es gibt in letzter Zeit eine Reihe von Veröffentlichungen zum Thema Angehörigen-Entlastungsgesetz, auch die Verbraucherzentrale hat dazu einen Aktualisierungsservice ihres Ratgebers Elternunterhalt veröffentlicht
aus dieser Veröffentlichung möchte ich mal folgendes Beispiel vorstellen:
1.2 Was ist die „100.000-Euro-Grenze“?
Die 100.000-Euro-Grenze ist der eigentlichen Unterhaltsberechnung vorangestellt. Nur wenn Anhaltspunkte vorliegen, dass Sie diese Grenze überschreiten, sind Sie zur Auskunft verpflichtet (→ Seite 88 ff .), und der Elternunterhalt wird nach den bisher geltenden Grundsätzen berechnet.
In das Jahresbruttoeinkommen werden sämtliche Einnahmen eingerechnet, also insbesondere
→Erwerbseinkommen,→Renteneinkünfte,→Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung,→Einnahmen aus Kapital und→Steuerrückerstattungen.
Abgezogen werden Werbungskosten, Steuerfreibeträge, Sonderausgaben, Vorsorgeaufwendungen etc.
was sagt das Gesetz dazu?
"Unterhaltsansprüche der Leistungsberechtigten gegenüber ihren Kindern und Eltern sind nicht zu berücksichtigen, es sei denn, deren jährliches Gesamteinkommen im Sinne des §16 des Vierten Buches beträgt jeweils mehr als 100 000 Euro (Jahreseinkommensgrenze). "
ist die Aussage der Verbraucherzentrale richtig oder falsch?