilt auch für deinen Bruder, das spart Kosten.

    Ob du eine Nutzungsentschädigung verlangst, darüber musst du mit den anderen Erben, die in der Immobilie leben sprechen.


    Wenn es zum Enderbe kommt, muss ja auch eine Entscheidung her, die dein Bruder mittragen sollte.


    VG frase

  • Hallo ihr Lieben,


    vielen Dank. Es gibt Neues. Nach dem unerfreulichen Telefonat, in dem sie mich erpresste, kam ein Brief, sie hat nun einen Anwalt beauftragt und ihm eine Prozessvollmacht übertragen.

    In dem Brief steht, dass kein Erbschein beantragt wurde und ich das für mich ja selber tun könne und dass ich einen Teil meiner gewünschten Unterlagen wie Versicherungsverträge oder Kontostand irgendwann erhalten werde...


    Gut, dann kommunizieren wir eben nur noch übern Anwalt, wenn sie meint. Wird halt für alle teurer. An mir liegts nicht, ich war gesprächsbereit.

    Ich habe noch keinen Anwalt. Wenn sie nun aber so anfängt, kann ich nicht versprechen, nicht doch eine Teilungsversteigerung erwirken zu wollen.

    Davon hat dann jeder am wenigsten.


    Ich bin grad bisschen fertig deshalb...


    Liebe Grüße euch

  • Zur Beantragung des Erbscheins fehlen mir aktuell noch Sterbeurkunde (die liegt meiner Mutter mehrfach vor), um diese selbst zu beantragen, muss ich erstmal meine Geburtsurkunde an meinem Geburtsort beantragen, denn die liegt ja im Stammbuch bei meiner Mutter zuhause...


    Ein Erbschein für mich allein gibt mir zwar die Legitimation für Auskünfte bei z.B. der Bank, aber nur wenn alle Erben einen Erbschein beantragen bzw. die Erbengemeinschaft gemeinsam (und danach sieht es gerade ja gar nicht aus) einen beantragen, kann man damit Sachen bzgl. der Immobilie klären, oder?


    Das ist so frustrierend, wenn es egtl doch einfach ginge und man auf den Goodwill anderer Personen angewiesen ist, die aber alles nur blockieren...

  • Meine Liebe,


    schön, dass du uns auf dem Laufenden hältst. Vielleicht solltest du jetzt eine Frist von 14 Tagen zur Vorlage der Unterlagen setzen. An den Anwalt schicken, per Einwurfeinschreiben, einfach, damit es voran geht.


    Irgendwie denke ich heute in Etappen. Ich werde alt und tüttelig. Vielleicht in den Brief noch reinbringen, dass du es begrüßen würdest, wenn die Mandatin von weiteren telefonischen Nötigungsversuchen absehen würde und die Auseinandersetzung des Erbes auf sachlicher Basis fortgehen würde. Ist nämlich keine versuchte Erpressung, sondern eine versuchte Nötigung. Durch diesen Seitenschlenker könntest du dem Anwalt zeigen, dass du nicht ganz so unbedarft bist wie die eigene Mandantschaft.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo TK,


    ich werde mir jetzt auch schon mal einen Anwalt suchen und eine Erstberatung in Anspruch nehmen... Hab schon einen riesen Fragenkatalog zusammengestellt...


    Danke für deine Anmerkungen!


    Beste Grüße

    TW

  • Oh je, dann werden sich die Fronten weiter verhärten.


    Eigentlich wäre ein Mediator hier der bessere Ratgeber gewesen.

    Wenn du dem Rechtsbeistand deiner Mutter antwortest, dann achte auch darauf, das Unterlagen, die dir gehören im Original beigebracht werden.

    Das gilt auch für deine Geburtsurkunde, die würde ich von der Mutter gemeinsam mit Sterbe- und Heiratsurkunde (hier in Kopie) der Eltern einfordern mit Fristsetzung.

    Ja, ich halte es auch für angebracht Waffengleichheit herzustellen. Such dir einen Rechtsbeistand und lass dich beraten.

    Da kein Testament vorliegt, wird es wohl ohne Erbschein in der Situation nicht gehen. Wer den beantragt zahlt auch.

    Ein Teilerbschein ist nur wenig sinnvoll, er weist dich als Teilerbe aus, mehr auch nicht.


