Ihr Lieben,
nach einem Jahr Krankheit und gesetzlicher Betreuung durch meine Mutter ist mein Vater leider verstorben.
Meine Mutter hat ihren Abschlussbericht als gesetzliche Betreuerin ans Amtsgericht geschickt und meinte, dass sich dann das Nachlassgericht bei uns Erben melden würde.
Erben werden meine Mutter, mein Bruder und ich.
Meine Eltern waren in Zugewinngemeinschaft verheiratet, ein Testament liegt nicht vor.
Damit tritt ja die gesetzliche Erbfolge in Kraft.
Ich dachte immer, das Nachlassgericht wird nur bei vorliegendem Testament oder wenn Erben ermittelt werden müssen, tätig - beides ist bei uns nicht der Fall... ist das Nachlassgericht nun wegen der abgeschlossenen geswtzlichen Betreuung "zuständig"?
Danke und viele Grüße
TW