Wieviel Geld darf ich zum Leben behalten

  • Hallo,

    Ich habe eine Tochter nur bin ich von der Mutter getrennt. Da ich nicht genug verdiene, bezahlt noch die Vorschuss kasse den Unterhalt. Wieviel darf ich zum Leben behalten wenn ich Single bin? Wäre dankbar für hilfreiche Antworten. Mit freundlichen Grüßen

  • Hallo,


    das kann man so pauschal nicht sagen. Es kommt einmal auf dein Gehalt an, und dann muss dir ein Grundbetrag bleiben,, der aber unterschiedlich hoch sein kann. Dein monatlicher Verdienst ist aus dem Verdienst der letzten 12 Monate einschliesslich Weihnachtsgeld und Steuerrückzahlungen zu ermitteln. Von diesem errechneten Verdienst sind berufsbedingte Aufwendungen in Abzug zu bringen. Also Fahrtkosten, evtl. Auswärtsverpflegung u.s.w. Dann hast du dein berücksichtigungsfähiges Einkommen. Das ist also die Berechnungsgrundlage. Dir sollte ein Selbstbehalt von 1160 € bleiben, wenn du alleine lebst. Wenn mit einem Partner/Partnerin zusammen, dann der Selbstbehalt auch reduziert werden.


    Herzlichst


    TK

  • Danke, aber ist es nicht so, dass wenn ich mit meiner neuen Partnerin und unserem gemeinsamen Kind zusammen lebe, der selbst behalt nicht reduziert wird, sondern mehr behalten darf als diese 1160?

  • Hi,


    das verstehe ich jetzt nicht ganz. Ich bin von nachfolgender Situation ausgegangen: du bist Single, lebst allein, hast dich von der Mutter des Kindes getrennt, Kind lebt bei Mutter. Bei der Konstellation, die du jetzt schreibst, würde es ja keinen Unterhaltsvorschuß geben, weil du mit der Kindsmutter zusammen lebst. Dann finanziert ihr das Kind doch direkt.


    Mach mich schlau.


    Herzlichst


    TK

  • Ne, die Situation ist auch so. Nur habe ich eine neue Frau und auch mit ihr ein Kind bekommen. Wir wohnen noch nicht zusammen aber haben es vor. Daher stellt sich mir die Frage, ob ich dann trotzdem nur den frei Betrag bezahlten darf, oder es dann so ist, dass man mehr zum Leben übrig hat da ja eine Frau und ein Kind bei mir leben

  • Hi,


    es macht es nicht leicht, dir eine zutreffende Antwort zu geben, wenn du mit den erheblichen Fakten einfach nicht rüber kommst. Das zweite Kind geht in die Berechnung mit ein, die Frau nicht. Partnerunterhalt ist erst dann zu leisten, wenn zumindest der Mindestunterhalt für Kinder bezahlt ist. Allerdings kann, das hatte ich ja schon geschrieben, der Selbstbehalt gesenkt werden. Einfach, weil das Leben zu zweit preiswerter ist, der Mietzins wird geteilt, nur einmal GEZ u.s.w.


    Die Erhöhung, die dir da vorschwebt, die greift nur in einem anderen System, da geht es um Pfändungsfreibeträge nach der Zivilprozessordnung, für Schulden, die nichts mit Kindesunterhalt zu tun haben.


    Herzlichst


    TK