    VG frase

  • Hey Tk,


    natürlich ist der Erbfall nicht Bedingung für die herausgabe der Geburtsurkunde.

    Ich finde aber, das man in dem "Alter" die Geburtsurkunde nicht mehr im Stammbuch

    der Mutter aufbewahren muss, die gehört in die eigenen Unterlagen.


    VG frase

  • Hallo ihr Lieben,


    hier ein kleines Update.


    Nachdem der Brief des Anwalts meiner Mutter bei mir eintraf, habe ich eine Erstberatung in Anspruch genommen. Die hat mir jedoch nicht wirklich viel gebracht, vielleicht hätte ich damit lieber noch etwas gewartet :-)

    Zu diesem Anwalt würde ich vermutlich auch nicht gehen, das hat irgendwie nicht gepasst.


    Gestern hatte ich nun den Brief des Nachlassgerichts im Briefkasten.

    Er benennt meine Mutter, meinen Bruder und mich als Erben gemäß der gesetzlichen Erbfolge, also 1/2, 1/4, 1/4.


    Es liegen Belehrungen zu Grundbucheintrag und Erbausschlagung vor.

    Der von mir gewählte Rechtsanwalt meinte beim Beratungsgespräch, dass es "zu spät" sei, das Erbe auszuschlagen, wenn das Nachlassgericht schreibt, denn dann sei ja die Frist von 6 Wochen seit dem Todestag meines Vaters schon lange rum. Das ist tatsächlich ein Knackpunkt, den ich auch nicht "ergoogeln" konnte - ab wann denn nun die Frist wirklich läuft...

    Laut dem RA tue das Nachlassgericht regelmäßig so, als sei die von ihnen gesetzte Frist die "richtige".


    Naja, wie dem auch sei, ich werde ja eher nicht ausschlagen, auch wenn ich über die Vermögensverhältnisse noch immer keine klaren Auskünfte habe. Selbstverständlich haben meine Mutter und ihr Anwalt mir bisher noch keinerlei Unterlagen zukommen lassen, was sie in ihrem Brief ja aber angekündigt hatten :D

    Tatsächlich habe ich auf den Brief des Anwalts noch nicht reagiert. Von einem anderen Erbfall innerhalb der Familie weiß ich, dass man ja lustig Fristen setzen kann, dies aber die Gegenseite natürlich oft nicht wirklich beeindruckt.


    So, das Nachlassgericht hat ein Antwortschreiben beigelegt, auf dem versch. Dinge abgefragt werden.

    Z.B. der letzte Wohnsitz meines Vaters und der war nicht im Bezirk dieses Nachlassgerichtes, also müsste die Zuständigkeit an das andere Gericht übergehen.

    Ferner wird gefragt, ob ein Erbschein benötigt wird und ob eine Grundbuchänderung vorgenommen werden soll. Da ich den Grundbucheintrag wie er jetzt ist, nicht kenne, kann ich dazu leider nicht wirklich etwas sagen...

    Im Brief steht "Unter Bezugnahme der Nachlassakten beantrage ich die Berichtigung des Grundbucheintrags für ..."

    Ich kenne die Nachlassakten ja nicht einmal... Und wie ich über Google herausgefunden habe, bin ich als "vorläufiger Erbe" eigentlich auch nicht berechtigt, Einsicht ins Grundbuch zu erhalten..." Hat jemand von euch dazu Erfahrungen?


    Weiter steht

    "Die Berichtigung des Grundbuchs wird nicht beantragt, weil

    a) die Teilung des Nachlasses durch notariellen Vertrag vorgenommen wird.

    b) Vermächtniserfüllung durch notariellen Vertrag erfolgen wird.

    c) Freifeld."


    Also noch ist kein Notar eingeschaltet... Bin hier gerade etwas überfordert.


    Beim Erbschein "Ich benötige einen Erbschein" gibt es die Auswahl zwischen

    - Der Antrag wird in notarieller Form nachgereicht.

    - Ich bitte um einen Termin zur Nachlassverhandlung.


    Es ist mir neu, dass ich den Erbschein über einen Notar beantragen muss.

    Was genau muss ich mir unter einer Nachlassverhandlung vorstellen?


    Liebe Grüße

    TW

  • Spannend finde ich auch, was passiert, wenn meine Mutter, mein Bruder und ich alle etwas unterschiedliches ankreuzen und damit "wollen"...