Hi,
irgendwie fehlt mir heute die Zeit, ins Fachbuch zu schauen bze. dasselbe zu suchen. Hab ich es verliehen? Deshalb jetzt einfach so und nicht ganz so substantiiert, wie ich eigentlich hier immer antworte.
Die Sechswochenfrist läuft ab Kenntnis des Todes. Kann also Jahre später anfangen zu laufen oder eben auch am Todestag. Da musst du mal rechnen. Das können wir dir hier nicht abnehmen.
Ob du einen Erbschein benötigst, das musst du selbst entscheiden. Da ja Streit vorhanden ist, wahrscheinlich schon, dann könntest du auch direkt Auskünfte bei Banken einholen. Diesen Antrag stellst du dann persönlich beim Nachlassgericht oder aber beim Notar, vermutlich ist das Nachlassgericht preiswerter. Auskunft über Grundbucheinträge bekommst du, wenn du ein berechtigtes Interesse nachweisen kannst. Das kannst du m.E. schon jetzt. Und die Grundbuchberichtigung ist jetzt gratis, wenn ich mich richtig erinnere, wäre also gegebenenfalls auch vorzunehmen. Ist aber nicht eilig, bitte besprich das mit dem Rechtspfleger vom Nachlaßgericht, wenn es um den Erbschein geht.
So, das wäre erst einmal mein Einstieg.
Herzlichst
TK