Kurzarbeit - Berechnung Elternunterhalt

  • Hallo Zusammen,

    wie verhält sich das Ganze bei Kurzarbeit?

    Mein Arbeitgeber will die Differenz zum entgangenen Lohn im darauffolgenden Jahr komplett zurückzahlen, somit käme ich dann über 100.000,00 €. Muss ich dann für das Jahr Elternunterhalt bezahlen, denn im darauffolgenden Jahr bin ich wieder darunter. Wie wird dies handgehabt?

    Vielen Dank für ihre Antwort
    WOB

  • Mein Arbeitgeber will die Differenz zum entgangenen Lohn im darauffolgenden Jahr komplett zurückzahlen, somit käme ich dann über 100.000,00 €. Muss ich dann für das Jahr Elternunterhalt bezahlen, denn im darauffolgenden Jahr bin ich wieder darunter. Wie wird dies handgehabt?

    ob ein Kind unter oder über der Grenze liegt beantwortet das Steuerrecht, siehe hier

  • Mein Arbeitgeber will die Differenz zum entgangenen Lohn im darauffolgenden Jahr komplett zurückzahlen, somit käme ich dann über 100.000,00 €. Muss ich dann für das Jahr Elternunterhalt bezahlen, denn im darauffolgenden Jahr bin ich wieder darunter. Wie wird dies handgehabt?

    die Rückzahlung ist steuerrechtlich Einkommen im Jahr 2021, und ist daher im Rahmen der 100.000 € Grenze zu berücksichtigen

    wenn das Sozialamt im Jahr 2022 rechtmässig Auskunft verlangen sollte, dann ist auch Auskunft zu geben


    rechtmässig bedeutet, es müssen seitens des Sozialamts Anhaltspunkte vorliegen, das Einkommen im Jahr 2021 liegt über der Grenze


    liegt diese Voraussetzung vor, und das Kind liegt im Jahr 2021 über der Grenze, dann besteht eine Unterhaltsverpflichtung

  • liegt diese Voraussetzung vor, und das Kind liegt im Jahr 2021 über der Grenze, dann besteht eine Unterhaltsverpflichtung

    ob aus einer allgemeinen Unterhaltsverpflichtung tatsächlich ein Unterhaltsanspruch entstehen könnte, ist heute nicht zu beantworten


    auf jeden Fall braucht das Kind selbst nicht aktiv werden um Auskunft zu erteilen, dies ist ausschließlich Sache des Sozialamts, denn es gibt kein Recht auf ungefragte Information

  • Hallo WOB,

    auf jeden Fall braucht das Kind selbst nicht aktiv werden um Auskunft zu erteilen

    Der UHP sollte aber aktiv werden, wenn er im folgenden Jahr unter der Grenze bleibt.

    Das sollte dem Amt mitgeteilt werden, denn dann können die Ansprüche nicht mehr übergeleitet werden.


    VG frase

  • wie verhält sich das Ganze bei Kurzarbeit?

    Mein Arbeitgeber will die Differenz zum entgangenen Lohn im darauffolgenden Jahr komplett zurückzahlen, somit käme ich dann über 100.000,00 €. Muss ich dann für das Jahr Elternunterhalt bezahlen, denn im darauffolgenden Jahr bin ich wieder darunter. Wie wird dies handgehabt?


    um wie viel würde dein Bruttolohn 100T Euro im Jahr 2021 in etwa übersteigen?

    wie erfährt der SHT davon?


    grüße,

    m

  • Es kam bereits ein Schreiben vom SA, das ich 2020 nich Unterhaltspflichtig bin (ich zahlte EU ab 12/2018). Für 2020 soll ich im Jahr 2021 meinen Einkommenssteuerbescheid an das SA weiterleiten. Liege bei ca. 92TSD

  • na, so ganz verstehe ich deinen Fall immer noch nicht, zumindest aus der Beschreibung in diesem Thread


    insbesondere ist nicht klar mit welchem Einkommen du im Jahr 2021, 2022... rechnest und wie sicher du dir dabei bist

  • Hallo WOB,


    ich verstehe das so, du bist auch in 2020 unter der Grenze, dazu kommt noch, das durch Kurzarbeit dein Brutto weiter sinken dürfte.

    Das Amt will den Nachweis, weil du bisher mit dem Brutto ca. 10% (Anhaltspunkte liegen vor) unter der Grenze gelegen hast.

    Bekommst du dann von deinem AG in 2021 die Differenz nachgezahlt, überschreitest du die Grenze in 2021 und musst zaheln.


    Du hast noch Zeit, hier nun steuertechnisch Strategien zu entwickeln.

    Webungskosten rauf oder Verlusste erzielen um unter der Grenze zu bleiben.

    Sprich mit deinem AG und oder deinem Steuerberater über die Situation.


    Ich habe z.B. erhebliche Verlusste durch VuV erreicht, bin sicher unter der Grenze und kann das relativ gut steuern.

    Habe ein Haus gekauft, finanziert und an meinen Sohn verbilligt vermietet.

    Das geht natürlich nicht ewig, denn das FA, will ja auch was vom Kuchen.


    Jeder kann hier selber seine Strategie entwickeln.

    Es geht nur um die nakte Zahl auf Seite 2 des EStB, an der kommt kein Amt mehr vorbei.


    VG frase

  • Frase@ vielen Dank für deine kompetente Antwort! Man kann das schon gerade richten, bzw. kann auch mit meinen AG sprechen, da finden wir sicher eine Lösung.